Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

  • 24.723 Antworten
  • Letztes Antwortdatum
@Cua
Das stimmt nicht. Bei Einschulungen zB dürfen keine Gruppenfotos oder ähnliches gemacht werden.
 
Wenn es sich um öffentlichen Raum handelt, ist das für den rein privaten Gebrauch (also ohne, dass etwas z.B. ins Netz gestellt wird) sehr wohl erlaubt.

Wenn die Schule das auf dem Schulgelände verbietet, hat das mit der Ausübung des Hausrechts und nicht mit einem generellen Verbot zu tun.
 
  • Danke
Reaktionen: bandit1976
Hier ist das alles fixiert:

Art. 2 - EU-DSGVO - Sachlicher Anwendungsbereich - EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

2. Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten,​

a+b zusammengefasst: Staatsbedienstete +Diplomaten dürfen alles machen, was sie wollen.

Für den Rest der Menschheit gilt:
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,​
d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.​
 
Zuletzt bearbeitet:
Akki10 schrieb:

das bestätigt nur das von mir gesagte.
Die Schulleitung kann Fotos durch Ausübung ihres Hausrechts verbieten, allerdings nicht im öffentlichen Raum.
Die DSGVO greift nicht bei natürlichen Personen, wenn die Fotos zur rein privaten Verwendung sind und nicht z.B. In sozialen Netzwerken geteilt werden.
 
Das stimmt nur zum Teil.
Wenn das Motiv die dahinterliegende Landschaft Objekt etc. als primäres Motiv dient und sich Personen davor befinden, dann greift die DSGVO nicht. Sollen aber Personen primäre das Motiv sein dann greift die DSGVO sehr wohl auch wenn diese Bilder für den priv. Gebrauch bestimmt ist.

Wann wird die DSGVO auf Fotoaufnahmen angewendet?
Die DSGVO regelt „nur“ die Verarbeitung personenbezogener Daten. Wer also mit einer Digitalkamera eine Aufnahme macht, auf dem ein Mensch in identifizierbarer Weise zu erkennen ist, muss grundsätzlich die neuen europäischen Bestimmungen zum Datenschutzrecht beachten. Neben dem Personenbezug ist dabei auch die „automatisierte Verarbeitung“ der Daten notwendig, um die Regelungen der DSGVO zur Anwendung zu bringen. Es sind somit nicht alle Arten von Bildern erfasst. Sowohl bloße Landschaftsaufnahmen als auch rein analoge Portraitaufnahmen sind mangels Anwendung der DSGVO kein Fall für das Datenschutzrecht.

Eine weitere Ausnahme besteht für digitale Fotoaufnahmen, wenn diese im Rahmen einer persönlichen oder familiären Tätigkeit erfolgen. Wer also bloß „hobbymäßig“ fotografiert oder Bilder im Familienumfeld erstellt, braucht sich im Regelfall nicht um die DSGVO zu kümmern. Diese Ausnahme gilt aber nur solange, wie die Bilder nicht veröffentlicht werden. Denn der persönliche Bereich endet dort, wo eine potentiell unbegrenzte Öffentlichkeit die Aufnahmen zur Kenntnis nehmen kann. Im Zeitalter von Facebook, Instagram und Co ist diese Ausnahme somit häufig nicht einschlägig.

Zu guter Letzt besteht auch weiterhin eine Ausnahme für Vertreter der Medien. Die DSGVO hat in Art. 85 DSGVO hierzu eine Öffnungsklausel für die Mitgliedsstaaten geschaffen, die das Recht auf Datenschutz mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit und dabei insbesondere der Verarbeitung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken in Einklang bringt. Dieses sog. „Medienprivileg“ ist in Deutschland speziell im Landesrecht der Bundesländer geregelt und erlaubt Journalisten weiterhin die Nutzung von Bilddaten außerhalb der DSGVO.

Quelle: Datenschutzkanzlei.de
 
  • Danke
Reaktionen: 447359 und sundilsan
Du zitierst doch selbst den Teil, der meine Aussage bestätigt.

braindealer schrieb:
Eine weitere Ausnahme besteht für digitale Fotoaufnahmen, wenn diese im Rahmen einer persönlichen oder familiären Tätigkeit erfolgen. Wer also bloß „hobbymäßig“ fotografiert oder Bilder im Familienumfeld erstellt, braucht sich im Regelfall nicht um die DSGVO zu kümmern. Diese Ausnahme gilt aber nur solange, wie die Bilder nicht veröffentlicht werden. Denn der persönliche Bereich endet dort, wo eine potentiell unbegrenzte Öffentlichkeit die Aufnahmen zur Kenntnis nehmen kann. Im Zeitalter von Facebook, Instagram und Co ist diese Ausnahme somit häufig nicht einschlägig.

Quelle: Datenschutzkanzlei.de
 
  • Danke
Reaktionen: Cua
@Cowcreamer
Wenn du zB Einschulungsfotos im Bekanntenkreis verschicken willst (mit anderen Kindern drauf), so ist das nicht erlaubt. Ausser du holst von jeder abgebildeten Person die Einverständnis.
 
Das ist aber nicht das, was du gesagt hast.
Du hast von einem Fotoverbot gesprochen und das gibt es so nicht.
 
@Cowcreamer
Nochmal...gemachte Fotos mit Personen darfst du nur mit Einverständnis veröffentlichen. Egal wo sie gemacht sind. Und wenn die Schulverwaltung sich quer stellt, spricht sie ein Verbot aus. So besser?
 
  • Danke
Reaktionen: sundilsan
Nochmal:
Gesagt hast du das:

Akki10 schrieb:
@Cua
Das stimmt nicht. Bei Einschulungen zB dürfen keine Gruppenfotos oder ähnliches gemacht werden.

Und das stimmt nunmal nicht.
 
@Cowcreamer
Mein Gott.. wenn die Schulverwaltung es verbietet, geht es nicht. Schöne Arbeitswoche allen 😁
 
  • Danke
Reaktionen: sundilsan
Genau, denn ein generelles Fotografierverbot bei Schulveranstaltungen gibt es nicht, hier greift dann das Hausrecht.
 
  • Danke
Reaktionen: sundilsan und 447359
Was bitte hat das eine mit dem anderen zu tun?

Hier im Thread ging es um angebliche Fotografierverbote aufgrund von Persönlichkeitsrechten bzw. der DSGVO und in dem von dir erwähnten Fall um besorgte/übereifrige Eltern, die einen Pädophilen vermuteten. Deenen war die DSGVO ziemlich sicher egal.

Warum genau vermischst du das jetzt?
 
  • Danke
Reaktionen: Cua
@Cowcreamer
Weil es genau das ist, über das hier seit gestern diskutiert wird, es ging ja davon aus, das die Polizei in Bayern immer häufiger auf die Coronalisten von Gaststätten zugreift.

Das Fotografieren und die DSGVO sind dabei ja nur als Teil in der Argumentation entstanden und im übrigen ist der von mir verlinkte Fall, genau die Steigerung dessen, was sich ergeben kann, wenn jemand überreagiert.

An der Fotografie war nichts auszusetzen, weder nach der DSGVO noch im Sinne des Strafrechts und trotzdem wurde ein riesen Rattenschwanz daraus.

Im übrigen könnte das jedem passieren, der ein Foto von einem Spielplatz macht, auf dem Kinder spielen, wenn es jemand in den falschen Hals bekommt.
 
Hier wurde aber weder (unberechtigt) auf irgendwelche Listen zugegriffen, noch ging es irgendwie um Persönlichkeitsrechte.
Das Verlinkte war ein Beispiel, was passieren kann, wenn Eltern UND Polizei überreagieren.
 
  • Danke
Reaktionen: Cowcreamer
merlin2100 schrieb:
@Cowcreamer
Weil es genau das ist, über das hier seit gestern diskutiert wird, es ging ja davon aus, das die Polizei in Bayern immer häufiger auf die Coronalisten von Gaststätten zugreift.

Nein, es ging von einem von dir herbeikonstruierten und völlig die Rechtswirklichkeit ignorierenden Fall aus, in dem die Polizei mal eben die Listen nutzt, um zufällig anwesenden Gästen einen Besuch abzustatten.
Meine Anmerkungen zum Thema "Anfangsverdacht" hast du bisher leider ignoriert.

Das Fotografieren und die DSGVO sind dabei ja nur als Teil in der Argumentation entstanden und im übrigen ist der von mir verlinkte Fall, genau die Steigerung dessen, was sich ergeben kann, wenn jemand überreagiert.

Nein, der von dir verlinkte Fall zeigt, was passiert, wenn übersensibilisierte Eltern einen alten Mann bedrängen, dieser sich deswegen in Widersprüche verstrickt und die Eltern dann die Polizei rufen.

Das hat nichts, aber auch wirklich gar nichts mit den LIsten zu tun.

An der Fotografie war nichts auszusetzen, weder nach der DSGVO noch im Sinne des Strafrechts und trotzdem wurde ein riesen Rattenschwanz daraus.

Ja, aber nicht nur wegen der Polizei, sondern primär wegen der Eltern.

Im übrigen könnte das jedem passieren, der ein Foto von einem Spielplatz macht, auf dem Kinder spielen, wenn es jemand in den falschen Hals bekommt.
Ja, aber nicht erst seit heute, sondern locker seit 15 oder 20 Jahren, denn solange findet die Übersensibilisierung bezüglich Kindermissbrauch bereits statt. Der genannte Fall wäre wahrscheinlich genau so auch vor 10 oder 15 Jahren passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Cowcreamer schrieb:
Meine Anmerkungen zum Thema "Anfangsverdacht" hast du bisher leider ignoriert.
Anfangsverdacht war gegeben
merlin2100 schrieb:
Ich möchte gerne sehen, wie Du reagieren würdest, wenn Du in diesem Lokal gewesen wärst wo die Drogenermittlung stattgefunden hat - du Besuch von der Polizei erhälst und diesen erklären musst warum Du dort warst, ob du auch konsumiert hast, weil ein anderer hat die ja in der Nähe des gleichen Tisches gesehen oder im Gespräch mit diesen.
hat die ja in der Nähe - dieses muss natürlich DICH lauten

Cowcreamer schrieb:
Ja, aber nicht erst seit heute, sondern locker seit 15 oder 20 Jahren, denn solange findet die Übersensibilisierung bezüglich Kindermissbrauch bereits statt. Der genannte Fall wäre wahrscheinlich genau so auch vor 10 oder 15 Jahren passiert.
Ja, es hätte geschehen können - er wäre aber wohl nicht so abgelaufen wie heute, da die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit durchaus noch eine andere gewesen ist und die Menschen durchaus noch in vielen Bereichen offener waren, da diese mediale Übersensibilisierung noch nicht wie im heutigen Maß stattgefunden hat.

Und unsere Medienlandschaft noch mit wesentlich mehr Personal gearbeitet hatte und wesentlich mehr Verlagshäuser am Markt waren, die konkurriert hatten.

Der Journalismus war noch ein anderer - es wurde mehr recherchiert und weniger von Redaktionsnetzwerken zugekauft, bzw.weniger durch Bots im Internet gesucht um dies zu veröffentlichen.

Es wäre wohl wesentliche früher die Frage nach der Rechtsmäßigkeit bzw. der Sinnhaftigkeit gestellt worden.

Vieles wurde auch noch aus anderen Augen gesehen und es wäre niemand auf die Idee gekommen hier überhaupt einen Missbrauch zu sehen, wenn ein alterer Herr ein Hüpfburg fotografiert, wenn er damals überhaupt ein Handy mit Kamera gehabt hätte.

Da wir hier ja in einen Corona-Thread sind - ist es überhaupt überraschend wie diese Diskussion doch so sehr vom eigentlichen Thread-Thema wegführen konnte, das es plötzlich nicht mehr wichtig war.

Ja auch dieses Thema wäre vor 15 bis 20 Jahren mit Sicherheit in den Medien auch auf andere Art behandelt worden.
 
merlin2100 schrieb:
Anfangsverdacht war gegeben

hat die ja in der Nähe - dieses muss natürlich DICH lauten

Ich hatte es bereits geschrieben:
Räumliche Nähe allein ergibt keinen Anfangsverdacht; dieser muss auf einer konkreten Tatsachengrundlage beruhen. Traurig, dass du als "ehemaliger ehrenamtlicher Richter" das nicht weißt.

Ja, es hätte geschehen können - er wäre aber wohl nicht so abgelaufen wie heute, da die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit durchaus noch eine andere gewesen ist und die Menschen durchaus noch in vielen Bereichen offener waren, da diese mediale Übersensibilisierung noch nicht wie im heutigen Maß stattgefunden hat.

10 Sekunden Google.
2004:
Eltern riefen die Polizei: Kinder auf Spielplatz fotografiert
2010:
Verdächtige Zuschauer auf dem Spielplatz

Und unsere Medienlandschaft noch mit wesentlich mehr Personal gearbeitet hatte und wesentlich mehr Verlagshäuser am Markt waren, die konkurriert hatten.

Der Journalismus war noch ein anderer - es wurde mehr recherchiert und weniger von Redaktionsnetzwerken zugekauft, bzw.weniger durch Bots im Internet gesucht um dies zu veröffentlichen.
Uuuund du driftest völlig ab.

Egal, am besten kehren wir wieder zum eigentlichen Thema zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ähnliche Themen

M
Antworten
32
Aufrufe
666
Exilbonner
Exilbonner
MSSaar
Antworten
1.066
Aufrufe
11.282
prx
P
Zurück
Oben Unten