maik005
Legende
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Ist heutzutage gefährlich, an der passenden Stelle die falsche Meinung zu haben:bandit1976 schrieb:
du meinst wohl "wer da was hinein interpretieren will wird es tun"magicw schrieb:wer's verstehen will, versteht's
Ken Jebsen hat auf seinem Portal KenFM eine NZZ-Kolumne publiziert. Offenbar gab der Autor grünes Licht.
du merkst den Widerspruch gar nicht den du da platzierst? Ein Autor besitzt als Urheber immer alle Rechte über sein Werk, aber er gibt in der Regel in Verlagsvertragen sogenannte Verwertungsrechte an einen Verlag ab. I.d.R. werden nur für Printmedien exklusive Nutzungrechte verabredet. Online ist es ja Gang und Gäbe dass Artikel in verschiedenen Medien verbreitet werden - insbesondere solche Meinungsartikel.josifi schrieb:Der Autor hat möglicherweise Copyright-Rechte verletzt
Wieder etwas gelernt.josifi schrieb:@butzerl
Und Deutsche sind alle mit einem deutschen Ausweis...
Grüsse an die Herzdameholms schrieb:Hallo, meine Liebste hat sich heute mein Tablet genommen, darin geöffnet dieser Thread, den sie dann rückwärts gelesen hat. Den Kommentar in wichtigen Auszügen will ich euch nicht vorenthalten :
"Was ist denn das für ein abstruser Blödsinn da? Sind das lauter alte Männer, die nichts zu tun haben und zuviel Zeit? Ist das ein Rentnerforum? Die sollen mal täglich mit massig Leuten zu tun haben, ich hab gar keine Zeit so wilde Theorien zu schreiben...".
Verwundert das jemanden ?Ich vermute eher den Zusammenhang mit KenFM - das schmeckt der NZZ nicht.
Du kennst bestimmt den Vertrag. Oder strickst eine neue VT.magicw schrieb:du merkst den Widerspruch gar nicht den du da platzierst? Ein Autor besitzt als Urheber immer alle Rechte über sein Werk, aber er gibt in der Regel in Verlagsvertragen sogenannte Verwertungsrechte an einen Verlag ab.
Lopan schrieb:Wieder etwas gelernt.
durchaus möglich und auch verständlich.magicw schrieb:Ich vermute eher den Zusammenhang mit KenFM - das schmeckt der NZZ nicht.
ganz sicher nicht.josifi schrieb:Frag @magicw
wieso nicht?magicw schrieb:Würde einer das schreiben wenn er eine klare Vertragsverletzung begangen hätte - also Eigenverschulden vorläge?
ist auch nebensächlich woran du dabei glaubst.magicw schrieb:daher glaube ich nicht an Exklusivrechte.