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14. Mai 2020, 11:38 Uhr
Pandemie: Bundestag beschließt neue Corona-Maßnahmen
Pandemie: Bundestag beschließt neue Corona-Maßnahmen
Ausweitung von Corona-Tests
Das Bundesgesundheitsministerium kann die Gesetzliche Krankenversicherung per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen. Damit werden Tests zum Beispiel auch dann möglich, wenn jemand keine Symptome zeigt. Im Umfeld besonders gefährdeter Personen - etwa in Pflegeheimen oder Krankenhäusern - soll verstärkt auf Corona-Infektionen getestet werden.
So können Infektionen früh erkannt und Infektionsketten effektiv unterbrochen werden. Gesundheitsämter sollen Tests ebenfalls über die Gesetzliche Krankenversicherung abrechnen können. Das gleiche gilt für Tests auf Immunität, sobald klar ist, dass eine Immunität für einen längeren Zeitraum möglich und die Person dann nicht mehr ansteckend ist. Die Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Außerdem müssen Gesundheitsämter übermitteln, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist künftig auch, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat. Die Daten werden anonymisiert an das Robert-Koch-Institut übermittelt.
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