Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

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magicw schrieb:
Möglicherweise bis hin zur Mord- oder Totschlag-Anklage.
Auch völlig übertrieben. Da müßte man erstmal nachweisen, dass sich der Verstorbene ohne den "Täter" nicht trotzdem angesteckt haben könnte.
 
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@magicw
Hier geht es nicht um nicht infizierte!!!!!!.
Hier würde der Satz von Steven Hawking
perfekt passen. Ich verkneife ihn mir. Schöne Ostern für alle
 
sundilsan schrieb:
Auch völlig übertrieben. Da müßte man erstmal nachweisen, dass sich der Verstorbene ohne den "Täter" nicht trotzdem angesteckt haben könnte.
Ich sag ja - Auslegungssache. Aber wenn du weißt, dass du Positiv bist und eine Anweisung erhalten hast, zu Hause zu bleiben und du machst das nicht und steckst andere Leute nachweislich an nachher, dann kann das schon so Folgen haben.
 
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@Akki10
Ich habe mir eben mal in Ruhe den Artikel beim MDR durchgelesen und zum Glück, den Satz "auf richterliche Anordnung" gefunden. Damit ist es auf jeden Fall sichergestellt, dass das notwendige Beweismaterial auch vorhanden sein muss, um die Zwangsunterbringung zu rechtfertigen und die Gefahr des einfach mal wegsperren ausgeschlossen ist - wenigstens in der Theorie.

Danke für die Osterwünsche!
 
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@magicw
Wie will man nachweisen, dass der Virus von mir war?
 
Prima, Zahlendebatte - ich bin dabei!

Laut JHU (Stand 10.04.2020) sind in Deutschland 2.688 Todesfälle mit Coronainfizierung gemeldet - ich bin auf jeden Fall dafür, das jeder Todesfäll gerichtsmedizinisch untersucht wird, ob Corona vor den Tod verantwortlich ist oder die Person nur infiziert mit Corona an einer anderen Erkrankung verstorben ist - dies findet nämlich nicht statt.
 
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@sundilsan
Keine Ahnung - aber es gibt genug Anwälte, die alles Mögliche hinkriegen. Sogar Näherinnen abmahnen wenn wie Mundschutz-Masken unter falschem Namen verkaufen.
Teufel ist ein Eichhörnchen. ;)
 
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Wenigstens werden Anwälte in der Krise nicht arbeitslos, sondern erschließen neue Geschäftsfelder.
 
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Noch zum Abschluss:
@merlin2100
Genau darum geht es. ALLE Versuche, den Mann in Quarantäne zu halten sind gescheitert. Und da greift zurecht der Paragraph 30. Und nur dann!!!!
Hier von nicht verhältnismäßig zu schreiben......
Nein. Du hast das nicht geschrieben😂
 
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Das war ich und ich bleibe auch dabei. :)
 
magicw schrieb:
Prima.

Vom Grundgesetz garantiertes Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit vs. Infektionsschutzgesetz. Wenn es doch nur bei Rechts- und Linksextremen Aufmärschen so leicht wäre die Demonstrationen zu verbieten, da wird mit allem aufgefahren und letztlich siegt immer das GG vor den Verwaltungsgerichten.

Da hat sich die Grün/Schwarze Landesregierung in BaWü aber nun ein echtes Ei gelegt, diese Anwältin hat doch nur auf diese Hausdurchsuchung gewartet um zusätzlich Munition für ihr Verfahren zu haben.

Da merkt man aber auch wie blank die Nerven bei unseren Politikern zwischenzeitlich liegen.
 
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sundilsan schrieb:
Na und? Dann ist er eben ansteckend. Es ist nicht verhältnismäßig. Punkt. :)
Wo genau ist das jetzt nicht verhältnismäßig?

Eine eindeutig infizierte Person wird zum Schutz der Mitmenschen unter häusliche Quarantäne gestellt und verstößt bewusst gegen diese Anordnung.
Nimmt damit billigend in Kauf, dass Mitmenschen infiziert und ggf. krank werden.
Wenn die Anordnung von Quarantäne nicht reicht, muss die Gesellschaft eben anders geschützt werden. Und da das Infektionsschutzgesetz genau das vorsieht, hat das auch absolut nichts mit Unverhältnismäßigkeit zu tun.
 
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merlin2100 schrieb:
Vom Grundgesetz garantiertes Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit vs. Infektionsschutzgesetz.
wenn du die Beschlüsse des BVerfG verfolgst, dann bestätigen die derzeit einfach noch die "Verhältnismäßigkeit" insofern, ist es einfach schwierig dagegen anzukommen.
Bin aber gespannt wie auf den Antrag dieser Anwältin seitens BVerfG reagiert wird. Gibt auch positive Rückmeldungen z.B Hut ab, Frau Kollegin!
 
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Sämtliche Maßnahmen basieren aktuell auf der Annahme, das Corona tatsächlich so gefährlich ist, wie alle glauben.

Sollte sich allerdings die Studie von Prof. Streeck bestätigen und auch aus Österreich gibt es eine Studie, dass wesentlich mehr Personen eine Immunität gegen Corona aufweisen, als angenommen, muss berechtigt die Frage in den Raum gestellt werden, ob die veranlassten Maßnahmen noch verhältnismäßig sind.

Auf den Expertenstreit, der aktuell geführt wird, sollten wir uns nicht einlassen, da spielt auch persönliches mit - es war unklug einen Zwischenstand in Form ein PK so kurz vor Ostern zu geben - die Reaktion von Prof. Drosten ist allerdings auch übertrieben. Aber auch in Österreich gibt es Kritik an der Studie - aber da geht es auch immer um eigene Interessen.

Das BVerfG geht in jeder Ablehnung insbesondere auch immer von den vorhandenen Ausnahmen aus und das es nur temporär sind und der Abwendung einer akuten Gefahr für Leib und Leben darstellen - sollte sich hier eine andere Annahme durchsetzen, können diese Entscheidung ganz schnell positiv beschieden werden.
 
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Cowcreamer schrieb:
Wenn die Anordnung von Quarantäne nicht reicht, muss die Gesellschaft eben anders geschützt werden.
Und wenn sich andere dann mit ihm solidarisieren? Willst du die alle nacheinander von der GSG9 abholen lassen? Mit Bildern in der Presse? :) Möchte ich sehen.
 
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merlin2100 schrieb:
Auf den Expertenstreit, der aktuell geführt wird, sollten wir uns nicht einlassen, da spielt auch persönliches mit - es war unklug einen Zwischenstand in Form ein PK so kurz vor Ostern zu geben
ich fand ihn gut. Zwingt die "Gegenpartei" zu Aktionen. Und die kamen ja auch prompt in einem Zeit-Artikel.
 
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sundilsan schrieb:
Und wenn sich andere dann mit ihm solidarisieren? Willst du die alle nacheinander von der GSG9 abholen lassen? Mit Bildern in der Presse? :) Möchte ich sehen.
Weißt du, was ein Strohmann Argument ist? Genau. Das, was du gerade versuchst.

Strohmann-Argument – Wikipedia

Du hast nicht von anderen gesprochen, die sich eventuell solidarisieren, sondern von der angeblichen Unverhältnismäßigkeit der angedrohten Sanktionen.
 
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Ja. Sie sind unverhältnismäßig. Das ist nur ein einzelner. Wie breit ist der Virus gestreut? ...
 

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