Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

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braindealer schrieb:
Naja eine nicht genehmigung impliziert ein Verbot. Heisst nur anders.
D.h aber nicht das das jetzt für alle Demos gilt.
Da sich die ganzen Leugner (nicht alle) nicht an die Hygiene Vorschriften halten ist es absolut zwingend diese Demos zu verbieten.

Alle anderen sollen sich nach dem Urlaub testen lassen und beim Einkaufen Maske tragen aber einige wenige denken sie können auf diesen Demos machen was sie wollen...

Deswegen ist dieser Verbot mehr als richtig und ich freue mich richtig darüber 🙂

Da wird ja immer auch schön das Grundgesetz rangenzogen. Da steht aber auch das...

Zum Schutz vor einer gefährlichen Krankheit ermöglicht es das Infektionsschutzgesetz (IfSG), auch die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) einzuschränken, beispielsweise indem Demonstrationen verboten oder begrenzt werden.

Also richtig so👍
 
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@marcodj
Was ich faszinierend finde, alle GG Verfechter kennen ihre Rechte bis in den hintersten Winkel.

Aber kennen sie auch die Pflichten?
 
Akki10 schrieb:
Eine Zunahme an AFD Wählern stelle ich nirgends fest. Oder habe ich etwas überlesen?

Nein. Sie verliert eher.

@MuP

Nein.
 
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@Akki10
Nein. Das wollen sie natürlich nicht hören.
 
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@marcodj
Dann müssten sie ja antworten geben, die sie erst googlen müssen.
 
In NRW sind am 13.9. Kommunalwahlen.
Bin bzgl des gen. Punktes mal gespannt, ob C. den "freiheitsliebenden" Parteien einen deutlichen Zugewinn beschert.
 
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Akki10 schrieb:
Man sollte schon vollständig zitieren. Wenn man verstanden hat, was @teekompressor geschrieben hat.
Wenn das @sundilsan's Referenz ist, lass ihn doch die Medien nachplappern. Das mit dem Weglassen von Fakten hat er wahrscheinlich auch von der Lügenpresse abgeschaut. Obwohl das ja eher eine Kernkompetenz der besorgten Vereinfacherer ist.
braindealer schrieb:
Naja eine nicht genehmigung impliziert ein Verbot. Heisst nur anders.
D.h aber nicht das das jetzt für alle Demos gilt.
Wow, du hast den Kern der Aussage erkannt, ohne das Unwesentliche gänzlich zu umschiffen 😄.
 
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Gormandizer schrieb:
Das ist ebenfalls wieder Unsinn. Aufstocker, die einen bestehenden Job haben, müssen sich gar nichts "unterwerfen". Für den Anspruch auf Aufstockung gelten die üblichen Regeln betreffend Privatvermögen, das mag sein, aber sie sind wohl kaum verpflichtet jede beliebige Stelle anzunehmen - sie haben ja einen Job, der liegt halt nur (teilweise) auf Eis.
Und genau das ist nicht richtig, lese bitte diese Seite und besonders den letzten Satz
Rechte und Pflichten bei Hartz IV Aufstocker
 
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@braindealer
Verstehe ich dich richtig? Er stockt auf. Ist in Kurzarbeit und soll noch einen anderen Job annehmen? Das darf er gar nicht. Er hat ja einen Job.
 
@Akki10
Das ist ja das Problem, sobald man Leistung bezieht fällt man unter diese Mitwirkungspflicht. Ob das jetzt im Einzelfall Sinn macht oder nicht.
Ziel ist es deine Bedürftigkeit zu beenden. Immer wieder versuchen JC, Arbeitnehmer die einen Job haben, bei dem der Verdienst nicht ausreicht in andere Jobs zu drängen.
 
Berlin, Innensenator A. Geisel:
"Angesichts des erwarteten Kreises der Teilnehmenden werde es zu Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung kommen."

Ein derartiges ähnliches Argument "es könnte etwas passieren" wird sofort vom zuständigen Verwaltungsgericht gekippt.
 
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@braindealer
Du darfst keinen 2. Job annehmen. Hast ja einen
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braindealer schrieb:
@Akki10
Das ist ja das Problem, sobald man Leistung bezieht fällt man unter diese Mitwirkungspflicht. Ob das jetzt im Einzelfall Sinn macht oder nicht.
Ziel ist es deine Bedürftigkeit zu beenden. Immer wieder versuchen JC, Arbeitnehmer die einen Job haben, bei dem der Verdienst nicht ausreicht in andere Jobs zu drängen.
Das ist etwas vollkommen anderes. Dann sollen sie einen anderen Job annehmen.
 
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@MuP
Abwarten. Oder bist du Jurist?
 
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Ja, bin auch sehr gespannt.
Wahrscheinlich wird es erlaubt, aber unter Auflagen (die natürlich nicht eingehalten werden).
Dann kommt die Polizei zum Einsatz: Knüppel und Wasserwerfer, wie bei Stuttgart 21

Mein Auto, selbst wenn es mit einem Feuerlöscher ausgestattet wäre, würde ich als Anwohner nicht an der Strecke parken.
 
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Das ist wie beim Personalaus, du musst einen haben, musst ihn nicht Mitführen. Aber sobald du ein KFZ führst hast du eine Mitführpflicht.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Und was den 2. Job angeht so darf er wohl einen 2. Job annehnem, dieser kann u.U. Genehmigungspflichtig sein.
 
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@braindealer
Er muss ihn nicht annehmen. Sein Arbeitgeber wäre ja blöde, wenn er zustimmt
 
Laut Pressemitteilung wollen sie direkt zum Verfassungsgericht. Ob das klug ist?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass das BVerfG auf die "Ausschöpfung des Rechtswegs" pocht - d.h. erst über ein Verwaltungsgericht gegangen werden sollte.
Naja mal schaun. Anwälte werden ja sicher genügend beraten auf beiden Seiten.
 
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MuP schrieb:
Berlin, Innensenator A. Geisel:
"Angesichts des erwarteten Kreises der Teilnehmenden werde es zu Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung kommen."

Ein derartiges ähnliches Argument "es könnte etwas passieren" wird sofort vom zuständigen Verwaltungsgericht gekippt.
Ah, ein Jurist. Ich denke schon, die werden die letzte Demo als Referenz nicht ganz außer Acht lassen.
Stichwort: Gefahrenabwehr, siehe §§14 ff. VersG
Wartet doch ab, bevor hier noch mehr Energie dür diese Deppen geopfert wird.
 
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Inwieweit eine Nebentätigkeit einer Genehmigung bedarf ist davon abhängig, ob der Arbeits- oder der Tarifvertrag dies zulässt. Soweit diese keine Regelung enthalten, ist der Arbeitnehmer normalerweise auch ohne Genehmigung zum Ausüben einer Nebentätigkeit berechtigt. Es gibt allerdings einige wichtige Einschränkungen.

Konkurrenztätigkeit – Eventuell droht fristlose Kündigung

Der Arbeitnehmer darf keinesfalls ohne ausdrückliche Genehmigung seines Arbeitgebers eine Konkurrenztätigkeit ausüben. Hierunter versteht man eine Tätigkeit im gleichen Geschäftsbereich. Dies ergibt sich aus der Vorschrift von § 60 HGB. Hierunter kann neben einer Tätigkeit für einen anderen Arbeitgeber auch eine selbstständige Tätigkeit fallen.

quelle: Nebentätigkeit: Ist eine Genehmigung vom Arbeitgeber nötig?
 
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