EuGH: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig

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cptechnik

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Aus einem Artikel auf den Seiten des WDR:
Wie bereits in einem früheren Urteil wiesen die Richter des EuGH darauf hin, dass es durchaus Ausnahmen gibt: Bei schweren Straftaten und wenn die nationale Sicherheit bedroht ist, dürfen Daten auf Vorrat gespeichert werden, etwa um Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden mit notwendigen Informationen zu versorgen. Aber das dann eben nicht "anlasslos" und von allen Bürgern, sondern fokussiert, konkret begründet – und richterlich angeordnet. Ein erheblicher Unterschied.
Das macht ja mal überhaupt keinen Sinn. Man kann nicht ein halbes Jahr im voraus eine Vorratsdatenspeicherung beantragen, wenn bis dahin noch gar kein Verdacht oder eine Straftat vorliegt. Es ist jetzt schon extrem schwer, solche Dinge zu beantragen und zu rechtfertigen. In Zukunft wird es wohl so gut wie unmöglich werden.

Insofern, eine weitere Beschneidung der Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden, nur damit Otto Kunz auf Borgholzhausen sich mit seinem Macbook mit zugeklebter Kamera im Whirlpool welzen kann, und sich nicht beobachtet vorkommt. So vieles macht einfach heutzutage keinen Sinn mehr, besonders wenn es von der EU entschieden wird.

Hier noch ein Artikel mit Aussagen unserer Innenministerin (von der SPD) zum Thema Strafverfolgung bei Sexualdelikten: Vorratsdatenspeicherung: Ampel streitet vor EuGH-Entscheidung

Es sei nicht hinzunehmen, sagte Faeser zuletzt immer wieder, dass Ermittlerinnen und Ermittler bei schwersten Straftaten wie sexualisierter Gewalt nicht vorankämen, weil sie die Spuren von Missbrauchstätern im Netz nicht verfolgen könnten. Auch bei Hetze im Netz, Cyberstraftaten, Terrorismus und organisierter Kriminalität kämen zahllose Täter deshalb ungestraft davon, beklagen Sicherheitsbehörden.
 
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