Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

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Wenn es wie in dem Beispiel um ein Tötungsdelikt geht, ist es zumutbar. Meine Meinung. Schönes Wochenende
 
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sundilsan schrieb:
Genau, das was zu erwarten gewesen ist, wenn irgendwie Daten erfasst werden.

Mal unabhängig davon, ob das in Bayern zulässig oder nicht, muss man sich doch die Frage stellen zu was dies führen wird.

Entweder gehen Leute wieder weniger in die Gastronomie, weil sie keine Daten hinterlassen wollen, somit kommt diese Branche wieder noch mehr in Schwierigkeiten, oder aber die Leute hinterlassen Fakedaten, denn niemand kann zu 100% alles kontrollieren.

Wenn in den Listen dann Benjamin Blümchen, Bibi Blocksberg, ....... usw. erfasst sind ist das natürlich hervorragend, wenn man wirklich eine Infektionskette verfolgen möchte.

Hier wurde nichts anderes als ein Bärendienst geleistet.
 
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Ja genau...lieber den Täter frei rumlaufen lassen als das eure ach so wichtigen Namen/Daten gesichtet werden. Manchmal kann ich nicht verstehen was hier geschrieben wird.

Wegen der Aktion wird mit Sicherheit kein Mensch daheim bleiben und nicht mehr in die Gastronomie gehen.

Sehr komische Sichtweise.
 
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@marcodj
Die kommische Sichtweise hast allerdings Du.

Ich möchte gerne sehen, wie Du reagieren würdest, wenn Du in diesem Lokal gewesen wärst wo die Drogenermittlung stattgefunden hat - du Besuch von der Polizei erhälst und diesen erklären musst warum Du dort warst, ob du auch konsumiert hast, weil ein anderer hat die ja in der Nähe des gleichen Tisches gesehen oder im Gespräch mit diesen.

Viel Spaß, dein Name taucht dann ab sofort auf jeden Fall in den Ermittlungsakten der Polizei auf, wenn Du sie nicht von deiner Unschuld überzeugen kannst noch eie erkennungsdienstliche Behandlung, dann ist auch alles auf Jahre schön im Computer gespeichert.......

Einfach mal nachdenken - die meisten Wirte kennen ihre Gäste auch so beim Namen und können diese benennen, dann kann man ganz normale polizeiliche Ermittlungsarbeit betreiben, ohne eine Abkürzung zu nutzen - kostet dann vielleicht ein paar Stunden mehr Arbeit, mehr aber auch nicht - und ich habe im Anschluss Beweise die vor Gericht standhalten.

Zumal wir hier in Bayern, ja gerade erleben, das der Datenschutzbeauftragt dies kritisch sieht, der Zweifel ist gesäht, es geht vor Gericht und dann mal gespannt wie die Entscheidung letztlich ausgeht. Juristen haben viel Zeit.

Gerde gestern hatten wir wieder ein Urteil, vom Verfassungsgericht, welches Datenzugriffe durch Behörden massiv einschränkt und das Gesetz in Teilen für nichtig erklärt - Beweise die auf diesem Weg gewonnen wurden sind dann wenn von diesem Urteil betroffen halt auch nichtig.

Ich war neun Jahre lang ehrenamtlicher Richter und wir waren immer wieder mit Anträgen befasst, Beweise nicht zuzulassen, da diese nicht rechtmäßig erlangt und dies oft nur weil die Polizei übereifrig war und Fehler begangen wurde, z. B. wurde einmal ein Hose einer gentechnischen Analyse oder richterliche Anordung vorgenommen, obwohl der Beschuldigte vorläufig festgenommen war und keine akute Gefahr bestand. Es hätte der Beschluss erwirkt werden können - wäre dies der einzige Beweis gewesen, hätte der eventuell wegen des Weges für nichtig erklärt werden müssen, hätte es zu einem anderen Urteil kommen können.

Ich würde gerne mal dich sehen, wenn Du später erklären musst, das der Täter freizusprechen war, weil im Vorfeld der polizeilichen Ermittlungsarbeit Fehler gemacht wurden.

Denk mal drüber nach.
 
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marcodj schrieb:
Ja genau...lieber den Täter frei rumlaufen lassen als das eure ach so wichtigen Namen/Daten gesichtet werden.
Es geht doch gar nicht darum, ob ein Täter deswegen frei rum laufen kann/soll/darf.
Oder glaubst du ernsthaft, dass ein Täter (egal, was er verbrochen hat und dringend von der Polizei gesucht wird) seinen richtigen Namen in einem Gasthaus/Biergarten etc angibt? In welcher Welt lebst du denn?
marcodj schrieb:
Manchmal kann ich nicht verstehen was hier geschrieben wird.
Selbiges kann man von den ewig "warnenden" Usern schreiben....
marcodj schrieb:
Wegen der Aktion wird mit Sicherheit kein Mensch daheim bleiben und nicht mehr in die Gastronomie gehen.
Da wirst du dich j ganz sicher täuschen! Es gehen doch schon wegen dem ganzen Mist mit Listen viel weniger Leute in die Gastro etc.

Außerdem geht es den Leuten eher um das Vertrauen in die Politik! Seit dem ganzen Corona-Theater hat das Vertrauen (welches eh schon lange nicht mehr so richtig da ist) extrem gelitten und dann kommt sowas, dass die Listen (obwohl nicht nur versprochen sondern teils reglementiert) von Staatsorganen abgegriffen werden und das kann es nicht sein!!!
Wenn die Polizei/Staatsanwaltschaft keine geeigneten Hilfsmittel hat um Straftäter dingfest zu machen, sollten sie sich an ihre Regeln/Grenzen halten.

Und dadurch wird das Vertrauen noch weiter geschunden. Irgendwann wird es platzen, die Menschen lassen sich nicht ewig auf der Nase rum tanzen bzw wollen sicher keine DDR 2.0...
 
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So ein Quatsch. Es geht darum das ein Täter ermittelt wird. Nicht mehr und nicht weniger.

Sehr komische Sichtweise für einen ehemaligen Richter.

Ob er dann seinen Namen richtig geschrieben hat oder ein Pseudonym ist doch erstmal total egal.

Die Polizei muss den Spuren nachgehen und wenn ich keinen Dreck am Stecken habe dann brauch ich da auch nichts zu befürchten und Unterstütze sie bei den Ermittlungen.

Ob dein Name auf der Liste steht oder der Gastwirt der dich kennt deinen Namen der Polizei weitergibt kommt ja wohl auf das selbe raus.
 
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marcodj schrieb:
So ein Quatsch. Es geht darum das ein Täter ermittelt wird. Nicht mehr und nicht weniger.
Das ist ein Anlass um diese Hürde zu nehmen. Der nächste Anlass könnte schon geringfügiger sein, wenn man es eh schon mal getan hat, ohne dass es einen großen Aufschrei gab...

Du denkst zu kurz.
 
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Zumindest kann ich noch klar denken und lass mich nicht von Verschwörungstheorien und Angst vorm Überwachungsstaat leiten 😉
 
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Das hat nichts mit Überwachungsstaat zu tun, sondern damit, dass sich auch die Polizei an geltendes Recht zu halten hat. Und wenn gesagt wird, die Listen dienen ausschließlich zu Nachverfolgbarkeit von Ansteckungsketten und plötzlich werden diese für Ermittlungen verwendet, dann stimmt etwas nicht.
Ich bin ja sonst eher auf deiner "Seite", aber hier sehe ich das auch extrem skeptisch.
 
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marcodj schrieb:
Zumindest kann ich noch klar denken
Ok, dann kommen die Totschlagargumente Überwachungsstaat und Verschwörungstheorien :thumbsup:
Viel Erfolg noch mit deiner Denke! 🤪
 
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Ich gebe es auf die von Helmut Kohl versprochene "geistig, moralische Wende" hat bei manchem wirklich eingeschlagen.

Da werden die unreellen Inhalt der pseudo Rechtssendungen im Privatfernsehen als Realität gesehen und das deutsche Rechtsgefüge als Überwachungsstaat und Verschwörungstheorie abgetan.

Die späte Geburt ist wohl doch eher eine Strafe und keine Bereicherung für unsere Gesellschaft.
 
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leider machen pseudointellektuelle und verschwurbelte Sätze die Inhalte auch nicht besser
 
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@MuP
Genau, das Problem - du weißt genau, dass der Angeklagte der Tat schuldig ist, nur weil die Polizei im Vorfeld schlampig gearbeitet, zum Teil auch aus wenig Erfahrung, muss zum Ende ein Freispruch ergehen. In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten - dabei ist jedem im Gericht klar, dass der Angeklagte schuldig ist.

Leider ist dies ein realer Fall.
 
merlin2100 schrieb:
@marcodj
Ich möchte gerne sehen, wie Du reagieren würdest, wenn Du in diesem Lokal gewesen wärst wo die Drogenermittlung stattgefunden hat - du Besuch von der Polizei erhälst und diesen erklären musst warum Du dort warst, ob du auch konsumiert hast, weil ein anderer hat die ja in der Nähe des gleichen Tisches gesehen oder im Gespräch mit diesen.

Was für ein Quatsch.
Du als "ehemaliger ehrenamtlicher Richter" solltest eventuell schonmal was von einem "Anfangsverdacht" gehört haben. Ein Anfangsverdacht ist Voraussetzung für Ermittlungen und ein Anfangsverdacht ergibt sich mal sicher nicht aus einer räumlichen Nähe zum Verdächtigen, sondern muss auf einer konkreten Tatsachengrundlage beruhen.

Viel Spaß, dein Name taucht dann ab sofort auf jeden Fall in den Ermittlungsakten der Polizei auf, wenn Du sie nicht von deiner Unschuld überzeugen kannst noch eie erkennungsdienstliche Behandlung, dann ist auch alles auf Jahre schön im Computer gespeichert.......
Noch mehr Quatsch. Siehe oben.

Irgendwie wird mir ganz anders, wenn ich darüber nachdenke, dass ehrenamtlichen Richtern in Verfahren ebenso ein Stimmrecht zusteht wie Berufsrichtern.
 
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merlin2100 schrieb:
Ich gebe es auf die von Helmut Kohl versprochene "geistig, moralische Wende" hat bei manchem wirklich eingeschlagen.

Da werden die unreellen Inhalt der pseudo Rechtssendungen im Privatfernsehen als Realität gesehen und das deutsche Rechtsgefüge als Überwachungsstaat und Verschwörungstheorie abgetan.

Die späte Geburt ist wohl doch eher eine Strafe und keine Bereicherung für unsere Gesellschaft.
Glaub bei dir hat was ganz großes eingeschlagen.

Das was du geschrieben hast trifft eher auf Richter Hold zu und scheinbar hast du wohl auch so deine Arbeit gemacht.

Anders kann ich mir nicht erklären was du da schreibst.

Denn Rest hat ja @Cowcreamer schon genau so geschrieben wie ich es gerade machen wollte.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Cua schrieb:
Das hat nichts mit Überwachungsstaat zu tun, sondern damit, dass sich auch die Polizei an geltendes Recht zu halten hat. Und wenn gesagt wird, die Listen dienen ausschließlich zu Nachverfolgbarkeit von Ansteckungsketten und plötzlich werden diese für Ermittlungen verwendet, dann stimmt etwas nicht.
Ich bin ja sonst eher auf deiner "Seite", aber hier sehe ich das auch extrem skeptisch.
Damit hast du natürlich Recht.

Mir geht's aber auch um folgendes.
Sitzt du in nicht Corona Zeiten in einer Gaststätte und es wird von der Polizei eine Razia gemacht werden deine Daten auch aufgenommen ohne das man gleich für Jahre in Gefängnis wandert oder direkt als verdächtig gilt wie es hier einige Spezialisten behaupten.

Aber ich bin jetzt ruhig da wir hier ja Männer vom Fach haben die sich "anscheinend" richtig in dieser Materie auskennen.

OT Ende
 
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Wir sind ja mittlerweile soweit:
Wenn du einen Einbrecher bei der Tat filmst, oder jemanden der Reifen zersticht oder oder..musst du ihn erst fragen, ob du ihn filmen darfst. Wohin das führt sehen wir ja jeden Tag
 
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Allerdings stimmt auch das natürlich nicht.

Ein berechtigtes Interesse zur Beweissicherung überwiegt im Normalfall das Persönlichkeitsrecht / Recht am eigenen Bild.
 
Und (private) Aufnahmen im öffentlichen Raum sind generell nicht verboten.
 

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