sundilsan
Enthusiast
- 4.779
Demo-Verbot: Die Begründung des Berliner Senats ist skandalös
Die linke Stadtregierung der Hauptstadt hat mehrere Grossdemonstrationen verboten, die sich gegen die deutsche Corona-Politik wenden. In der Begründung vermischt sie virologische und weltanschauliche Bedenken. Das ist skandalös.
Kennt Berlins Innensenator das Grundgesetz?
Geisels Worte sind skandalös. Sie wecken Zweifel an der Verfassungstreue des rot-rot-grünen Berliner Senats. Und sie nähren den Verdacht, der Kampf gegen die Pandemie werde missbraucht, um missliebige Meinungen zum Schweigen zu bringen.
Das Recht auf freie Meinungsäusserung ist nicht an den Inhalt der Meinung geknüpft. Rechtsstaatlichkeit zeigt sich darin, dass Staatskritik erlaubt ist, auch solche fundamentaler Art. Der Rechtsstaat ist keine Majestät, die Kritik als Beleidigung abtun darf. Er teilt Freiheit nicht zu, er lässt sie gewähren. Die Bundesrepublik mit ihrer nachholenden Freiheitsgeschichte sollte in dieser Hinsicht couragiert sein – also pluralitätsfreundlich, rechtssicher und verfassungstreu.
Freiheit ist, wenn, dann unteilbar. Sie entspringt der rechtsstaatlichen DNA der Republik und nicht etwa der Huld der Regierenden. Man hat sie. Man muss sie sich nicht verdienen. Und um sie einzuschränken, braucht es stärkere Gründe als soziologische Mutmassungen und bessere Motive als politische Abscheu. Berlins Senat hat Demokratie offenbar nicht begriffen.
Zuletzt bearbeitet: