Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

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Wir flogen auf den Mond, wir bauen tiefe Tunnel unter dem Meer, wir bauen 828m hohe Gebäude, sind durch 5G quasi in Echtzeit verbunden, können trübe Augenlinsen ersetzen, künstliche Gliedmaße mit enormer Präzision herstellen/"anbringen", in Überschallgeschwindigkeit (früher zumindest mal) von A nach B reisen . . . .

. . .
. . . . .. . aber ein kleiner Virus, für das menschliche Auge so nicht sichtbar, ist eine Herausforderung, an der die Menschheit offensichtlich logistisch, gedanklich, antizipierend nicht nur an ihre Grenzen kommt, sondern kläglich scheitert.

Traurig, aber wahr und es sollte - nach Überwindung dieser Krise - zu einem Umdenken in vielerlei Hinsicht führen.

DIESE Hoffnung ist aber eine so kleine, dass sie mit dem Coronavirus nur die Größe gemeinsam hat, aber nicht die Durchschlagskraft, die hat nur Corona.
 
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@styyx

§ 28 IfSG - Einzelnorm

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 28 Schutzmaßnahmen

(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.
(2) Wird festgestellt, dass eine Person in einer Gemeinschaftseinrichtung an Masern erkrankt, dessen verdächtig oder ansteckungsverdächtig ist, kann die zuständige Behörde Personen, die weder einen Impfschutz, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entspricht, noch eine Immunität gegen Masern durch ärztliches Zeugnis nachweisen können, die in § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Verbote erteilen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr zu befürchten ist.
(3) Für Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 16 Abs. 5 bis 8, für ihre Überwachung außerdem § 16 Abs. 2 entsprechend.
 
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Alles richtig. Nur steht dort nichts von VORBEUGENDEN Maßnahmen. Dass kranke Leute Zuhause bleiben sollen/müssen, geht ja in Ordnung aber nicht alle Bürger. Hat also nur indirekt etwas damit zu tun. Und ich will sehen, wie sowas in der Praxis funktionieren soll. Naja, warten wir es ab. In wenigen Wochen hat es sich alles erledigt, dann wird von den Medien die nächste Sau durchs Dorf getrieben.

Unsere Umweltprobleme scheinen sich ja von alleine gelöst zu haben, unsere Bauern sind wohl urplötzlich zur Vernunft gekommen und die Autos von VW alle wieder sauber :rolleyes:
 
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Akki10 schrieb:
@Dr.No
Lassen wir doch mal die Kirche im Dorf.
Gibt schlimmere Arten zu verrecken!!

Wenn Trump wirklich die Aussage getroffen haben sollte, das der Impfstoff dann nur für Amerikaner ist, dann verurteilt er den Rest der Welt irgendwie mit dem Virus klar zu kommen, koste es was es wolle, und nimmt damit auch eine hohe Anzahl an Toten in Kauf. Aber schön alles außerhalb von den USA, wie immer. Amerika gegen den Rest der Welt.
 
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styyx schrieb:
Alles richtig. Nur steht dort nichts von VORBEUGENDEN Maßnahmen. Dass kranke Leute Zuhause bleiben sollen/müssen, geht ja in Ordnung aber nicht alle Bürger. Hat also nur indirekt etwas damit zu tun.

Das war auch nicht der Paragraph in dem es um die Quarantäne geht. Es ging mir lediglich um deine Aussage man dürfe sich dann seine Bild holen, weil wer will einem das schon verbieten.
 
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Observer schrieb:
Wir flogen auf den Mond, wir bauen tiefe Tunnel unter dem Meer, wir bauen 828m hohe Gebäude, sind durch 5G quasi in Echtzeit verbunden, können trübe Augenlinsen ersetzen, künstliche Gliedmaße mit enormer Präzision herstellen/"anbringen", in Überschallgeschwindigkeit (früher zumindest mal) von A nach B reisen . . . .

Dabei darfst du aber eines nicht vergessen: Lange hat das alles gedauert - also z.B. die Entwicklung vom Gang auf allen Vieren bis zum Flug zum Mond und von der Höhle bis zum fast 1 Km hohen Gebäude und, und, und...
Oder wie heißt es doch so treffend: Rom wurde auch nicht an einem Tag gebaut. ;)

Und leider ist jeder Virus nun mal anders...
 
Dr.No schrieb:
Das war auch nicht der Paragraph in dem es um die Quarantäne geht. Es ging mir lediglich um deine Aussage man dürfe sich dann seine Bild holen, weil wer will einem das schon verbieten.
Richtig, denn davon steht auch dort nicht. Also darf man das Haus verlassen und sicich normal bewegen. Die ganze Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen, kann ich dort nicht entnehmen.
 
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@styyx
...mann, bis du das alles intus hast, is alles schon wieder vorbei... :D-old
 
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@marcodj
Nur Idioten die sowas machen.
 
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§ 28 Schutzmaßnahmen
(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist

hier was Wort Ansteckungsverdächtige ist das entscheidende Wort
 
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Da hat jemand das Kleingedruckte gelesen - top! :thumbsup:.
 
Aber kein Generalverdacht für alle.
 
Was mich aufregt, das mein Chef letzte Woche nach Österreich gefahren ist obwohl es abzusehen war das Lage jetzt so ist wie sie ist. Habe gar keine Lust morgen wieder zur Arbeit zugehen. Das Risiko ist schon groß sich eventuell anzustecken. Er kam nähmlich am Freitag wieder zurück.


Das wäre ja schon Körperverletzung.
 
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In einen Gebiet in dem ein Krankheitserreger verbreitet ist. Ist jede Person Ansteckungsverdächtig.
Sollte der Errerger auf Tiere übertragbar sein ist auch jedes Tier ansteckungsverdächtig.
Deswegen werden bei Vogelgrippe auch alles an Hühnerbestand gekeult.

Hier die Begriffsbestimmung
Ansteckungsverdacht  (i. S. des IfSG) (engl.: suspicion of being infected)
Person, bei der der Verdacht einer Ansteckung mit dem Erreger einer Infektionskrankheit bestehtund die – abhängig vom bestehenden Risiko – ggf. als → Kontaktperson zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz ihrer Umgebung speziellen Bestimmungen unterliegt. IfSG-Definition (§ 2): »Ansteckungsverdächtig ist eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein.«
 
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@derthüringer
Dann kannst du Zuhause bleiben. Es sei denn, er hat sich testen lassen
 
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