Erfahrungen mit Paypal Käuferschutz (als Verkäufer)

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Vor dem Versand hochpreisiger Artikel macht es sich gut, die Details des Gerätes zu fotografieren, Seriennummer etc. und bei der Verkaufsofferte teilweise mit einzustellen.
Das schützt im Fall der Fälle vor dem Zurücksenden eines fremden Gerätes durch den Käufer.
Paypal akzeptiert diese Art des Beweises via Foto..

Im hier vorliegenden Verschmuzungsfall kann durchaus Elektrostatik zu einem klebenden Staubfilm auf dem Gehäuse geführt haben.
 
Aus dem Thema ausgegliedert: Versendet Google Demogeräte als Ersatz? Ebay Verkaufsproblem


Guten Abend,

während ich heute arbeiten war und über meinen Verkäufer den Google Support kontaktiert habe, hat der Käufer einen Paypalfall eröffnet, ohne dass ich auf seine Nachrichten reagieren konnte... Zudem hat er mir eine negative Bwertung rein gedrückt:
" Wie sich nun herausgestellt hat, handelt es sich beim dem Gerät nicht um Neuware, sondern um ein Austauschgerät, zudem um Demoware für den Einzelhandel. Verkäufer wurde informiert, dieser sah keine Veranlassung für eine faire Klärung.... "

Um das ganze transparent zu gestalten und wir evtl. alle etwas lernen, stelle ich mal meine Rückmeldung im Paypalkonflikt ein. Bitte nicht wundern, aufgrund des 2000 Zeichenlimits musste ich versuchen zu kürzen :-D

Besonders Interessant der Teil mit dem "Counter Reset" - ich habe davon noch nie gehört. Ihr?

Ich bin nun wahnsinnig gespannt wie Paypal entscheidet!

" Sehr geehrte Damen und Herren,
das der Artikel nicht der Beschreibung entspricht ist unwahr.
Das Gerät wurde als NEU verkauft. Eine Rücknahme ausgeschlossen. Ich bin privater Verkäufer.
Bei dem Gerät handelt es sich um ein NEUES, VERSIEGELTES Gerät im Austausch für ein defektes über den Google Support.
Der Käufer hatte den Artikel über eine Monat und jetzt erst gemeldet, das Gerät sei nicht im angegebenen Zustand.
NEU laut EBAY: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (…). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen.
Der Artikel wurde in ungeöffneter Originalverpackung geliefert. Die original Siegel nicht beschädigt, wie auf den Verkaufsbildern ersichtlich. Der Käufer hat auch nichts gegenteiliges ausgesagt.
Er gibt an, dass Gerät sei erst jetzt ausgepackt worden. Er behauptet es sei ein Demomodell, da er zu Beginn keine Einstellung wie WLAN oder im Googlekonto tätigen konnte. Daraufhin führte er einen "Counter Reset" durch. Ich weiß nicht was dies ist, es klingt nach keinem standardvorgehen und lässt mich bangen, ob dadurch das Gerät durch den Käufer beschädigt wurde.
Gerne sende ich Ihnen die Nachrichten des Käufers bei ebay zu, in dem er mir diese Infos mitteilte.
Aufgrund der Aussagen des Käufers wurde der Google Support durch den ehemaligen Besitzer des Gerätes kontaktiert, um zu bestätigen, dass das Gerät mit originaler Versiegelung keine Demoware war oder es gebraucht und somit nicht neu war. Der Google Support hat dies – insbesondere und explizit – für das von mir verkaufte Gerät bestätigt. Die IMEI Nummer wurde mit dem Käufer übereinstimmend bestätigt.
Ich bin somit nicht gezwungen das Gerät zurück zu nehmen, da wie beschrieben eine NEUES, VERSIEGELTES Gerät verkauft wurde. Vielmehr hat der Käufer durch sein handeln den Wert das Gerätes gemindert.
Ich hoffe auf eine korrekte Klärung des Falls und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Viele Grüße M."

Im übrigen hat das Gerät nach Rückmeldung vom Support noch bis Anfang 2022 Garantie.
 
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@Naute

Counter Reset, eventuell Werkseinstellungen geladen? Sonst kenne ich den Begriff nämlich auch nicht.
 
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Barbararella schrieb:
Da bin ich auch mal gespannt, da ja letztlich Aussage gegen Aussage steht.

Tatsächlich bin ich da nicht deiner Meinung.

Die Bilder des Angebotes zeigen ein versiegeltes Gerät.
Der Käufer sagte NICHT das Gerät sei in geöffneter OVP / mit beschädigtem Siegel geliefert worden.
Google bestätigte, dass es sich bei dem Gerät um ein neues und nicht um Demoware handelte.

Somit kam ein nach ebay Grundsätzen neues Gerät an. Ich habe meinen Vertrag erfüllt.
 
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Naute schrieb:
Im übrigen hat das Gerät nach Rückmeldung vom Support noch bis Anfang 2022 Garantie.
diese Garantie geht ja an den Käufer über, dann kann er sich bei Google direkt melden. Hätte evtl auch noch in den Fall gehört.

Naute schrieb:
Der Käufer hatte den Artikel über eine Monat und jetzt erst gemeldet
das lässt mich gleich nachdenken: WTF, wer lässt ein Gerät so lange herumliegen bevor er es auspackt.
Wenn er es doch schon früher ausgepackt hat, was hat er damit einen Monat lang gemacht?

Naute schrieb:
kommt aus der SumSum Ecke, wird benötigt um den Flash-Counter zurück zu setzen, dieser zeigt wie oft ein Custom File geflasht wurde. Ob es den heute noch gibt, weiß ich nicht. Aber auf jeden Fall steht der Begriff "Counter-Reset" im direkten Zusammenhang mit "habe meine Garantie/Gewährleistung manuell (durch Pfusch) abgekündigt".
Screenshot_20210422-075551.png
 
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Ich hoffe PayPal entscheidet für dich.
Genau so etwas ist der Grund weshalb ich bei eBay nie PayPal als Zahlungsmethode bei Verkäufen angegeben habe sondern immer nur Überweisung.
Mittlerweile geht das ja nicht mehr, deshalb verkaufe ich nur noch über die Kleinanzeigen.
 
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Das hoffe ich auch.

Aber primär geht es mir mittlerweile darum mal zu sehen/erfahren, ob man (so ich von mir denke) obwohl im Recht von Paypal gef... Wird.

Im übrigen wäre ich wahrscheinlich besser gefahren, das Gerät einfach zurück zu nehmen, um es dann als wie neu an einen Onlineankaufer zu geben - Gesetz des Falles es wäre wirklich so zurück gekommen. Oder gar tatsächlich bei technischen Problemen den Support zu kontaktieren. Hatte nämlich knapp 400 für bezahlt, für den Preis auch wieder verkauft abzgl. 40€ ebay und noch Paypal 😀
 
@mblaster4711 seitwann hat das Pixel einen Flash Zähler?
 
Chefingenieur schrieb:
Genau so etwas ist der Grund weshalb ich bei eBay nie PayPal als Zahlungsmethode bei Verkäufen angegeben habe sondern immer nur Überweisung.
Mittlerweile geht das ja nicht mehr, deshalb verkaufe ich nur noch über die Kleinanzeigen.
me too !
Der Verkäufer hat imho keine Rechte beim Käuferschutz. Ich bin gespannt wie PP entscheidet.
 
Cairus schrieb:
seitwann hat das Pixel
Habe ich niemals behauptet, da steht doch
mblaster4711 schrieb:
kommt aus der SumSum Ecke
und war lediglich um den unwissenden, den Begriff „Counter Reset“, sowie den Zusammenhang mit dem Flashen von Geräten naher zu bringen.
 
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Hätte man etwas besser schreiben können ;)
 
Oder besser lesen. 🤷‍♂️
 
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mblaster4711 schrieb:
Demogeräte gibt es z.B. auf Presseveranstaltung, bei offiziellen releases der Hersteller, die Geräte haben alle Funktionen und werden meistens auch gleich mit SIM Karten bestückt ausgegeben.
Aus meiner Zeit im o2-Shop weiß ich das es aber auch Demogeräte gibt die nicht alle Funktionen ermöglichen. Von Samsung z.B. ist mir bekannt das die keinen SIM-Kartenleser verbaut hatten. Und in der Regel ist auch eine Demosoftware drauf die nach einer bestimmten Zeit ohne das die Geräte benutzt werden Produktvideos abspielt. Solche Geräte befinden sich in den Shops in der Ausstellung.
 
Chefingenieur schrieb:
Genau so etwas ist der Grund weshalb ich bei eBay nie PayPal als Zahlungsmethode bei Verkäufen angegeben habe sondern immer nur Überweisung.
Mittlerweile geht das ja nicht mehr, deshalb verkaufe ich nur noch über die Kleinanzeigen.
Klar geht das noch, hatte erst vor ein paar Tagen bei einer Auktion geboten wo nur Überweisung angeboten wurde...
 
Wie ich sehe wurde die Pflicht zur Nutzung der eBay Zahlungsabwicklung auf 01.06. verschoben.
Davon Mal abgesehen dass die Gebühren dadurch steigen (11% +35ct) und die Versandkosten für die Provision mitberechnet werden gibt es dann auch noch eine Gebühr für Streitfälle.

Gebühr für Streitfall
Wenn ein Streitfall (z.B. bei einer Rückbelastung) aufgrund der eBay-Grundsätze gegen Sie entschieden wird, erheben wir pro Streitfall eine Streitfallgebühr in Höhe von EUR 19,04.
Gebühren für private Verkäufer, die an der Zahlungsabwicklung teilnehmen

Man sollte sich in Zukunft gut überlegen ob und was man bei eBay verkaufen will.
 
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Das Problem ist, dass PayPal immer für den Käufer entscheidet. Ich hatte mal ein Mainboard von einem Xiaomi verkauft. Funktionstüchtig. Der Verkäufer hatte sich nach einem Monat bei mir gemeldet, und gesagt das Paket wäre nicht angekommen. Daraufhin hat er sofort ein Fall bei PayPal eröffnet und ganz schnell recht bekommen. Mainboard weg und die Kohle.
 
DDKPlayer schrieb:
Das Problem ist, dass PayPal immer für den Käufer entscheidet. Ich hatte mal ein Mainboard von einem Xiaomi verkauft. Funktionstüchtig. Der Verkäufer hatte sich nach einem Monat bei mir gemeldet, und gesagt das Paket wäre nicht angekommen. Daraufhin hat er sofort ein Fall bei PayPal eröffnet und ganz schnell recht bekommen. Mainboard weg und die Kohle.

Hier zwar Off topic, Aber da bedarf es doch lediglich der Sendungsnummer und der Fall ist für dich entschieden?!
 
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Das ist das nächste Problem, wenn man nicht bei Verlust Ware und Geld verlieren will, darf man nur noch versichert versenden um einen Nachweis zu haben. Was dann den Erlös weiter mindert.
Ich habe zuletzt ein Spiel bei den Kleinanzeigen für 10€ verkauft und für 1,55€ als Brief verschickt.
Bei Ebay hätte ich sicherheitshalber 4,30€ Versand für ein Hermes Päckchen ansetzen müssen.
Dann wären mir statt wie jetzt 8,50€ abzüglich Gebühren nur noch 4,25€ geblieben 🙈
 
Zuletzt bearbeitet:
Naute schrieb:
Hier zwar Off topic, Aber da bedarf es doch lediglich der Sendungsnummer und der Fall ist für dich entschieden?!
Eigentlich ja, hatte als Versandart deutsche Post Brief oder DHL angeboten. Der Käufer hat sich natürlich für das billige entschieden
 
Naute schrieb:
Tatsächlich bin ich da nicht deiner Meinung.

Die Bilder des Angebotes zeigen ein versiegeltes Gerät.
Der Käufer sagte NICHT das Gerät sei in geöffneter OVP / mit beschädigtem Siegel geliefert worden.
Google bestätigte, dass es sich bei dem Gerät um ein neues und nicht um Demoware handelte.

Somit kam ein nach ebay Grundsätzen neues Gerät an. Ich habe meinen Vertrag erfüllt.
Du hast völlig richtig gehandelt. Mehr gibt's da wirklich nicht zu zu sagen.
 

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