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Impfungen greifen nicht in die DNA ein"
Auf diesen Veranstaltungen trifft man auch viele Impfgegner. Sie glauben unter anderem, Impfungen griffen die DNA an und es gehe um den Profit der Pharmaindustrie. "Beide Thesen sind eindeutig falsch", sagt Streeck. "Eine Impfung greift nicht in das humane Genom ein, also in die DNA. Auch die RNA-Impfstoffe funktionieren ja so, dass davon Proteine generiert werden. Wir haben selber nicht die Enzyme in unserem Körper, das von der RNA wieder DNA wird. Das können nur bestimmte Retroviren. Daher kann eine Impfung nicht in die DNA eingreifen."
Quelle: Streeck
 
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@chk142 naja steht vermutlich wie andere hier unter den Fittichen....
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@braindealer ist ja nicht mehr EU ;)
Das haben die selbst entschieden
 
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Nach dem EU-Austritt ist Großbritannien bis Ende 2020 in einer Übergangsphase, in der noch EU-Regeln gelten
 
Achso, das heißt GB ist klüger als Deutschland? Weil in Deutschland gibt es ja noch keine Zulassung?
 
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Mein Fehler ich dachte bis zum Ende gilt weiterhin die EU- Regelung.

Für Deutschland fehlt eine solche Zulassung bisher. Zuständig dafür ist anders als bei den Briten in erster Instanz die Europäische Arzneimittelagentur Ema. Für Großbritannien ist diese Kontrolleinheit seit vergangenem Jahr obsolet. Der Grund: der Brexit. Aufgrund ihres Austritts aus der Europäischen Union ist Großbritannien seit dem 31. Januar nicht mehr an die Ema gebunden. Die Entscheidung über die Zulassung von Arzneimitteln obliegt seither wieder allein den nationalen Behörden.

Quelle:
Biontech-Impfstoff in Großbritannien zugelassen - wann kommt er in Deutschland? - FOCUS Online
 
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Also hatte ich doch Recht ;)

Aber trotzdem danke
 
Akki10 schrieb:
Impfungen greifen nicht in die DNA ein"
Auf diesen Veranstaltungen trifft man auch viele Impfgegner. Sie glauben unter anderem, Impfungen griffen die DNA an und es gehe um den Profit der Pharmaindustrie. "Beide Thesen sind eindeutig falsch", sagt Streeck. "Eine Impfung greift nicht in das humane Genom ein, also in die DNA. Auch die RNA-Impfstoffe funktionieren ja so, dass davon Proteine generiert werden. Wir haben selber nicht die Enzyme in unserem Körper, das von der RNA wieder DNA wird. Das können nur bestimmte Retroviren. Daher kann eine Impfung nicht in die DNA eingreifen."
Quelle: Streeck
Es fehlen die Langzeitdaten und zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbare weitere nicht auszuschließende Impfschäden.
Das Dir durch die Impfung kein 3.Auge wächst, ist wohl klar. Hat auch niemand behauptet, oder?
 
Ab morgen soll es eine Regelung geben das sich Lehrer und Erzieher selber testen können. Nach vorheriger Schulung.
 
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braindealer schrieb:
Das gilt in der Regel sogar dann, wenn die fotografierte Person nicht eindeutig zu erkennen ist. Denn bei moderner digitaler Fotografie kann davon ausgegangen werden, dass anhand zusätzlich gespeicherter Daten eine Person identifiziert werden kann. Datum, Uhrzeit und GPS-Daten einer Aufnahme lassen neben dem eigentlichen Bildnis Rückschlüsse zu, wann sich die betroffene Person wo befunden hat.
Das mag in EInzelfällen so sein, aber sicher nicht "in der Regel".
Wenn keinerlei der Identifizierung dienliche Merkmale erkennbar sind, helfen auch Datum, Uhrzeit und GPS Daten nicht. Schützenswerte Daten laut DSGVO sind die Daten, die eindeutig auf eine natürliche Person zurückzuführen sind. Dies ist bei meinem Foto nicht der Fall.
Wenn das so wäre, dürfte es z.B. keine Fernsehaufnahmen von Personen mit unkenntlich gemachten Gesichtern und Stimmen geben, die ihre EInwilligung zur Aufnahme nicht gegeben haben.

chk142 schrieb:
Deine Arroganz ist schon wirklich herausstechend hier... in den allermeisten Fällen ist das ja ein Zeichen davon dass man im echten Leben ein ganz armes Würstchen ist, von daher gehe ich hier mal von etwas ähnlichem aus. ;)
Ach, da schau her. Der 4. im Bunde. Hast du vorhin die Jahresabschlusstagung verpasst?
Würstchen mag ich übrigens.

Naja, wenn ich's mir recht überlege ist es eigentlich eher ein extreme Hybris als Arroganz. Aber, die sind ja sehr verwandt miteinander.
Naja, eigentlich sind sie sogar synonym. ;)
Du passt schon ganz gut in die Viererbande.
 
Halte ich für einem falschen Ansatz. Sich selbst zu testen.
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Cowcreamer schrieb:
Das mag in EInzelfällen so sein, aber sicher nicht "in der Regel".

Deine Quelle bzw dein Beweis dafür? Oder blöde Spekulation?
 
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Dazu kommt noch, dass Schnelltests noch fehleranfälliger sind als die PCR-Tests.
 
@Hollexus Korrekt.

Sehe ich zu genüge im Umkreis
 
Hamburg hat Schnelltests schon in Massentests an Schulen eingesetzt und hat dabei viele vorher unentdecke Coronafälle an Schulen entdeckt. Virologe Alexander Kekulé sagte dem NDR, dass er Schnelltests für alltagstauglich hält.
Quelle: WDR
 
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@Cowcreamer Hier kann §23 KUG relevant werden.
Äußerst praxisrelevant ist dabei § 23 KUG, wonach Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte, von Versammlungen oder solche, auf denen Personen nur als sogenanntes Beiwerk erscheinen, auch ohne Einwilligung des Abgelichteten veröffentlicht werden können

Quelle: selbe wie zu vor
 
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Akki10 schrieb:
dabei viele vorher unentdecke Coronafälle an Schulen entdeckt
Sind das Fälle mit Krankheitssymptomen oder asymptomatische Fälle ohne Husten, Fieber...?
 
@Hollexus macht ja Sinn, Menschen ohne Symptome zu testen, das die Zahlen steigen, das man weiter große Angst verbreiten kann
 
@Cairus eine andere Logik macht hier auch überhaupt keinen Sinn.👍
 
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Deswegen heißt der Kollege ja schon Rudi Angstschober

Die Zahlen für morgen 😂
 

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Es ist entscheidend, dass die Personen erkenn- bzw identifizierbar sind.

Ein Verstoß gegen den Datenschutz kann jedoch dann vorliegen, wenn Sie diese Bilder verbreiten oder öffentlich auch für andere zugänglich machen. Das gilt zum Beispiel auch beim Veröffentlichen auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken. § 22 KunstUrhG untersagt die Veröffentlichung und Verbreitung nämlich ausdrücklich, wenn die abgebildeten Personen – und zwar alle identifizier- und erkennbaren – hierin nicht ausdrücklich eingewilligthaben. Sie verstießen in diesem Fall gegen das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten.
Zum Datenschutz beim Fotografieren von Personen


Die DSGVO regelt „nur“ die Verarbeitung personenbezogener Daten. Wer also mit einer Digitalkamera eine Aufnahme macht, auf dem ein Mensch in identifizierbarer Weise zu erkennen ist, muss grundsätzlich die neuen europäischen Bestimmungen zum Datenschutzrecht beachten.
Fotografieren und DSGVO - Es geht auch ohne Einwilligung

Usw.
 

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