Ebay, Amazon, etc. - neue Steuer-Regelung betrifft seit 2023 auch Privatanbieter

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jandroid

jandroid

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22.140
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) bringt seit dem 01.01.2023 Änderungen für private Verkäufer auf eBay, Amazon und Co.

In aller Kürze zu den Änderungen:
Private Verkäufe müssen gemeldet werden, wenn die Person pro Jahr mehr als 30 Veräußerungsgeschäfte mit mehr als 2.000 Euro Verkaufserlös tätigt.

Betroffen sind u. a. folgende Plattformen:
- eBay
- eBay Kleinanzeigen
- Amazon
- Etsy
- Vinted
- Facebook Shop
- Google Shopping
- Hood
- Yatego
- Avocadostore
- Alibaba
- Rakuten
- Fairmondo
- Shopify
- Shpock
- Airbnb
- Uber
- ...

Quelle: Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

Was haltet ihr davon? Wird euch das von Verkäufen auf z. B. eBay abhalten?
Wie sieht es hier auf dem Marktplatz aus? Wird auch dieser betroffen sein?

Und meint ihr, dass die Finanzämter das überhaupt nachhalten können? Wird es bei Plattformen wie eBay Kleinanzeigen nicht schwer sein, dies nachzuverfolgen?
Die Finanzämter haben außerdem jetzt schon Personalmangel. Das neue Gesetz bedeutet doch einen zusätzlichen Aufwand bei der Bearbeitung.

Fragen über Fragen... viel Stoff zum Diskutieren.
 
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So lange man seine Belege sauber aufbewahrt ist das kein Problem. Denn wen ich ein Gerät günstiger verkaufe als ich es selbst gekauft habe ist die Sache sowieso gegessen. Ich muss es hat nur auf Verlangen nachweisen können.
 
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ASOnline schrieb:
So lange man seine Belege sauber aufbewahrt ist das kein Problem. Denn wen ich ein Gerät günstiger verkaufe als ich es selbst gekauft habe ist die Sache sowieso gegessen. Ich muss es hat nur auf Verlangen nachweisen können.

Und wenn du 3 Artikel teurer verkaufst und 2 für weniger, dann rechnet man gegen? Und bei welchen Artikeln fängt man an? Und wie verhält es es sich bei Handys aus Vertragsverlängerungen? Welchen Wert setzt man da gegen?

An sich finde ich es nicht schlimm, dass man privaten auf sie Finger schaut... Aber dieses große Ganze ist doch nicht zu durchblicken.
 
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Ich finde das auch äußerst verwirrend. Da es bei eBay derzeit außerdem keine Aktion mehr mit Rabatt auf die Verkaufsprovision gibt, werde ich dort ersteinmal nichts mehr verkaufen. eBay und die anderen Anbeiter entwickeln sich durch das neue Gesetz rasant zu Plattformen für ausschließlich gewerbliche Händler. Für Privatverkäufer ist es absolut unattraktiv geworden dort zu verkaufen.

Wie ist das eigentlich bei eBay Kleinanzeigen? Muss man dort auch seine vollständige Adresse hinterlegen?
Und was, wenn man auf einer Verkaufsplattform eine fremde Adresse hinterlegt (rein hypothetisch)? Wie sollen die Verkäufe dann beim Finanzamt dem richtigen Verkäufer zugeordnet werden? Die Steuernummer muss man ja nicht hinterlegen. Alles sehr undurchsichtig.
 
jandroid schrieb:
Was haltet ihr davon? Wird euch das von Verkäufen auf z. B. eBay abhalten?
Ich halte das i. S. von Steuergerechtigkeit für in Ordnung.
Viele Verkäufer machen auf mich alleine auf Grund ihrer zahlreichen Bewertungen den Eindruck, nicht privat sondern verdeckt gewerblich zu verkaufen.
Ich bin Mitglied bei Ebay, seit es Ebay gibt und kann das beurteilen.
Die neue Regelung wird mich nicht davon abhalten, bei Ebay weiterhin zu verkaufen.
 
AndroMe schrieb:
Die neue Regelung wird mich nicht davon abhalten, bei Ebay weiterhin zu verkaufen.
Zumal es ja auch eine "Freigrenze" gibt:
Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattform-Betreiber den Finanzbehörden übermitteln. Dies gilt pro Plattform...
 
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Auch hier nochmal:
Güter des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel oder Fahrräder, sind von der Regelung ausgeschlossen.
 
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Da werde ich sicher nächstes Jahr auch gemeldet. 😒

Als Neu-Rentner will ich dann zu Hause ausmisten und alles, was nicht mehr gebraucht wird und nicht unbedingt in die Tonne gehört, unter die Leute bringen. Ebay ist da einen Versuch wert.
 
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holms schrieb:
Güter des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Möbel oder Fahrräder, sind von der Regelung ausgeschlossen.
Was ist mit gebrauchten Smartphones? Gehören diese auch dazu?
 
@jandroid Also für mich klar ein Gut, das ich täglich brauche. :).

Abgesehen davon ja mit Wertverlust verbunden, da gebraucht und deshalb unter deinem Anschaffungspreis verkauft.

Auch dein Autoverkauf ist egal.
 
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@holms Aber ob das Finanzamt bei den Meldungen von eBay und Konsorten das wirklich alles entflechten kann, ist die andere Frage. Das sind ja Massen an Daten, die zusätzlich fließen.
Wie ich aus erster Hand weiß, sind die Finanzämter schon jetzt personell unterbesetzt und überlastet. Wie soll das alles gehen?

Hinzu kommen noch veraltete Datensätze, die auf den Plattformen hinterlegt sind. Eine Steuernummer muss man als Privatverkäufer ja (noch) nicht angeben. Bei einer falsch hinterlegten bzw. veralteten Anschrift wird es schwierig sein dies der korrekten Person zuzuordnen.
 
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Bearbeitet von: jandroid - Grund: Grammatik
@jandroid
"personell unterbesetzte" Ämter sind kein Grund, gesetzliche Regelungen zu ignorieren.
 
jandroid schrieb:
Was haltet ihr davon?
Ehrlich gesagt halte ich eine Regelung nach dem Verkaufswert für nicht gut. Auf Ebay gehen jede Menge Artikel für tausende von Euro über die Theke. Ich würde das eher rein nach der Anzahl der Verkäufe machen. Und, da sehe ich auch Ebay und die anderen Plattform in der Verantwortung, sauber zwischen kommerziellen und privaten Verkäufen zu trennen. Auf gut Deutsch gesagt, der Saustall gehört einfach mal ausgemistet. Auch was Betrüger anbelangt. Es geht nicht an, dass sich auf diesen Plattform soviel Gesindel balgt.
 
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@AndroMe Von "gesetzliche Regelung ignorieren" war gar keine Rede. Es geht schlicht darum, dass die Ämter die Meldungen nicht zuordnen können, wenn die Anschriften nicht stimmen. Die haben dort häufig nicht das Personal, um zu recherchieren, wem welcher Zahlungseingang zuzuordnen ist.
Die Gesetzesänderung steht ja noch ganz am Anfang. Wie oft werden solche Änderungen nach kurzer Zeit wieder angepasst? Oder die Ämter angewiesen erst ab einem bestimmten Betrag zu recherchieren?

Es gibt doch genügend Beispiele, bei denen die Gesetzesänderungen nicht rechtzeitig gegriffen haben oder umgesetzt wurden. Siehe elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die seit dem 01.01.2023 von den Arbeitgebern ausschließlich elektronisch abgefragt werden sollten (eAU - § 109 Abs. 1 SGB IV i.V.m. § 125 Abs. 5 SGB IV). Das läuft doch bis heute noch nicht, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben ist.
 
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jandroid schrieb:
@AndroMe
Es geht schlicht darum, dass die Ämter die Meldungen nicht zuordnen können, ...
Das ist nicht Sache von Ebay oder deren Nutzer.
Darum müssen sich die Ämter bzw. ihre Dienstaufsichten kümmern.
 
@AndroMe Habe auch nie behauptet, dass sich eBay darum kümmern muss. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass das zum Problem in der Umsetzung der Gesetzesänderung führen kann. Wo es letztendlich hakt, ist für die Fragestellung, ob es umsetzbar ist, irrelevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
@jandroid
🤭 😇
 
jandroid schrieb:
Die haben dort häufig nicht das Personal, um zu recherchieren, wem welcher Zahlungseingang zuzuordnen ist.
Nicht nur häufig nicht. Man zeige mir ein Finanzamt, dass das Personal dafür hat. Ich kenne jedenfalls keines. Personalmangel herrscht bundesweit bei den Finanzbehörden, nicht nur in unseren Ämtern in Saarbrücken. Zum Glück habe ich mit Einkommensteuer nichts am Hut. 😁
 
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@DarkAngel
Ich kann über die Behandlung durchs FA nicht klagen.
Letztes Jahr habe ich meine ESt erstmals statt mit TAX von Buhl mit Elster gemacht.
Hatte für Elster alles 1 Jahr vorher digital vorbereitet.
Genau 5 Wochen nach meiner Absendung hatte ich eine gute 4stellige Rückzahlung auf meinem Konto, ohne orgendwelche Rückfragen.
Was will Mann/Frau mehr?
 
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Ich habe unsere Rückerstattung für 21 im letzten Jahr 3 Wochen nach Abgabe bekommen. Ich erledige unsere ESt auch schon seit Jahren online per Buhl-Software.

Wenn es so schnell geht, werden die Erklärungen allerdings überhaupt nicht von den Kollegen angefasst, sondern laufen automatisch durch.
Bei den Einkommensteuer-Erklärungen, die manuell erledigt werden (und bei denen nicht nur der Mantelbogen, sondern mehrere Formulare ausgefüllt worden sind), besteht bei uns im Großraum Saarbrücken schon seit Monaten ein Rückstau von 3 Monaten.
 
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