Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

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@braindealer
braindealer schrieb:
Du weißt aber schon das bei Minderjährigen in jedem Fall ausser bei Unaufschiebbaren Behandlungen eine Einwilligung eine Sorgberchtigten einzuholen ist.
Du weißt schon, dass auch Schulen einen Sorgerecht- und Erziehungsauftrag haben...

Wie gesagt, wir wissen nicht, ob die Eltern nicht informiert wurden. Alles nur wilde Spekulation.
 
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Ich denke, hier wird § 20 IfSG - Einzelnorm angewendet:

(13) Wenn eine nach den Absätzen 9 bis 12 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Person nach den Absätzen 9 bis 12 treffenden Verpflichtungen zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft den Betreuer einer von Verpflichtungen nach den Absätzen 9 bis 12 betroffenen Person, soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu seinem Aufgabenkreis gehört.
(14) Durch die Absätze 6 bis 12 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
 
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@braindealer 3,2,1.... teekompressor wird gleich argumentieren, dass das Infektionsschutzgesetz das aushebeln würde 🙄
 
teekompressor schrieb:
Ich denke, hier wird § 20 IfSG - Einzelnorm angewendet:

(13) Wenn eine nach den Absätzen 9 bis 12 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Person nach den Absätzen 9 bis 12 treffenden Verpflichtungen zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft den Betreuer einer von Verpflichtungen nach den Absätzen 9 bis 12 betroffenen Person, soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu seinem Aufgabenkreis gehört.
(14) Durch die Absätze 6 bis 12 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Ok das wäre dann die Handlungsgrundlage, hier ist sicher dann von der Zustimmung der Schulleitung auszugehen.
 
teekompressor schrieb:
@marcodj
Das hat doch mit der Art der Schule gar nichts zu tun.

Was spricht dagegen, dort zu testen, wo es positive Fälle gibt?
Da muss auch niemand um Erlaubnis gefragt werden. Wie kommt ihr alle darauf?
Ja da hast du natürlich Recht.

Normal werden die Eltern da einfach eingeweiht.

Mir ging es drum wie sundilsan das Thema wieder präsentiert hat. Man findet im Netz nämlich nur auf öminösen seiten was dazu.

Da sieht man schön was das wieder für eine Info ist 😁 (Suchergebnisse Google Seite 1)

Corona-Test in Waldorfschule - YouTube
www.youtube.com › watch



vor 5 Tagen - Jetzt spricht die Mutter. ... Corona-Test in Waldorfschule. 40,791 views40K views. • Sep 10, 2020. 4.8K 77. Share Save. 4,863 / 77 ...
Corona-Zwangstest an Schule: Mutter entsetzt - reitschuster.de
www.reitschuster.de › post › corona-zwangstest-an-schule...



vor 22 Stunden - An einer Waldorfschule im Ostfriesischen Aurich wurden Schüler einem Corona-Test unterzogen, ohne dass ihre Eltern Bescheid bekamen.
querdenken441 on Twitter: "Überraschender Corona-Test in ...
twitter.com › web › status



vor 5 Tagen - Überraschender Corona-Test in der 4. Klasse der Waldorfschule in Aurich ohne Einverständnis der Eltern - Jetzt spricht eine betroffene Mutter.
Corona FAQ - Bund der Freien Waldorfschulen
www.waldorfschule.de › ueber-uns › corona-faq




07.09.2019 - Meine Mutter war Lehrerin an einer Waldorfschule; ich habe dort mein Abitur gemacht und später selbst an drei Waldorfschulen unterrichtet. Was ...
Corona-Test in Waldorfschule - Jetzt spricht eine Mutter !
www.bitchute.com › video



vor 4 Tagen - Corona-Test in Waldorfschule - Jetzt spricht eine Mutter ! Watch. Next video playing soon. Click to cancel. First published at 10:52 UTC on ...
‼Corona-Test in Waldorfschule‼⚠... - So werden wir ...
www.facebook.com › undwiederverarscht › posts › ️️cor...
 
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braindealer schrieb:

Auch wenn da ein Foto vom Sozialgesetzbuch abgebildet ist, handelt es sich dort um Privatrecht.

"...Minderjährige unter 7 Jahren können aufgrund ihrer Geschäftsunfähigkeit keinen eigenen Behandlungsvertag abschließen. Ein Behandlungsvertrag ist daher zwingend mit den gesetzlichen Vertretern, also den Eltern, abzuschließen..."

Es gibt keinen Behandlungsvertrag zwischen GA und (hier) Schüler.
 
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braindealer schrieb:
Ok das wäre dann die Handlungsgrundlage, hier ist sicher dann von der Zustimmung der Schulleitung auszugehen.
Wieso?
Wenn eine nach den Absätzen 9 bis 12 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Person nach den Absätzen 9 bis 12 treffenden Verpflichtungen zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft den Betreuer einer von Verpflichtungen nach den Absätzen 9 bis 12 betroffenen Person, soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu seinem Aufgabenkreis gehört.

Es ist keine Zustimmung erforderlich, es ist dafür zu sorgen, dass die Verpflichtungen eingehalten werden.
 
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@marcodj
Genau das meine ich. Es ist immer nur von einer Mutter die Rede...
Vielleicht war sie nicht zu erreichen? Denn offenbar regt sich sonst niemand auf.
 
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@marcodj
Du hast Recht. Wie immer wird so ein Thema unter Auslassung von Fakten durch die Blase gejagt.
 
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Genau. Es lohnt sich einfach nicht über diese "Querdenker" Info zu diskutieren 😉
 
Cowcreamer schrieb:
Wieso?


Es ist keine Zustimmung erforderlich, es ist dafür zu sorgen, dass die Verpflichtungen eingehalten werden.
Hier muss ich meine Aussage revidieren, hab mir die Betroffenen § genau durch gelesen. Da steht nichts davon das dort keine Einwilligung benötigt wird, sondern das eine Verpflichtung des Nachweises besteht und wer diesen Nachweis zu erbringen hat und das die Gesundheitsbehörde ein Betretungsverbot erlassen kann ausser bei Gesetzlich unterliegenden Schulpflichtigen.

Dennoch darf ein Medizinischer Eingriff, hierzu zählt auch ein Abstrich, nicht ohne einwilligung des Sorgeberechtigten erfolgen.
.......
Einer Person, die einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegt, kann in Abweichung von Satz 3 nicht untersagt werden, die dem Betrieb einer Einrichtung nach § 33 Nummer 3 dienenden Räume zu betreten. Einer Person, die einer gesetzlichen Unterbringungspflicht unterliegt, kann in Abweichung von Satz 3 nicht untersagt werden, die dem Betrieb einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33 Nummer 4 oder einer Einrichtung nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 dienenden Räume zu betreten.
 
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braindealer schrieb:
Dennoch darf ein Medizinischer Eingriff, hierzu zählt auch ein Abstrich, nicht ohne einwilligung des Sorgeberechtigten erfolgen.
Das hast du bisher leider nicht belegt.
 
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@Akki10
Die afd hat Angst, den Corona-Zug zu verpassen.
Aber keine Sorge, es kommen ja bald wieder ein paar Flüchtlinge.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@sundilsan
Wenn die sich das leisten können und es euch glücklich macht, ist es doch OK.
Nur wenn deswegen die Kundschaft ausbleibt und man staatlich Hilfe in Anspruch nimmt, fände ich das nicht OK.

Wenn die so viel von Kochen, wie von Corona-Viren verstehen, befürchte ich allerdings Letzteres.
 
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teekompressor schrieb:
Wenn die sich das leisten können und es euch glücklich macht, ist es doch OK.
auch dann nicht. 🤬
 
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@sundilsan

Hier für dich das Bullshit-Bingo 🙂

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