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zuvielinternet
Gast
Anschwärzen reicht nicht. Das muss schon bewiesen werden. Es wären immerhin drei Vergehen:
Der Verkäufer hat gegen Auflagen aus dem Seuchenschutz verstoßen.
Die „nette“ Dame ebenfalls und zudem noch beleidigt.
Der Verkäufer hat gegen Auflagen aus dem Seuchenschutz verstoßen.
Die „nette“ Dame ebenfalls und zudem noch beleidigt.
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