Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

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@Yomogi
So in der Art habe ich schon einen Bericht gelesen. Weiß aber nicht mehr wo.
Endete jedenfalls damit...an der These könnte was dran sein.
 
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Ist @Cua bei der Polizei mit dem Schichtplan? 🤨
 
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Nein. 🙂
Edit: Außer, es hat sich in den letzten ein-zwei Jahren was geändert. 😉
 
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@hellmichel Chemische Produktion
 
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Ich Biologische 😁 geh jetzt pinkeln 😂
 
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Das wäre natürlich absoluter Mist 😣
 
Sachsen will Quarantäne-Verweigerer in Psychiatrien sperren

Wer in Sachsen in Quarantäne muss und sich nicht daran hält, muss nun mit harten Strafen rechnen. Das Bundesland hat knapp zwei Dutzend Zimmer in psychiatrischen Kliniken freigeräumt, in denen Unbelehrbare von der Polizei
Wer sich in Sachsen der Anordnung häuslicher Quarantäne verweigert, kann seit Donnerstag in einer psychiatrischen Klinik festgesetzt werden. Das berichtete der MDR unter Berufung auf eine Anfrage beim Sozialministerium des Landes.
Demnach hat die Landesregierung in den psychiatrischen Kliniken Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch insgesamt 22 Zimmer freigeräumt, in denen etwaige Verweigerer festgesetzt werden sollen. Deren Bewachung solle die Polizei übernehmen.
„Es ist für unser aller Gesundheit und Leben wichtig, dass die Menschen sich an die Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter halten“, zitiert der Sender die Sozialministerin des Landes, Petra Köpping (SPD).
„Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen. Dazu ist es möglich, diese Menschen mit einem richterlichen Beschluss in einem geschlossenen Teil eines Krankenhauses unterzubringen.“
Dieser Vorstoß wird gedeckt durch Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Darin heißt es, wer entsprechenden Anordnungen nicht nachkomme oder bei wem basierend auf bisherigem Verhalten davon auszugehen sei, dass er ihnen nicht nachkommen werde, der sei „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“.........




Die spinnen doch die Römer (Sachsen)
 
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Ja - wird Zeit, dass mal die eine oder andere anhängige Verfassungsklage greift. Klingt einfach übertrieben.
 
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BerndFfm schrieb:
Beunruhigende Meldung aus Südkorea: Bei 91 Patienten, die als geheilt galten, ist wieder Covid-19 ausgebrochen. Experten sind sich bei den Rückfällen uneins.

91 Genesene in Südkorea wieder an Covid-19 erkrankt
Ist man sich denn überhaupt sicher, ob die Personen überhaupt genesen waren, als sie entlassen wurden? Genau einen Artikel mit dieser Fragestellung hatte ich gestern noch gelesen.

Auf der anderen Seite muss aber vielleicht auch die Frage gestellt werden, ob die betroffenen Patienten überhaupt an Covid19 erkrankt waren und lediglich der erste Test ein falsches Ergebnis geliefert hatte. Es gibt ja durchaus auch Mediziner, die die Genauigkeit des Test auf ein Infizierung mit SARS-CoV-2 Virus anzweifeln, da es doch zu falschen positiven Testresultaten kommen kann.
 
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Diese Massnahme soll aber nur als Ultima Ratio angewendet werden
 
@magicw
Wie würdet ihr ihr dass denn regeln, wenn jemand nicht Zuhause bleibt?
 
braindealer schrieb:
Diese Massnahme soll aber nur als Ultima Ratio angewendet werden
Trotzdem ist dieses vorgehen mehr als fragwürdig.

Hier werden sich noch manche Politiker wundern, wenn sie später vor Gericht verklagt werden, denn so manche Maßnahmen sind in ihrer Konzeption durchaus sehr zweifelhaft.
 
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@merlin2100
Ist durch Paragraph 30 abgedeckt. Auf die Klage wäre ich gespannt
 
Akki10 schrieb:
@magicw
Wie würdet ihr ihr dass denn regeln, wenn jemand nicht Zuhause bleibt?
Naja - die Maßnahmen müssen vor allem auf erkannte Fälle Laufen. Es kann ja nicht sein, dass du beliebig lange Zeit ganz Deutschland einsperrst.

Die Risikogruppe ist bekannt - die gilt es zu schützen und notfalls mit solchen Maßnahmen wie sie nun für 82Mio Einwohner gelten.
 
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Akki10 schrieb:
@magicw
Wie würdet ihr ihr dass denn regeln, wenn jemand nicht Zuhause bleibt?
Dann geht er in den geschlossenen Vollzug, aber nicht in die Phsyathrie, diese Leute begehen eine Straftat und sind nicht Geistig krank

Ok im Paragraf 30 steht expliziet Krankenhaus
 
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@magicw
Hier in diesem Fall geht es um Leute die in Quarantäne müssen und sich absolut nicht dran halten. Wie willst du das verhindern, wenn nicht durch Einweisung
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@braindealer
Also ins Gefängnis?
 
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Ich hab die Gesetze oder vorschriften nicht erlassen. Ich finde sie aber nicht mehr passend. Insofern wird das wohl eine Klagewelle nach sich führen.
 
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@magicw
Daher meine Frage, wie willst du die Personen am rausgehen hindern?
Kommt sicher keine Klagewelle
 
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