A
aemdy
Fortgeschrittenes Mitglied
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Bei Straftaten, aber nicht bei einer Ordnungswidrigkeit wie der Missachtung der Maskenpflicht...MuP schrieb:Sie haben die Befugnis wie jeder normale Bürger auch, die betreffenden Personen bis zum Eintreffen von Ordnungsamt/Polizei festzuhalten.
Das ist in § 127 Abs. 1 StPO geregelt.