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Fast 5.000.000 "Unterschriften" gegen Artikel 13 und für Ende März angekündigte Protestaktionen. Was macht "die Politik"? - Abstimmung vorverlegen. Unglaublich!
Bei diesem Thema sind sich wie sonst sehr selten Linke und Rechte einig.
Vor ein paar Tagen hatte ich hier ja schon auf den Blog-Eintrag von Fefe hingewiesen. Fefe ist ein stramm linker IT-Blogger.
Und hier kommen die Kommentare von dem anderen großen IT Blogger in Deutschland, Hadmut Danisch, der eher als konservativ gilt.
Er hat bereits mindestens vier Blogartikel zu dem Thema, oder die das Thema streifen, veröffentlicht, der älteste bereits vom Juni 2018, und er hat schon Anfang Februar, also noch früher als Fefe, geschrieben, dass eine Entscheidung für Uploadfiler einen Bruch des Koaltionsvertrages bedeutet.
Seit gestern geht da sowas rum,... dass nämlich Merkel persönlich da „Uploadfilter” durchsetzen will.
Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD begibt sich damit wie bereits befürchtet in direkten Konflikt mit ihrem Koalitionsvertrag, der kein Jahr alt ist und Uploadfilter explizit als unverhältnismäßig ablehnt.
Ein wesentlicher Punkt dabei ist, dass Finanzmarktwelt behauptet, das Ding würde von Angela „Neuland” Merkel persönlich durchgedrückt. Da hat denen ähnlich wie bei Pornosperre und Netzdurchsetzungsgesetz wieder irgendein Armleuchter etwas eingeflüstert, und die glauben das blind. Kam ja gerade ans Licht, wie beratergläubig und -abhängig die sind.
Ein Artikel über das Demokratieverständnis und Meinungsfreiheitsverständnis des Axel Voss, der Uploadfilter ungeachtet aller gerechtfertigten und massiven Bedenken vorantreibt.
Die CDU ist ja neulich durch Axel Voss schon mal negativ aufgefallen, als sie dieses Leistungsschutzrecht und die Uploadfilter auf EU-Ebene durchsetzt und beweist, dass sie von Technik praktisch keine Ahnung hat, aber für Korruption und Lobbyismus immer zu haben ist und dafür gerne das Internet kaputt macht.
Das ist doch dann politische Zensur.
Und die soll jetzt auch auf Private und Meinungsäußerungen ausgedehnt werden? Obwohl das Grundgesetz solche Einschränkungen gerade nicht duldet?
Man wird solche Zensurverfahren, wie es sie schon bei Facebook und Twitter gibt, auch auf private Blogs und Webserver wie meinen ausdehnen und irgendwann durchgesetzt haben, dass Webserver nur noch solche Seiten rausgeben, die vorher von solchen KI-Systemen als konform bestätigt wurden. Im Prinzip den Upload-Filtern sehr ähnlich, die die EU gerade beschlossen hat und durchsetzen will.
Schon von der Leyens Pornofilter lief in diese Richtung. Nun kommen die EU Uploadfilter. Die Filter bei Facebook, Twitter, Youtube laufen ja auch in diese Richtung, und unser Ex-Bundesjustizkasper Heiko Maas mit der Amadeu-Antonio-Stiftung sind ja auch in diese Richtung galoppiert.
Der kalte Krieg scheint zum offenen heißen Krieg zu eskalieren.
Man scheint immer aggressiver gegen alles vorzugehen, was die offiziellen und inoffiziellen Staats- und Parteipropagandamedien in ihren Monopolen in Frage stellen könnte.
Schon bei der Datenschutzgrundverordnung ist man sich inzwischen in weiten Kreisen einig, dass die gegen die ganz Großen nur wenig, aber gegen die Kleinen tödlich wirken kann. Ein Murksprojekt, das vor allem in Deutschland schief geht.
Aber beispielsweise hier wird behauptet, dass man in den nächsten Tagen ein europäisches Leistungsschutzrecht beschlossen werden soll, dass noch viel schlimmer sein soll...
Jegliches Text- und Datamining, jedes maschinelle Auslesen und Analysieren von Inhalten soll urheberrechtlich relevant werden. Wohlgemerkt: Es geht nicht um das Speichern dieser Daten, sondern um den reinen Lesevorgang. Wer lesen und analysieren will, muss zahlen. Eine Katastrophe für unabhängige Wissenschaftler, Bürger und Journalisten, denen eigentlich öffentlich zugängliche Daten unzugänglich gemacht werden.
Auch Julia Reda von den Piraten schreibt dazu, und sieht die Schuld bei dem CDU-Politiker Axel Voss, dem das angeblich noch immer nicht reiche, der es noch schlimmer wolle.
Zwei neuere Anmerkungen gegen Artikel 13 von Fefe und von Hadmut Danisch. Wenigstens hier sind sich links und konservativ einig, und das ist gut so.
1) Fefe: Der berichtet, dass "Fragdenstaat" sich gerade gegen eine Zensurheberrecht-Abmahnung des Staates wehren muss, weil sie ein Glyphosat-Gutachten veröffentlicht haben. (Primärquelle) Hier ist das Urheberrecht also wieder nur ein Vorwand, um Gegner mundtot zu machen, um freie Meinungsäußerung oder sogar um Faktenäußerung zu verhindern. Also um Zensur.
Fefe's Kommentar: "Nur falls jemand noch Zweifel hatte, ob es bei Zensurheberrechtsreformen um die Kreativen und Künstler geht oder doch eher um Zensur."
2) Hadmut Danisch: Er stellt die bewußt provokative aber in der Logik sehr konsequente Frage, falls der Artikel 13 eintreten sollte:
"Wir hatten das Mordvideo vom Anschlag in Neuseeland. Müssten der Artikel 13 und die Axel-Voss-CDU-Sichtweise nicht dazu führen, dass der Attentäter von Christchurch jetzt ganz viele Tantiemen bekommen müsste?
Denn so rein urheberrechtlich wäre er dann ja Urheber des Videos."
Und auf das Video bezogen zeigt er weiterhin noch auf, wie unrealistisch die Umsetzung des Artikel 13 überhaupt ist. Immerhin wurde dieses Video über 1,5 Mal allein auf Facebook weiter verbreitet:
"Ein einziges Video. Nur eine einzige Vorlage. Und das bekommen sie nicht eingefangen. Und Merkel und Voss wollen, dass man alle (!) urheberrechtlich geschützten Werke vor dem Upload erkennt und sperrt.
Wenn es bei einer so welt-wichtigen Angelegenheit schon nicht klappt, wie soll es denn dann funktionieren, wenn da nur irgendein Geklimper als urheberechtlich geschützt erkannt werden soll?"
Es sollte also hiermit auch dem letzten naiven Menschen klar werden, dass es wirklich nicht um Urheberrecht geht, sondern um Zensur.
...droht ... jeder Person bis zu drei Jahre Haft an, "die eine internetbasierte Leistung anbietet, deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt und deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten zu ermöglichen oder zu fördern".
Die "weit gefasste Norm mit unklaren Konturen" könnte ihren Befürchtungen nach "zahlreiche sozialadäquate Handlungen" wie beispielsweise das Bereitstellen von Anonymisierungs- und Verschlüsselungsdiensten "kriminalisieren"
"Beträchtliche Strafbarkeitsrisiken" könnten "technische und soziale Innovationen hemmen"