maik005
Legende
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@braindealer
Doch tut es mit Sicherheit.
Und es sind klare Unterschiede erkennbar.
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185StGbmaik005 schrieb:@braindealer
Doch tut es mit Sicherheit.
Und es sind klare Unterschiede erkennbar.
Klar. Der Prozess war öffentlich. Du kannst bestimmt in Halle die Begründung einsehen.merlin2100 schrieb:@braindealer
Gibt der Artikel leider alles nicht her und werden wir wohl kaum erfahren.
In Strafrecht?braindealer schrieb:Teile des Gestzbuches gehören zu meiner Täglichen Arbeit, und ich wurde in Recht geprüft.
sagt mal dem lieben Josifififiiii, wenn ein Prozess öffentlich ist, es nicht bedeutet, dass die Entscheidung automatisch eingesehen werden kann. Öffentlich bedeutet lediglich, dass die Verhandlung öffentlich ist. Eine Entscheidung kann er (nur, wenn es von den Richtern verfügt wird) maximal als geschwärzte Kopie erhalten.josifi schrieb:Klar. Der Prozess war öffentlich. Du kannst bestimmt in Halle die Begründung einsehen.
Solange es nicht rechtskräftig ist, wird es ihn wenig jucken.braindealer schrieb:...heisst das nicht das er nicht veruteilt wurde.
roisolei85 schrieb:Da könnte man denken man nähert sich gesellschaftlich und was allgemein Wissen anbelangt dem Mittelalter wieder an....wo auch alles mögliche geglaubt wurde...