Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

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@Akki10

- Polizisten wählen bewusst den Beruf.
- Infizierung anderer, habe bis heute niemanden
angesteckt. Wenn es jemand anders tut, kann
ich was genau dafür?
- wenn fremdes Eigentum zerstört wird, soll ich
zwischen gehen? Wozu? Selbst wenn jemand
mein Auto anzündet lass ich es brennen und
kauf ein neues.
- wenn jemand denkt er muss Kinder davor
schieben, kann ich auch nichts dafür. Fühle ich
mich betroffen, nein. Natürlich sieht das wie
gesagt jeder anders. Ändert aber nichts daran
was ich dazu denke

Also erkläre meine Sichtweise bitte.
 
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🤦‍♂️
 
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@M--G

Ich weiß, für "richtig" Denker ist das nichts.
 
@Cairus
Wenn du siehst das Jugendliche ein Kind an machen oder schlagen oder mehrere Männer einen andere zusammen schlagen läufst auch weiter oder? Geht dich ja nix an, denn du fühlst dich ja nicht betroffen. Solche Typen wie du sind zum 🤮.
 
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Wo steht das ich weiter Laufe? Magst das zitieren?
 
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@Cairus
Wenn man dein letztes Kommentar liest sagt schon alles. Fremdes Eigentum geht dich ja auch nix an also was interessieren dann andere Menschen. Und wenn du jetzt sagst du würdest nicht weiter laufen, Sorry dann glaube ich dir das nicht, wenn man deine letzten Kommentare liest.
 
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Oh Mann! Do not feed the Troll!
 
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@teekompressor
Stimmt ich bin echt doof das ich immer auf seinen 💩 reagiere.
 
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Gehe weiter das stimmt. Aber in Zeiten des Handys kann man ganz leicht den Notruf wählen.
 
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Cairus schrieb:
Wenn es jemand anders tut, kann
ich was genau dafür?
Indem du genau das tust, was du tust
Nämlich NICHTS
Aber bei dir ist jedes weitere Wort zuviel.
Bleib gesund.
Ich hoffe mal, du brauchst niemals Hilfe.
ENDE
 
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Hier werf ich mal §13 StGB Begehen durch Unterlassen rein.
 
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@teekompressor
Sehr beklemmend
 
@Akki10
Ja.
Aber die Geschichte gibt den Zahlen auch eine Identität.
 
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braindealer schrieb:
Hier werf ich mal §13 StGB Begehen durch Unterlassen rein.
So abscheulich und ekelhaft ich auch die Aussagen von Cairus finde, befürchte ich doch, dass das hier nicht wirklich greift.
Als Privatperson ist ein Anruf bei der Polizei wohl ausreichend (Stichwort Zumutbareit). um nicht für unterlassene Hilfeleistung belangt zu werden. Du als Sicherheitsdienstleister stehst da anders da (unechtes Unterlassungsdelikt).
 
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Unterlassene Hilfeleistung hat einen Separaten § 323c StGB ( Echtes Unterlassungsdelikt)
Aber du hast recht, in meiner ersten Fassung wollte ich das dazu schreiben das Hilfe anfordern per Telefon schon ausreicht.
Eine Garantenstellung kann unterschiedlich erworben werden.

Zitat:
Bei den unechten Unterlassungsdelikten i.S.d. § 13 StGB wird hingegen vom Täter verlangt, einen bestimmten Erfolg abzuwenden, da er aufgrund seiner besonderen Garantenstellung dazu verpflichtet ist.

Der Erfolg tritt bei den unechten Unterlassungsdelikten also ebenso durch die Nichtvornahme der gebotenen Handlung ein, obwohl der Täter auch in diesem Fall in zumutbarer Weise tatsächlich oder rechtlich die Möglichkeit zur Vornahme der objektiv gebotenen Handlung gehabt hätte. Hinzu tritt allerdings die Rechtspflicht zum Handeln, also die sog. Garantenstellung. /Zitat
Ich als SMA unterliege im Dienst der vertraglichen Garantenstellung, welche noch schärfer geahndet wird bei Verstoss.
 
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Cowcreamer schrieb:
So abscheulich und ekelhaft ich auch die Aussagen von bla bla bla ^^
*wird von diesem angeblich gebildeten Mitglied (lol) dauerhaft verwendet*
Tipp :
Lass dir mal ein neues Vokabular einfallen.
Oder einfach mal die Klappe halten wenns dir grad (wieder mal) nicht passt (passiert ja ständig).
 
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