Ein Rat bei Ebay Kleinanzeigen - Rechtsfragen

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Besserwisserboy

Besserwisserboy

Dauer-User
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Hallo, eigentlich ist mir die Frage unangenehm, aber da ich hier sehe, dass viele auch verkaufen/tauschen etc.
Ein Bekannter wollte sein Xiaomi (ich glaube 11T?) gegen ein Samsung oder so tauschen. Hat den Artikel eingestellt und es hat sich auch jemand gemeldet. Beide haben sich getroffen, Tausch war perfekt, beide waren zufrieden. Ein paar Tage später meldete sich die Person von der anderen Seite und sagte, dass das Display eingebrannt sei und sie ihr Gerät zurückhaben möchte. Natürlich keine Fotos gemacht (wer denkt schon an so etwas?) und kein Gegenbeweis. Das ist jetzt ein paar Wochen her und laut meinem Bekannten wurde der Nutzer auch plötzlich wütend, drohte mit der Polizei und wurde jetzt nicht beleidigend, aber extrem fordernd, mit der üblichen „Wenn-Dann-Formel“. Ja, mehr habe ich nicht. Ich habe ihm empfohlen, ihn einfach zu blockieren, aber ich glaube nicht, dass das so einfach ist. Das zweite Problem ist, dass anscheinend auch sein Profil gelöscht wurde, denn wenn er sich einloggen will, soll er das Passwort ändern, aber er bekommt keine Mail. Das hatte ich auch mal und das war ein Bann, das macht Ebay sehr gerne. Ich hatte so ein bisschen den Verdacht gehabt, dass vielleicht ein Smartphonetausch stattgefunden hat und er ein anderes Smartphone zurückbekommen hätte, das nicht seins ist. Ja, also zu meiner Frage, hat das schon mal jemand gehabt, wie geht man da vor und vor allem, wie geht man vor, wenn das Profil anscheinend nicht mehr existiert?

Ach so, laut seiner Aussage meldet sich auch Ebay Kleinanzeigen nicht. Auch das kann ich bestätigen, der Support ist nicht gut.



Danke für eure Tipps.
 
Ein Tauschgeschäft ist rechtlich wie ein Kaufvertrag, nur beidseitig.
Rückgaben nur nach beiderseitigem Einverständnis.

Tauschvertrag – Wikipedia.
 
Ich habe noch mal nachgefragt, also die beiden haben sich auch getroffen und er hat gesagt, er hat sogar das Smartphone vor ihm zurückgestellt und er hat es sogar noch (also das 11T) vor seinen Augen eingestellt, beide haben mindestens 15 Minuten da gestanden und der andere hat das eingebrannte Display nicht bemerkt?
 
Tausch ist Tausch, wiederholen ist gestohlen. Außer, wenn es sich um versteckte Mängel handelt, oder Mängel bewusst verschwiegen wurden. Ein Burn In hätte derjenige, der das Samsung angeboten hat, ja potentiell bei der Übergabe sehen müssen und ich würde das nicht als versteckten Mangel ansehen.

Wusste dein Kollege von dem Burn In?
 
Nein, das ist so ein Durchschnittsnutzer, der würde das gar nicht erkennen. Der wusste bis zum Xiaomi gar nicht, dass es noch andere Hersteller gibt als Samsung und Apple, der würde das gar nicht auf Anhieb erkennen. Eine Bekannte hat auf ihrem Samsung auch ein Burn in, das weiß ich noch, weil ich da was einstellen musste, aber selbst mir ist das nur bei bestimmten Apps aufgefallen oder da musste ich wirklich hinschauen. Er hat eben gerade ein bisschen Angst, dass da was von kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rein vom Recht her hat er hier wohl auch die A-Karte, wenn das Gegenüber hier unter Berufung der Sachgewährleistung den Deal rückabwickeln will (Auflösung des Vertrags).

Ein Display Burn In ist ja klarerweise schon ein Mangel, der - im Eifer des Gefechts - vielleicht auch nicht jedem ins Auge springt.


Ich würde deinem Bekannten vielleicht raten, dass sich die beiden nochmal telefonisch miteinander auseinandersetzen, ganz freundlich. Und dann schauen, wie sie am besten verbleiben, ohne, dass es da zu Schwierigkeiten kommt.
 
Hätte noch eine Frage, nur um das auszuschließen. Viele schreiben ja in ihren Artikeln, dass es keine Gewehrleistung etc. gibt, also quasi gekauft wie gesehen. Ist das eigentlich Pflicht sowas zu schreiben oder absolut unabhängig? Ich zum Beispiel mache das gar nicht. Hatte aber auch noch nie Probleme damit.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@Fembre Er kommt ja nicht mehr auf das Profil. Also es besteht außerhalb von Ebay Kleinanzeigen kein Kontakt. Keine ausgetauschten Nummern, keine Adressen. Auf einem Parkplatz getroffen, getauscht, wahrscheinlich noch eine Zigarette geraucht und beide sind getrennte Wege gegangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als Privatverkäufer musst du die Sachmängelhaftung (Haftungsausschluss) ausschließen, gleichzeitig aber Schadensersatzansprüche für Körper- und Gesundheitsschäden benennen. Ist schwierig, das ganze rechtssicher zu formulieren.

Ich hatte mich mit mit meinem Nachbarn (RA) darüber ausgetauscht, weil ich bei KA in der Vergangenheit recht viel verkauft hatte. Im Grunde reicht es schon, wenn das nicht 100% "wasserdicht" formuliert ist und das ganze ist nichtig.


Mal eine Rauchen gehen.
Weiß dein Kollege noch das Profil von demjenigen auf KA? Ist es gesichert, dass die Kennwort-Rücksetz-Mail nicht ankommt, also ist die eventuell im Spamordner? Oder hat dein Bekannter die falsche Mailadresse angegeben?
 
Ich habe kurz nachgefragt. Er sagte: "Da steht nur Privatanbieter oder Privat". So heiße ich selber bei Ebay ^^.

Er hat nebenbei in den Spamordner geschaut, aber er hat nichts gefunden. Er hat schon vor Wochen versucht sich einzuloggen und da kam raus, dass dieses Profil nicht existiert.
Also so wie er mir das jetzt erzählt hat, macht es Sinn. Ich hatte mal einen Streit, der auch sehr Katastrophisch war, konnte mich am nächsten Tag nicht mehr anmelden und als ich bei Ebay nachgefragt habe, kam nur diese Mail.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aufgrund von Nutzerbeschwerden mussten wir Ihr Nutzerkonto schließen.

Diese Entscheidung ist endgültig und wir bitten Sie daher, Abstand von unserem Marktplatz zu nehmen. Weitere Anfragen Ihrerseits werden wir gern zur Kenntnis nehmen, jedoch nicht mehr beantworten.

Wir wünschen Ihnen dennoch alles Gute.

Viele Grüße vom Kleinanzeigen Team,"

Also Ebay ist da anscheinend schnell. ^^
 
Gut möglich, dass ihm KA sein Konto geschlossen hat. ^^ eBay ist übrigens raus aus der Nummer, KA gehört nun wem anders.

Ja, mehr als abwarten kann dein Bekannter nun also nicht. Er hat keine Telefonnummer von dem, hat kein Profil, keine Mail (blabla) von dem Gegenüber.
Weißt du, ob derjenige mit irgendwas gedroht hat? So von wegen, "Polizei, Polizei! Edit: Das hat der. Zu hülf, ich gehe zu meinem RA!", oder sowas in die Richtung?

Abwarten und Tee trinken. Entweder bekommt er ne Einladung von der Polizei, Post vom RA - oder nichts weiter wird passieren. ^^
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, das soll passiert sein. RA jetzt nicht, aber Polizei. Ich habe gefragt, ob vielleicht in der Nachricht erwähnt wurde, ob ihm das Gerät gefällt? Das mache ich zum Beispiel, noch mal nachfragen, ob wirklich alles in Ordnung ist. Wenn ja, dann kann es ja keine Beanstandungen geben.
 
^^ hmm. Mal geradeaus: Will dein Bekannter nicht lieber den Tausch rückgängig machen? Wenn die Polizei sich bei ihm gemeldet hat, dann wird er ein Aktenzeichen haben. Können sich die beiden nicht auf dem Revier zu einem Termin treffen? Da wird es über die Polizei sicher Möglichkeiten geben.

Wenn derjenige schon Anzeige erstattet, wird der Weg zum RA nicht mehr weit sein. Und so, wie ich den Sachverhalt verstehe, fällt dein Bekannter hinten rüber, seine Karten sind da auf alle Fälle schlecht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kleiner Tipp:
Falls du die Rechnung vom Kauf oder ähnliches noch hast, behalten!
Dort steht deine IMEI drauf.

das eingebrannte Gerät, welches von dir sein soll, im Fall der Fälle auf zur Sicherheit auf die IMEI Überprüfen.
Nicht das deine Vermutung stimmt und man dir nun ein anderes eingebranntes Gerät unterjubeln möchte

Und übrigens: genau mit dieser IMEI wird es möglich sein, den Käufer zu ermitteln.
Also dich und ihn, da ihr jeweils die gegenseitigen IMEIs habt.

Zumindest wenn dem ganzen tatsächlich nachgegangen wird.


Edit: ich meine natürlich deinen Bekannten und den Tauschpartner. Ups
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
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@Skyhigh Geht nicht um mich, geht um einen Bekannten, ich hatte Gott sei dank noch so ein Chaos nicht.

@Fembre Aber wie kommen sie in Kontakt? Ich werde es ihm Ausrichten.
 
@Besserwisserboy über die Polizei kommen die bestimmt in Kontakt. Wenn dein Bekannter vorgeladen wurde (Termin?), dann kann er sich zu dem Sachverhalt äußern und anbieten, den Deal rückgängig zu machen. Also würde ich ihm zumindest ans <3 legen.
 
Das ist sogar eine richtig gute Idee. Ich mein, wenn nichts kommt, ist es dem anderen auch anscheinend nicht so wichtig, wenn es überhaupt so alles richtig war, wie er behauptet. Er erwähnte vorhin, dass es so um die drei Monate her ist, ob da noch was kommt?
 
Besserwisserboy schrieb:
Geht nicht um mich, geht um einen Bekannten
Hatte ich editiert, ohne den ganzen Text neu zu schreiben. war mein Fehler beim Texten, man ist gewohnt das es um die TE und nicht um andere geht. Wollte auch nichts unterstellen

Ändert aber nichts an der Tatsache. Die Mühlen mahlen langsam. Die Rechnung oder einen sonstigen Nachweis mit der IMEI auf jeden Fall aufbewahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es über 3 Monate her ist stellt sich die Frage ob der Mangel überhaupt schon bei Übergabe bestanden hat. Eine Beweislastumkehr gibt es bei C2C nicht.
 
  • Danke
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Ja wie geschrieben, laut Aussage des Bekannten hat der Tauschpartner gegenüber das Smartphone sogar eingerichtet. Neue Information, er hat es auch erst vor dem anderen Tauschpartner gelöscht und der Tauschpartner hatte es sogar in der Hand und hat es sich in Ruhe angeschaut. Nach dem Löschen hat er es ihm in die Hand gedrückt und schon hat er das gelöschte Smartphone bekommen. Er selbst stand sogar noch 5 Minuten da, da war derjenige mit dem AUto schon weg, weil er noch die Speicherkarte ins Handy stecken wollte, wegen Musik hören.
 
Zuletzt bearbeitet:
Besserwisserboy schrieb:
Ein paar Tage später meldete sich die Person von der anderen Seite und sagte, dass das Display eingebrannt sei und sie ihr Gerät zurückhaben möchte.
Das + wie viel später hat derjenige Anzeige bei der Polizei erstattet? Wann hat dein Bekannter die Info von der Polizei erhalten? Ist das erst vor kurzem gewesen oder schon länger her?
 

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