B
braindealer
Enthusiast
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Gewalt ggü. Vollstreckungsbeamte oder anderen Mitbürgern ist grundsätzlich unangebracht sofern rechtswidrig
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Sag mal gehts nich?!M--G schrieb:Wahrscheinlich ist @josifi und @maik005 auch jemand die, die Hand gegüber Frauen erheben, deshalb tun sie es auch ab als sei nix.
Was mach ich denn?M--G schrieb:@maik005
Jap jetzt mache ich es so wie du und deine toller Kumpel.
Der Polizist kommt vor Gericht. Willst du ihn auspeitschen?M--G schrieb:Man hat ja auch gesehen was mit der 60 Jährigen war und wie das runter gespielt wird.
Der war gutM--G schrieb:@josifi
Lang die erstmal an die eigenen Nase. Genauso wie @maik005.
Das darf sie natürlich als Beschuldigte. Würdest du auch machen. Und genau dafür gibt es Gerichte.M--G schrieb:@josifi
Ich meine wie es von der Polizei runter gespielt wird.
Gegen Festnahme geweigert.M--G schrieb:Man hat ja auch gesehen was mit der 60 Jährigen war und wie das runter gespielt wird.