Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

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Ihr heult hier rum, wie die kleinen Kinder.
 
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Schade. Ich finde auch dieses Thema interessant und glaube auch selbst nicht ganz, dass 135 € pro Gefängnistag ausreichend sind, selbst wenn man die Folgekosten eines Gefängnisaufenthaltes nicht mit einrechnet. Ich gebe aus eigener Erfahrung merlin Recht, wenn er unterstellt, dass da Zahlen geschönigt und einseitig hergeleitet werden.

Aber das macht doch so ein Forum aus, dass man verschiedene Sichten und Quellen zusammenträgt und mir scheint, dass das auch viele andere hier so sehen.

Bei dem Impfpassfälscher bin ich etwas erstaunt, wie schwer dieses Vergehen hier bewertet wird.
Für mich macht es einen Riesenunterschied. Einer arbeitet ohne Abschluss als Arzt, ein anderer hinterzieht Tausende Euro Steuern, ein Dritter erschleicht sich Coronahilfen. Das sind Dinge, die m. E. der Gesellschaft viel mehr schaden, als ein wegen Corona gefälschter Impfpass, zumindest nun, da wir wissen, dass auch Geimpfte anstecken (und mangels Test wahrscheinlich sogar mehr). Es ist immer noch Urkundenfälschung, keine Ordnungswidrigkeit, und gehört auch bestraft, aber sollte die Höhe der Strafe nicht am der Gesellschaft zugefügten Schaden gemessen werden?
 
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Man bedenke auch das ein Inhaftierter zudem auch für seinen "wohlstand" herangezogen wird.
Gibt Ausnahme z.b U-Haft

Was das fälschen von Impfpässen betrifft, begangende Straftaten gehören bestraft wenn man erwischt wird, über die Höhe kann man gerne Diskutieren.
 
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@halweg
Ich bin ja bereit zuzubilligen, dass sich der Betrag der Amtsrichterin auf eine bestimmte Haftanstalt bezog, die gerade neugebaut wurde, im Schnitt mögen sie dann etwas günstiger sein, aber man muss ja immer die Gesamtbetrachtung im Auge behalten.

Was wir aber bei diesem Urteil wieder erleben ist der typischen Stammtisch der nach harten Strafen schreit und denen die Strafen nicht hoch genug ausfallen können. Selbst wenn nach ein tödlichen Verkehrsunfall der Fahrer verurteilt wurde, bekommt man in den Kommentaren der Zeitungen oft Gänsehaut was sich die Leute denken an Strafe hätte ausgesprochen werden müssen.

In diesem vorliegenden Fall, des falschen Impfpasses haben wir doch schon ein ziemlich hohes Strafmaß mit 3 Monaten Freiheitsstrafe die zu 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde, was wohl in Folge den bereits vorhanden 2 einschlägigen Vorverurteilungen geschuldet ist.

In den allermeisten Fällen werden diese Fälle wohl mit einem Strafbefehl, bei schweren Vergehen, abgehandelt werden und in minderschweren Fällen, eventuell sogar gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden und selbst hierbei besteht dann noch die Gefahr, dass die Strafbefehle nicht akzeptiert werden und es zur Hauptverhandlung kommen muss.

Aber weder Staatsanwaltschaften und Gerichte haben genügend Zeit um dies alles zeitnah zu bearbeiten, ohne dass die schon vorliegende Arbeit in Mitleidenschaft gezogen wird, somit besteht die Gefahr, dass diese Vergehen in die Verjährung laufen und damit nicht mehr belangt werden können.

Selbst wenn es vor Gericht gehen sollte, wird es in den allermeisten Fällen bei Geldstrafen bleiben, die werden bezahlt und das war es, denn niemand wird für eine solches vergehen die Existenz gefährden wollen, damit die Person später auf Hilfe vom Staat angewiesen sein wird.

Im Zweifel können all diese Verfahren unsere Justiz für viele Jahre beschäftigen, wenn es dann erste mal in Berufung geht, Revision, .......

Alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona werden lange vorbei sein, wenn unsere Gerichte das letzte Verfahren zum Abschluss gebracht haben.
 
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halweg schrieb:
... aber sollte die Höhe der Strafe nicht am der Gesellschaft zugefügten Schaden gemessen werden?
Richtig. An Corona kann man sterben. Und an Corona sind zu viele Menschen gestorben. Das ist der schlimmstmögliche "Schaden", der eintreten kann. Reicht das nicht? An der Stelle hört der Spaß doch wohl auf. Und wenn es dann Menschen gibt die der Meinung sind, sie brauchen sich nicht an Bestimmungen und Regelungen zu halten, die aufgestellt wurden, um diese Pandemie in den Griff zu bekommen, dann sind 3 Monate auf Bewährung einfach viel zu milde.

Dass die Impfung nicht das Allheilmittel ist, das wissen wir inzwischen, aber die Impfung schützt mich und meine Mitmenschen vor möglicherweise schweren Verläufen der Krankheit, oder gar vor dem Tod durch diese Krankheit. Wenn sich dann jemand einen gefälschten Impfpass besorgt und damit in der Gesellschafft unterwegs ist, dann hebelt so jemand die beschlossenen Maßnahmen aus, mit denen die große Mehrheit der Gesellschafft versucht, die Seuche in den Griff zu bekommen.
3 Monate auf Bewährung ist in dem Fall viel zu milde.
 
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dass die impung kein allheilmittel ist, die eben nur womöglich milde verläufe begünstigt, oder eben nicht, genau wie ein drittes vorderrad am auto womöglich zu weniger unfällen führt, oder eben nicht, rechterftigt bei einem impfbedarf, den man möchte oder eben nicht, eben nicht den ganzen zertifikatsunsinn, wie es irgendwelche pappnasen von behörden grade entscheiden, um irgendein abwegiges konzept für weitere bestrafungen aufzuziehen und noch weiter zum impfen zu drängen und einzuschüchtern..
mag man vielleicht auf der einen seite als urkundenfälschung auslegen, aber die zertifikate macht man sich doch nicht zu irgendeinem persönlichen erfolg oder selbstbereicherung, sondern wird von den behörden doch selbst veursacht und ausgelöst..
dem systemrelevanten unterstützer, die grade keinen, oder nicht den richtigen nachweiß für den ganzen impfhichkack vorhanden haben, die dann müssen, aber nicht dürfen oder nicht ohne strafe gelassen werden, sind dann genauso betroffen... wäre genau so ein humbug, einem kind, handy und fernsehverbot zu geben, aber dann beides den ganzen tag laufen lassen, bis es vermeintlich von einem davon ausgesetzt wird..

bestes beispiel, von wieder einfach völlig wirren und verqueren beschlüssen, die in keinem nachhaltigen zusammenhang von nachvollziehbarkeit stehen, die wieder nichts beitragen und nur zu lasten aller anderen gehen..
so wird wirklich kein vertrauen, gemeinschaft und nachhaltigkeit ausgebaut..
 
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Vielleicht sollte man sich einfach noch mal mit der Urteilsbegründung beschäftigen bevor man darüber diskutiert ob die Strafe zu niedrig ausgefallen ist.

In Ausfüllung des Strafrahmens des § 267 Abs. 1 StGB hat das Gericht maßgeblich zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass er die Tat umfassend eingeräumt sowie den Namen der Vermittlerin, von der er den Impfpass erworben hat, genannt und damit weitere Ermittlungsansätze für die Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der gewerblichen Impfpassfälschung gegeben hat.

Randnummer17
Zu seinem Nachteil hat sich indes ausgewirkt, dass er bereits in zwei Fällen strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wobei es sich in einem Fall um eine einschlägige Vorverurteilung handelt und im anderen Fall jedenfalls ein mit der vorliegenden Tat vergleichbarer Unrechtsgehalt vorliegt.

Randnummer18
Zudem war bei der Strafzumessung ausnahmsweise auch der generalpräventive Gesichtspunkt der Abschreckung strafschärfend zu berücksichtigen. Bei der Generalprävention handelt es sich auch bei der Strafhöhenbemessung um einen legitimen Strafzweck, dessen Ziel es ist, durch die Härte des Strafausspruchs bei möglichen künftigen Tätern ein Gegengewicht zu der Versuchung oder Neigung zu schaffen, Gleiches oder Ähnliches wie der Angeklagte zu tun (Schäfer/Sander/ van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. 2017, Rn. 839 m.w.N.).

Randnummer19
Dabei hat das Gericht insbesondere bedacht, dass sich die Strafe auch bei Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte noch im Rahmen des Schuldangemessenen halten muss (BGHSt 28, 318 (326); BGH, NStZ 1983, 501; 1984, 409; 1986, 358) und der Strafhöhenbestimmung diesen Rahmen zugrunde gelegt.

Randnummer20
Die Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte ist zur Erzielung einer abschreckenden Wirkung geeignet. Ungeeignet ist sie regelmäßig bei Ausnahmesituationen, Konflikttaten oder bei Taten eines vermindert schuldfähigen Täters (Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. 2017, Rn. 841 m.w.N.), was vorliegend indes nicht der Fall ist. Straftaten im Zusammenhang mit der derzeit vorherrschenden Pandemielage, hierbei insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit Impfpassfälschungen, sind Gegenstand erschöpfender medialer Berichterstattung und erregen regelmäßig erhebliches Aufsehen. Wie sich aus den in der Hauptverhandlung auszugsweise verlesenen Presseberichten ergibt, reagiert die Presse bereits auf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen Impfpassfälschung zum Teil mit ausführlichen Berichterstattungen. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass insbesondere auch Verurteilungen im Zusammenhang mit der Fälschung von Impfpässen, die zum Urteilszeitpunkt wenn überhaupt nur vereinzelt festzustellen waren, medial aufgegriffen werden. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass eine Berichterstattung über die zeitnahe Verhängung einer empfindlichen Strafe anlässlich einer solchen Straftat ebenfalls eine abschreckende Wirkung auf potentielle Täter ausüben und sie von der Begehung vergleichbarer Taten abschrecken kann.

Randnummer21
Die Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte ist schließlich zur Erzielung einer abschreckenden Wirkung auch erforderlich. Erforderlichkeit liegt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung vor, wenn bei der abzuurteilenden Tat die Gefahr der Nachahmung besteht (BGH, BeckRS 2011, 428 Rn. 4 m.w.N.) oder weil bereits eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Straftaten festzustellen ist (BGH, NStZ 1986, 358; 2007, 702; NStZ-RR 2013, 240). Davon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn eine offenkundige Zunahme bestimmter Kriminalität vorliegt (BGH, NStZ-RR 2013, 169 (170); Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. 2017, Rn. 844). So liegt der Fall hier. Das Gericht hat in der Beweisaufnahme verschiedene Presseartikel auszugsweise verlesen, die von einem starken Anstieg der Zahl gefälschter Impfpässe in der Bundesrepublik Deutschland, sowie insbesondere auch in Rheinland-Pfalz, berichten. So berichtet beispielsweise „die Zeit“ online darüber, dass bundesweit mehr als 11.000 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe geführt werden. Auch die Tagesschau berichtet auf ihrer Internetseite von 12.000 Verfahren. Nach Angaben des SWR seien vom LKA Rheinland-Pfalz bereits zu Beginn des Monats Dezember 2021 483 Ermittlungsverfahren gezählt worden; Anfang Januar 2022 seien es bereits 924 Ermittlungsverfahren gewesen. Aus diesen Zahlen wird ein linearer Anstieg entsprechender Straftaten erkennbar, sodass es aus Sicht des Gerichts der Ergreifung von Gegenmaßnahmen zur Verhinderung eines weiteren Anstiegs der entsprechenden Kriminalität und zur Abschreckung von Nachahmungstätern dringend bedarf.

Randnummer22
Unter Berücksichtigung sämtlicher, insbesondere der vorstehend dargestellten, Strafzumessungsgesichtspunkte hat das Gericht für die Tat eine

Randnummer23
Freiheitsstrafe von 3 Monaten

Randnummer24
für tat- und schuldangemessen erachtet.

Quelle: Landesrecht Rheinland-Pfalz

Der Strafrahmen liegt halt im Fall des §267 Abs 1 StGB bei Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Das es keine Geldstrafe mehr wurde hat er seiner Vorstrafen zu verdanken und insbesondere auch dem Umstand, das hier eine Signalwirkung erzielt werden sollte.

Natürlich hätte man ihn zu 5 Jahren verurteilen können - in Berufung oder Revision wäre das Ergebnis dann erheblich anderweitig ausgefallen und wenn ich hier auf die Höchststrafe gehen, was mache ich dann in noch schwerwiegenderen Fällen, die Strafe muss immer auch die Schuld widerspiegeln.

Natürlich haben wir alle ein anderes Verständnis von Strafe und Strafzumessung nur darf unsere moralische Entrüstung nicht der Grund für die höhe der Strafe sein.
 
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Und in Ergänzung zu @merlin2100 noch eine kurze Anmerkung:

Im Endergebnis macht eine Bewährungsstrafe von 3, 6, 9 oder gar 18 Monaten, ausgesetzt auf 3 Jahre ohne weitere Auflagen, bei Nichtrückfälligwerdens des Täters keinen Unterschied.
 
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Der Typ ist einfach nur noch weich...

Kehrtwende: Corona-Isolation soll doch nicht freiwillig werden
Die Aufhebung hat er wohl nach ein paar Gläsern Rotwein (er säuft ja gerne) beschlossen..

und nun, nachdem er wieder eingermaßen nüchtern ist fällt ihm ein, dass das doch keine so gute Idee war...

Den Hampelmann kann man nicht mehr erst nehmen.
 
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@Schibunker für Politiker gibt es nur einen Ernstfall: Diätenerhöhung verschoben.
 
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Ein interessantes Thema "Was ist ein angemessenes Strafmaß ohne moralische Sichtweise" Ich komme aus dem Berreich der Jugendhilfe und könnte unzählige Bespiele nennen für die Standup Comedie Veranstaltungen, die man offiziell Gerichtsverhandlung nennt. Nur ein Beispiel um ein Bild davon zu bekommen was in deutschen Gerichten passiert Fall: Ein zur Tatzeit 17jähriger auf der Straße lebender hat im Drogenrausch vor einem Juweliergeschäft randaliert. Der Wachmann hat den heranwachsenden mehrmals ermahnt, nachdem der 17jährige nach der Dienstwaffe des Wachmans greifen wollte, fixierte dieser Ihn auf dem Boden bis zum eintreffen der Polizei, Urteil der Wachmann musste noch während der Verhandlung dem mittlerweile Volljährigen (immer noch auf der Straße lebend und abhängig) 500 Euro in Cache auszahlen, wegen Körperverletzung. Hinterher kam raus Staatsanwältin und Richter hatten ein Wette am laufen, bestraft hätte ich die Polizisten die zur Tatzeit ihr Wächteramt vernachlässigt bzw. nicht wahr genommen haben. Nun kann jeder nochmal über die Urkundenfälschung nachdenken.
 
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Ein Lebensfremdes Urteil, da hier der Wachmann in Notwehr gehandelt hat. Aber egal was der SMA hier gemacht hätte, er konnte nur , laut deiner Schilderung, verlieren.
Ich bin neugierig wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn der Jugendliche nach der Waffe eines Polizisten gegriffen hätte.
 
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@braindealer ja vorallem Lebensfremd einem abhängigen der auf der Straße lebt 500 euro in bar zu geben, er lebt aber noch, hätte auch tot sein können, dem Wachman hat eine Zeugen Aussage das Gnick gebrochen, der da sagte der heranwachsende hat ein schmerzverzerrtes Gesicht gehabt als der Wachmann ihn am Boden fixierte, da kommt das Blut schnell in Wallung wenn man mit im Gerichtssaal sitzt.
 
Kein Wunder das man immer mehr Rocker in Deutschland sieht und so. Selbst Justiz ist gefährlich aber manchmal nur die einzige Wahl die man noch hat..
 
Schibunker schrieb:
Den Hampelmann kann man nicht mehr erst nehmen.
Immerhin hat er, wie man so schön sagt, "Eier in der Hose" und steht zu seinem Fehler.
Wenn ich an Jens Spahn denke, seinem Vorgänger, der hat so ziemlich alles verbockt, was man nur verbocken konnte. Und der hatte nicht den Mumm zu sagen, "Das war ein Fehler, das ändern wir wieder".
 
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Also die Idee die die Länder da mit Lauterbach ausgearbeitet hatten, war ja die Reaktion auf das Ende der Maßnahmen. Was wäre wenn. Einerseits wäre es bei steigenden Zahlen, wonach es ja bislang erstaunlicherweise nicht aussieht, sinnvoll gewesen das nicht zu viele in der Berufswelt ausfallen. Aus Immunologischer Sicht, was die weitere Verbreitung angeht aber dann auch fatal. Bei sinkenden Zahlen benötigt man die Freiwilligkeit nicht, hätte aber auch weniger geschadet. Das wusste ja keiner vorher.
Das Gesundheitsamt kam zuletzt schlechter hinterher. Das könnte sich nun ändern.

Ich persönlich hätte gedacht das ab nächster Woche die Zahlen steigen, aber Brandenburg entwickelt sich da gerade schon positiver, weshalb ich mir da nicht mehr sicher bin. Es könnte ja wirklich sein das wir die letzten Wochen schon sehr viele Omicron Fälle (auch unerkannte) hatten und die kurzfristige Immunität bis über die wärmeren Tagen reicht.
 
Corona: Virologe Schmidt-Chanasit widerspricht Lauterbach

Hier wird nun sehr klar, das Herr Lauterbach auf Dauer nicht der Richtige für dieses Ministerium ist, anstatt zu spekulieren was kommen könnte, sollte er sich lieber mal darum kümmern zu klären, wie viele Menschen in Deutschland tatsächlich geimpft sind, damit endlich mal Entscheidungen auf Datenbasis getroffen werden können, die ein Fundament haben.

Aber mit solch einfachen handwerklichen Tätigkeiten kann man ja, in der Talkshow von Herrn Lanz nicht punkten, die für Herrn Lauterbach als Verlautbarungsmedium scheinbar besser geeignet ist als die Bundespressekonferenz ist.

Man kann nur hoffen, dass Olaf Scholz zügig erkennt, das hier die falsche Person zum Minister gemacht wurde und dieser zeitnah durch jemand Ersetzt wird der thematisch wesentlich breiter aufgestellt ist.
 

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