Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

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Es wird ein interessantes Wochenende.
Gibt es gutes Wetter, dann ist sicher mit sehr vielen Demo-Teilnehmern aus dem ganzen Bundesgebiet und angrenzenden Ländern zu rechnen.
Den Führerbunker haben zuletzt Franzosen und Schweden verteidigt :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
braindealer schrieb:
Soweit diese keine Regelung enthalten, ist der Arbeitnehmer normalerweise auch ohne Genehmigung zum Ausüben einer Nebentätigkeit berechtig
Berechtigt. Nicht verpflichtet!
 
@Akki10 einen Nebenjob machen zu dürfen ist das Recht eines AN, Es besteht Arbeitsrechtlich keine Pflicht.
Dann gibt es die MitwirkungsPFLICHT aus dem SGB2 sobald es um den Leistungsbezug geht.
Welches von einem Threadteilnehmer verneint wurde.
 
@braindealer
Weil @Gormandizer Recht hat. Der Mann hat einen Job. Er MUSS keinen zweiten annehmen!
Du hast geschrieben..er muss ihn annehmen. Das ist falsch
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Pflicht beinhaltet ,ALLES zu tun, um die Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Das impliziert auch sich einen NEUEN Job oder einen ZUSÄTZLICHEN Job zu suchen. Ob das Sinn macht oder nicht steht auf einem anderem Blatt.
 
@braindealer
Nein!!! Arbeitgeber kann es verbieten.
Macht ja auch Sinn. Du bist zB noch 3 Monate in Kurzarbeit.
Du sollst zwischendurch einen 2. Job annehmen? Für zB 3 Monate?
Definitiv nein.
Du springst hin und her. Schreibst..

braindealer schrieb:
einen Nebenjob machen zu dürfen ist das Recht
Es geht nicht um dürfen sondern um müssen.
Also bitte nicht mit Begriffen hin und her springen
 
@Akki10
der Arbeitgeber kann seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn es um Konkurrenz geht oder wenn zu erwarten ist das der AN seine volle Arbeitskraft aufgrund des Nebenjobs nicht erbringen kann. Z.B wenn sich Hauptjob und Nebenjob überschneiden würden.
 
@braindealer
Es gibt etwas, dass nennt sich Arbeitsvertrag.
Gilt auch bei Kurzarbeit
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Arbeitsvertrag
Um sich vor Nebentätigkeiten ihrer Mitarbeiter*innen zu schützen, nehmen Arbeitgeber gerne Klauseln in ihre Formulararbeitsverträge auf, nach denen „jede entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeit“ verboten ist.
Eine solche Klausel ist unwirksam. Sie benachteiligt Arbeitnehmer*innen unangemessen.
Anders sieht es mit einer Klausel aus, die die Zulässigkeit einer Nebentätigkeit von einer vorherigen Anzeige und/oder der Zustimmung des Hauptarbeitgebers abhängig macht. In diesem Fall muss sich aus der Klausel aber auch ergeben, unter welchen Voraussetzungen der Hauptarbeitgeber seine Zustimmung zu erteilen hat.

Der Tarifvertrag
Im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst ist geregelt:

"Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich vorher anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit
Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen"

Quelle: Darf Arbeitgeber Nebenjob verbieten? - DGB Rechtsschutz GmbH

Beiträge automatisch zusammengeführt:

Wann muss ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?

Die Arbeitsagentur kann verlangen, dass Du eine Nebentätigkeit ausübst, während Du in Kurzarbeit bist. Wenn Du der Aufforderung nicht nachkommst, zahlt sie Dir sonst unter Umständen kein Kurzarbeitergeld mehr und sperrt Dich beim Arbeitslosengeld.

quelle: Nebenjob bei Kurzarbeit
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
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braindealer schrieb:
Sie benachteiligt Arbeitnehmer*innen unangemessen.
Wo ist es denn eine Benachteiligung des Arbeitnehmers, wenn er keinen 2en Job annehmen will?
 
Kann es sein, dass ihr ein kleines bisschen vom eigentlichen Thema wegkommt?
 
  • Danke
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@josifi
Ja wir driften ab, ich wollte diese Disskusion eigentlich nicht führen, sondern lediglich eine Aussage von Gormandizer widerlegen.
 
@josifi
Hier 😂 Jein. Geht ja um Massnahmen während bzw durch Covid19. Aber hast Recht. Führt zu nix.
 
braindealer schrieb:
Ja wir driften ab, ich wollte diese Disskusion eigentlich nicht führen, sondern lediglich eine Aussage von Gormandizer widerlegen.
Du hast sie nicht widerlegt, sondern konkretisiert. Ist ein wesentlicher Unterschied. Ich habe gestern geschrieben, dass dich die AA nicht dazu zwingen kann einen neuen Job anzunehmen. Du konkretisierst hier, dass sie dich durchaus zur Aufnahme eines Nebenjobs drängen können, was bei z.B. 100% Kurzarbeit und ansonsten guter Konjunktur ja durchaus nachvollziehbar wäre, wenn die Hartz4-Aufstockung damit vermeidbar wäre. Dann hat die AA aber wohl auch die Pflicht, dir geeignete Nebenjobs zu vermitteln.

In der konkret aktuellen Coronasituation und der grössten Wirtschaftskrise seit 1932 wirst du das wohl eher vergessen können.
 
Gormandizer schrieb:
Du hast sie nicht widerlegt, sondern konkretisiert. Ist ein wesentlicher Unterschied. Ich habe gestern geschrieben, dass dich die AA nicht dazu zwingen kann einen neuen Job anzunehmen. Du konkretisierst hier, dass sie dich durchaus zur Aufnahme eines Nebenjobs drängen können, was bei z.B. 100% Kurzarbeit und ansonsten guter Konjunktur ja durchaus nachvollziehbar wäre, wenn die Hartz4-Aufstockung damit vermeidbar wäre. Dann hat die AA aber wohl auch die Pflicht, dir geeignete Nebenjobs zu vermitteln.

In der konkret aktuellen Coronasituation und der grössten Wirtschaftskrise seit 1932 wirst du das wohl eher vergessen können.
Die AA != JC .....das JC kann dich zwingen einen neuen Job anzunehmen und zwar mit Leistungsverweigerung und Sanktionen.
Meine Widerlegung besteht darin das die Aufstocker sich den Regeln "unterwerfen" wenn sie Leistung beziehen. Das hast du weiter oben als Unsinn abgetan.
 
@braindealer
Das mit deinem Hausbeispiel gestern ging ja schon daneben. Wurde ja hier zerpflückt.
Dein Arbeitsbeispiel...nach welchem Zeitraum sagt ihm denn das AA..nimm einen Zweitjob an. Wenn er 2 Monate in Kurzarbeit ist? Oder nach 3 oder 4 Monaten?
 
MuP schrieb:
Kommt Gummimunition zum Einsatz?

Was ist denn das für ein Unsinn? Die wurde in Deutschland doch noch nie eingesetzt.
Sogar Wasserwerfer sind selten geworden.
 
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