Garantie und Gewährleistung bei gebrauchter Ware (Smartphone)

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A

Abramovic

Gesperrt
5.423
Bei der Garantie stellt sich mir die Frage eigentlich nicht aber wie sieht es mit der Gewährleistung aus?
Wenn ich mir jetzt ein Huawei oder Xiaomi Smartphone kaufen würde, neu verpackt aus einer Vertragsverlängerung, besteht dann überhaupt der Anspruch?

Habe damals immer alles Cash gekauft und beim Media Markt nicht auf Name gekauft (geht, muss man nur sagen), weil es dann nur eine Quittung gab, ohne Name und Anschrift. Bei PC-Hardware habe ich es nie getan, weil beim Hersteller es nur Garantie gibt, wenn die Rechnung auf den eigenen Namen ausgestellt wurde (ASUS und EVGA zum Beispiel).

Bei Kleinanzeigen könnte ich jetzt ein Mi10 für 450€ bekommen. Ich glaube kaum, das ich es behalten werde, will es halt nur mal testen und dann weiter verkaufen aber schon immer habe ich mir die Frage gestellt "was ist wenn was passiert".
Auch gibt es das Poco F2 Pro für 404€ beim China-Händler, eine Rechnung gibt es auf Anfrage aber auch wenn von 2 Jahre Garantie gesprochen wird, gibt es in dem Fall nichts.

Kennt sich jemand aus und würde mal grob beschreiben, welche Ansprüche man hat?
 
Auf Rückfrage meinerseits bei der Telekom wie es sich beim Verkauf von Smartphones aus Vertragsverlängerung verhält , bekam ich eine Antwort analog dieser Aussage .

Zitat:

in so einem Fall ist es zwingend notwendig, dass Sie dem Käufer ein Abtretungs Dokument erstellen.
Dieses Dokument muss alle Ihre Daten, die IMEI/Seriennummer des Gerätes und Ihre Unterschrift enthalten. So ist es möglich, Garantie bzw. Gewährleistungsansprüche zu übertragen.

Ich mache immer einen Kaufvertrag und eine Abtretungserklärung der Gewährleistungsansprüche des Verkäufers an mich .
 
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Gab es dann einmal einen Fall in der Form? Also hast du die Gewährleistung in Anspruch genommen mit der Erklärung?
 
@Abramovic
Bis jetzt glücklicherweise noch nicht.
Beispielsweise Notebooksbilliger schreibt dazu :

Zitat:

Hinweise für Käufer:



Wenn du ein Produkt privat erwirbst, welches vorher bei uns gekauft wurde, lasse dir bitte eine Abtretungserklärung vom Verkäufer ausstellen. Solltest du Probleme mit diesem Produkt bekommen, kannst du in diesem Fall die Gewährleistungsrechte übernehmen.



Als Händler sind wir lediglich unseren direkten Käufern gegenüber gewährleistungspflichtig. Reklamationen von Dritten können wir somit leider nicht bearbeiten.





Hinweise für Verkäufer



Möchtest du ein bei uns erworbenes Produkt privat weiterveräußern, übertrage dem Käufer auch deine Gewährleistungsansprüche mit einer Abtretungserklärung. So vermeidest du nachträgliche Probleme, falls das Produkt einen Mangel aufweist.



Abtretungserklärung
 
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Gut, dann ist das auch keine Option mehr. Bei 200-250€ wäre es mir egal aber ab 450€ vergesse ich das lieber.
 

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