Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

  • 24.723 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
Nur ist das Nehmen der Schaufel kein Grundrecht. ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: HerrDoctorPhone
Tja - Point of view. Ich finde der Kindergarten sitzt im Rathaus in Berlin und meint sich hier über Recht und Gesetz hinweg setzen zu können.
Da wird sicher ein Eilantrag an irgend ein Verwaltungsgericht gestellt, dieses Verbot zurück zu nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: HerrDoctorPhone und sundilsan
Das Grundrecht auf Eigentum. Es ist ja seine Schaufel.
 
@magicw
Niemand setzt sich über Recht und Gesetz hinweg.
Das Gesetz erlaubt ein Verbot. Über die Angemessenheit entscheidet ein Gericht.
 
@magicw
Und kommen sie durch damit? Bei den Gehörlosen und sprachgestörten hast du ja daneben gelegen
 
teekompressor schrieb:
" Könnte man die Teilnehmer einer Demo, bei der die Hygienerregeln bewusst missachtet werden, nicht wie Rückkehrer aus Risikogebieten behandeln?"
Wenn man will: JA, und nicht nur so behandeln sondern auch zur Kasse zwingen.
Hamburg machte es noch 3 Jahre nach den G20 Krawall-Excessen so.
Die Verdächtigen wurden anhand von veröffentlichten Fotos identifiziert.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: M--G
Was mich jetzt wundert: Hier wurde ja das Ergebnis einer Umfrage veröffentlicht. Ohne Teilnehmerzahl. Ihr seid immer die ersten, die fragen:
Wie viele Teilnehmer hatte denn die Umfrage? Wenn ihr etwas veröffentlicht fragt keiner von euch: wie viele Teilnehmer.
Sehr glaubwürdig bis jetzt 😁
 
  • Danke
Reaktionen: marcodj
@josifi Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist grundgesetzlich geschützt - da gibts nix mit Verbot. Man kann Auflagen machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: HerrDoctorPhone
Akki10 schrieb:
@magicw
Und kommen sie durch damit? Bei den Gehörlosen und sprachgestörten hast du ja daneben gelegen
nein - du kennst halt jetzt eine zweite Ansicht. 16 Bundesländer - 16 Coronaverordnungen.
 
  • Danke
Reaktionen: HerrDoctorPhone
Waldhoff: Das bedeutet folgendes: Laut Presseberichten waren es bis zu 17.000 Teilnehmer, es gab einen Veranstalter, die Versammlung war genehmigt und wahrscheinlich wurde auch ein Hygienekonzept vorgelegt, sonst hätte es keine Genehmigung gegeben. Aber während der Demonstration gab es keinen Mindestabstand zwischen den Teilnehmern und die wenigsten Leute trugen Masken. Daraufhin fing die Polizei an, die Veranstaltung aufzulösen, was rechtlich korrekt ist. Wenn eine nicht genehmigte Versammlung stattfindet, oder wie hier eine genehmigte Versammlung die Auflagen grob missachtet, dann darf die Polizei die Versammlung auflösen.
 
magicw schrieb:
@josifi Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist grundgesetzlich geschützt - da gibts nix mit Verbot. Man kann Auflagen machen.
Das ist falsch. Demos müssen bei Gefahr für die öffentliche Ordnung nicht genehmigt werden.
Und gegen dieses Verbot kann man klagen.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

magicw schrieb:
nein - du kennst halt jetzt eine zweite Ansicht. 16 Bundesländer - 16 Coronaverordnungen.
Dann kennst du ja bestimmt die Verordnung, die Logopäden den Unterricht verboten hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Danke
Reaktionen: marcodj
Tja, auch hier Auge des Betrachters:

Politiker fordern ein Verbot von Corona-Demos aus Gründen des Gesundheitsschutzes. Doch das wäre verfassungswidrig. Es verstieße gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG. Denn die Teilnehmer gefährden sich eigenverantwortlich selbst. Sie wissen, dass sie sich auf einer Demonstration mit Grippe, Corona oder sonstigen Infektionskrankheiten anstecken können und willigen in dieses Risiko ein. Der Staat ist nicht verpflichtet, sie vor sich selbst zu schützen, wenn es gerade ihr im Rahmen der Demonstration erklärter Wunsch ist, genau dies nicht zu wollen. Anders sähe es aus, wenn unser Gesundheitssystem kurz vor dem Zusammenbruch stünde. Seine Funktionsfähigkeit liegt im Interesse aller Bürger - auch solcher, die nicht an Corona-Demos teilnehmen und im Falle einer intensivmedizinisch behandlungsbedürftigen Erkrankung Anspruch auf ordentliche Versorgung haben. Zu Beginn der Pandemie fürchtete man, dass COVID-19 unser Gesundheitssystem überfordern könnte. Die Bilder aus italienischen Krankenhäusern gaben Anlass zu größter Sorge. Zum Glück wurden die Intensivbetten in Deutschland doch nicht knapp und auch derzeit scheint das übergeordnete Rechtsgut der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems nicht in Gefahr zu sein. Das bedeutet nicht, dass nun gar keine Menschenansammlungen mehr verboten werden dürfen. Es kommt eben darauf an, wo, wie und auch warum Menschen sich treffen. Ob sie „nur“ feiern oder demokratische Teilhaberechte in Anspruch nehmen wollen, macht schon einen qualitativen Unterschied. Das gilt ganz besonders, wenn politische Demonstrationen sich gerade gegen die Corona-Schutzmaßnahmen richten. Denn dann stellt der Verstoß gegen Abstandsgebot oder Maskenpflicht nicht nur eine banale Nachlässigkeit, sondern auch eine politische Meinungsäußerung dar, die ausgerechnet das Kernanliegen der Demonstranten zum Ausdruck bringt. Diese Menschen wollen dann auch durch ihr Handeln ausdrücken, dass sie die Coronaschutzmaßnahmen für unverhältnismäßig halten. Das dürfen sie jedenfalls, solange unsere Krankenhäuser nicht vor dem Kollaps stehen.
 
  • Danke
Reaktionen: HerrDoctorPhone, M--G und sundilsan
Darf man bei einer Demo gegen Tempolimit mit 80 durch die 30er Zone brettern?
 
  • Danke
Reaktionen: marcodj
@magicw
Was kapierst du an Entscheidung durch ein Gericht nicht? Bis zum Verfassungsgericht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Danke
Reaktionen: marcodj
magicw schrieb:
nein - du kennst halt jetzt eine zweite Ansicht. 16 Bundesländer - 16 Coronaverordnungen.

Nein. Die Vorgaben zu u.a. Srachtherapien und Logopädie sind nicht über die Coronaverordnungen geregelt, sondern durch Erlasse der Gesundheitsministerien.
Der Praxisbetrieb ist/war in allen Bundesländern bei medizischer Notwendigkeit (gegeben durch eine ärztliche Verordnung) möglich.
Der Besuch von Pflegeeinrichtungen zur Durchführung von Therapien wurde unterschiedlich streng gehandhabt, war aber ebenfalls in allen Bundesländern möglich.
 
@magicw
Das ist aber nicht die Frage. Und wo steht da etwas von Auswirkungen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ähnliche Themen

M
Antworten
32
Aufrufe
666
Exilbonner
Exilbonner
MSSaar
Antworten
1.066
Aufrufe
11.284
prx
P
Zurück
Oben Unten