sundilsan
Enthusiast
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Nur ist das Nehmen der Schaufel kein Grundrecht. ^^
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Wenn man will: JA, und nicht nur so behandeln sondern auch zur Kasse zwingen.teekompressor schrieb:" Könnte man die Teilnehmer einer Demo, bei der die Hygienerregeln bewusst missachtet werden, nicht wie Rückkehrer aus Risikogebieten behandeln?"
nein - du kennst halt jetzt eine zweite Ansicht. 16 Bundesländer - 16 Coronaverordnungen.Akki10 schrieb:@magicw
Und kommen sie durch damit? Bei den Gehörlosen und sprachgestörten hast du ja daneben gelegen
Das ist falsch. Demos müssen bei Gefahr für die öffentliche Ordnung nicht genehmigt werden.magicw schrieb:@josifi Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist grundgesetzlich geschützt - da gibts nix mit Verbot. Man kann Auflagen machen.
Dann kennst du ja bestimmt die Verordnung, die Logopäden den Unterricht verboten hat.magicw schrieb:nein - du kennst halt jetzt eine zweite Ansicht. 16 Bundesländer - 16 Coronaverordnungen.
Politiker fordern ein Verbot von Corona-Demos aus Gründen des Gesundheitsschutzes. Doch das wäre verfassungswidrig. Es verstieße gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG. Denn die Teilnehmer gefährden sich eigenverantwortlich selbst. Sie wissen, dass sie sich auf einer Demonstration mit Grippe, Corona oder sonstigen Infektionskrankheiten anstecken können und willigen in dieses Risiko ein. Der Staat ist nicht verpflichtet, sie vor sich selbst zu schützen, wenn es gerade ihr im Rahmen der Demonstration erklärter Wunsch ist, genau dies nicht zu wollen. Anders sähe es aus, wenn unser Gesundheitssystem kurz vor dem Zusammenbruch stünde. Seine Funktionsfähigkeit liegt im Interesse aller Bürger - auch solcher, die nicht an Corona-Demos teilnehmen und im Falle einer intensivmedizinisch behandlungsbedürftigen Erkrankung Anspruch auf ordentliche Versorgung haben. Zu Beginn der Pandemie fürchtete man, dass COVID-19 unser Gesundheitssystem überfordern könnte. Die Bilder aus italienischen Krankenhäusern gaben Anlass zu größter Sorge. Zum Glück wurden die Intensivbetten in Deutschland doch nicht knapp und auch derzeit scheint das übergeordnete Rechtsgut der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems nicht in Gefahr zu sein. Das bedeutet nicht, dass nun gar keine Menschenansammlungen mehr verboten werden dürfen. Es kommt eben darauf an, wo, wie und auch warum Menschen sich treffen. Ob sie „nur“ feiern oder demokratische Teilhaberechte in Anspruch nehmen wollen, macht schon einen qualitativen Unterschied. Das gilt ganz besonders, wenn politische Demonstrationen sich gerade gegen die Corona-Schutzmaßnahmen richten. Denn dann stellt der Verstoß gegen Abstandsgebot oder Maskenpflicht nicht nur eine banale Nachlässigkeit, sondern auch eine politische Meinungsäußerung dar, die ausgerechnet das Kernanliegen der Demonstranten zum Ausdruck bringt. Diese Menschen wollen dann auch durch ihr Handeln ausdrücken, dass sie die Coronaschutzmaßnahmen für unverhältnismäßig halten. Das dürfen sie jedenfalls, solange unsere Krankenhäuser nicht vor dem Kollaps stehen.
magicw schrieb:nein - du kennst halt jetzt eine zweite Ansicht. 16 Bundesländer - 16 Coronaverordnungen.
auf die Schnelle nur die Wirkung und nicht die Ursache: Information zur Dokumentation der Ausfälle-Formulare › LOGO Deutschlandjosifi schrieb:Dann kennst du ja bestimmt die Verordnung, die Logopäden den Unterricht verboten hat.
was bringt mir eine Lagebewertung auf Basis von Erkenntnissen im April ggü. der Situation jetzt im August?teekompressor schrieb:@magicw
Mal wieder Zeit für:
Sind alle Regelungen zur Corona-Abwehr mit dem GG vereinbar? | Recht | Haufe