J
josifi
Gast
@teekompressor
Das mach @sundislan immer so. Dinge behaupten, herumdrehen...
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Das gleiche gilt aber auch in die andere Richtung.braindealer schrieb:Sich mit anderen Sichtweisen auseinanderzusetzen bedeutet nicht diese auch anzunehmen. Ein Viereck bleibt ein Viereck auch wenn ich es aus verschieden Positionen betrachte.
Aber um das zu erkennen muss ich gewillt sein, Dinge aus anderen Positionen zu betrachten.
Wo habe ich behauptet, du hättest das getan?teekompressor schrieb:Wo habe ich denn etwas von Maskenpflicht geschrieben?
3 Punkte argumentieren sie:teekompressor schrieb:Der Beschluss (für die Hobbyjuristen):
Da bin ich völlig bei dir. Ein sachlicher Diskurs sollte aber immer angestrebt werden. Auch wenn die Feuerkraft augenscheinlich der eigenen Unterlegen istCua schrieb:Das gleiche gilt aber auch in die andere Richtung.
Und auch hier gilt: Wie es in den Wald hineinruft...
Mit Bleidigen und Beschuldigen kann man keine sachliche Diskussion führen.
Warum kommunizierst du mit mir?sundilsan schrieb:@teekompressor
Den Veranstaltern wurde nach den Worten des Gerichtssprechers die Auflage erteilt, den Standort der Hauptbühne etwas zu verschieben, damit genügend Platz ist. Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Zudem müsse der Veranstalter durch regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Ordner sicherstellen, dass Teilnehmer der Kundgebung Mindestabstand einhalten. Eine Maskenpflicht gehört demnach nicht zu den Auflagen.
Hat sie nie besessen...braindealer schrieb:@josifi
Deine Argumentation verliert an Charme.
Erleichtert aber das Lesen ungemein, wenn der größte Mist schon weg ist.butzerl schrieb:Igno- Liste ist auch kein Ausweg
Das war ein Zitat aus dem Link. Du hast geschrieben:teekompressor schrieb:Warum kommunizierst du mit mir?
Und ich habe dir die entsprechende Stelle aus dem Link zitiert und damit deine Bitte nach der Erwähnung der neuerlichen Auflagen erfüllt.teekompressor schrieb:@sundilsan
Zur einer sachlichen Auseinandersetzung würde jetzt aber die Erwähnung der neuerlichen Auflagen gehören.