Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

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@merlin2100 Nochmals: Nein. Du kannst das zwar versuchen, aber NEIN.
 
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TNF Apex schrieb:
Nochmals: Nein....aber NEIN.
Kommst du dir nicht selbst etwas albern vor?

Du hast eine klare Aussage getroffen und @merlin2100 und ich haben dich darauf hingewiesen, was das eigentlich bedeutet und wo es das schon mal gegeben hat.
Jetzt stehst du da wie Suppenkasper, stampfst virtuell mit dem Fuß auf und rufst "Nein, meine Suppe eß ich nicht!"

Sei ein Mann oder eine Frau und steh zu dem, was du geschrieben hast.
Von uns verlangst du es doch auch.
 
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Flashlightfan schrieb:
Youtube ist kein Staatsmedium. Wie kommst du auf die Idee das ein Privatunternehmen jeden Schwachsinn veröffentlichen muss.

Das hat nix mit Meinungsfreiheit zu tun. Gerade bei den Schwurblern geht es oft auch um Hetze bzw. Aufwiegelung von Menschen. Aus meiner Sicht erfahren die tw. viel zuviel Toleranz.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Flashlightfan schrieb:
In dem Artikel des GG steht bewußt nichts von "Information", sondern von "Meinung". Und wenn ich der Meinung bin, die Erde ist eine Scheibe, dann darf ich das nach GG §5 Abs. 1 auch publizieren und mich dabei "allgemein zugänglicher Quellen" bedienen.
Kanäle, die von Leben nach dem Tode, Wiederauferstehung oder unbefleckter Empfängnis berichten, werden auch nicht gesperrt.


Das war in der DDR ein beliebtes Mittel, um Oppositionelle mundtot zu machen. Das nannte sich "Bewährung in der Produktion".

Es ist immer wieder schön zu lesen, wie Vertreter einer ach so freiheitlichen Gesellschaftsordnung unverholen stalinistische Methoden fordern.
Berufsverbote gabs auch im Westen... also deine Stalinismus-Formel passt hier absolut nicht.

Abgesehen mal davon das es sowas auch bei uns nicht (mehr) gibt.
 
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Dodger schrieb:
Youtube ist kein Staatsmedium. Wie kommst du auf die Idee das ein Privatunternehmen jeden Schwachsinn veröffentlichen muss.
Müssen müssen die gar nichts. Nur gilt das GG für alle und Youtube hat wie Twitter eine gewisse Monopolstellung.
Das habe ich eigentlich klar ausgedrückt.
Zudem geht es nicht um ein beliebiges Privatunternehmen, sondern um Youtube.
Und Schwachsinn veröffentlicht YT genug.
Flashlightfan schrieb:
Zumal Youtube inzwischen so präsent ist, daß es zu den genannten "allgemein zugänglichen Quellen" zählt.
Flashlightfan schrieb:
Und Youtube dürfte technisch allgemein zugänglich sein, sowohl für den Upload als auch für den Download.
Flashlightfan schrieb:
... ist das einerseits eine unternehmerische Entscheidung, andererseits aber sehr fragwürdig.

Dodger schrieb:
Berufsverbote gabs auch im Westen... also deine Stalinismus-Formel passt hier absolut nicht.
Es ging ja nicht um Berufsverbote, sondern um zeitlich beschränkte Sperren. Und das gab es bei den Stalinisten. Haben sich die Delinquenten wohlgefällig verhalten, durften sie ihre alten Tätigkeiten wieder aufnehmen.
Der Westen hat komplett gesperrt, was noch eine Stufe radikaler war.
Dodger schrieb:
Abgesehen mal davon das es sowas auch bei uns nicht (mehr) gibt.
@TNF Apex würde es aber sehr gern wieder einführen.
Boykott-Aufrufe gibt es in den letzten Jahren auch genug und das ist für einen Selbständigen das Gleiche wie ein Berufsverbot.
Wehret den Anfängen!
 
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@Flashlightfan Nein ich widerspreche dieser Darstellung des von mir geschrieben.
 
@TNF Apex
Du kannst noch so oft widersprechen nur ändert das nichts daran, dass deine Worte im Raum stehen und du diese sogar wiederholt und damit bekräftigt hast.

Statt nein zu sagen, solltest du dich vielleicht von deinen gemachten Aussagen distanzieren und dir eingestehen, dass du dich zweifelhaft ausgedrückt hast.

Solange du dazu nicht bereit bis ändert dein nein absolut nichts.
 
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Flashlightfan schrieb:
Müssen müssen die gar nichts. Nur gilt das GG für alle und Youtube hat wie Twitter eine gewisse Monopolstellung.
Das habe ich eigentlich klar ausgedrückt.

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Ich weiß nicht so richtig, was du nicht verstehst. Der zitierte Artikel 5 GG hat hier null Relevanz, da er nur regelt, aus welchen Quellen (nämlich den "allgemein zugänglichen Quellen") zur Informationsfindung konsumiert werden kann. Sonst nichts.
Niemand hindert dich daran, Youtube zu nutzen. Also ist Artikel 5GG erfüllt. Die Inhalte werden dort nicht reguliert.

"Nur gilt das GG für alle und Youtube hat wie Twitter eine gewisse Monopolstellung." ist hier also völlig deplaziert.
Außer natürlich, du beziehst dich auf einen anderen GG Artikel.
 
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@Cowcreamer
Das ist mir alles klar, YT ist ein Privatunternehmen und kann seine AGB machen, wie es will.

Gleichzeitig wird im GG §5 die Informationsfreiheit festgelegt. Informationsfreiheit kann es aber nur geben, wenn diese Informationen auch zur Verfügung gestellt werden. Was nützt es dir, wenn du nur Propaganda einer Seite konsumieren kannst (darfst), weil keiner sich mehr traut, auch andere Meinungen zu publizieren bzw. diese dann blockiert werden? In der DDR hieß das "Die Schere im Kopf". Dabei spielt es keine Rolle, ob die Meinungen richtig oder falsch sind, denn das entscheidet sich anhand des verwendeten "Koordinatensystems". Den Spruch von "Uhl und Nachtigall" kennst Du vielleicht. Eine Ausnahme würde ich lediglich bei direkten Gewaltaufrufen gegen andere machen. Das gehört sofort gelöscht. Pornographie auch, zumindest bei YT.

Wenn es um Erkenntnisse geht, können diese dargestellt, diskutiert und widerlegt werden und jeder kann sich sein eigenes Bild machen. "Meinungsblasen" und "Echokammern" nützen da gar nichts. Verbote und Blockierenungen auch nicht, im Gegenteil. Das befeuert doch die Verschwörungstheorien.

Giordano Bruno landete auf dem Scheiterhaufen und Galileo Galilai mußte widerrufen, weil 99% der Wissenschaftler und die obersten Medien- pardon, Religionshüter ihrer Zeit der Meinung waren, die beiden verkünden nur schädliche Blasphemie. Informationsfreiheit gab es damals auch, denn jeder, der des Lesens mächtig war, durfte die Bibel konsumieren. Wollen wir das wieder?

Im GG §5 steht " Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten...". Ich lege mal die Betonung auf "Verbreiten". Da ist es schon ein Unterschied, ob du im Hinterzimmer einen Videoclip drehst und den an ein paar Freunde schickst oder ob du den auf YT allen zugänglich machen kannst. YT produziert den Content nicht, sondern stellt ihn zur Verfügung. Da sollte YT nicht parteiisch sein.

Wenn in irgendwelchen totalitären Staaten "staatsfeindliche" Sites blockiert werden, ist das Geschrei groß. Wenn hier in vorauseilendem Gehorsam das Gleiche passiert, gibt es nur ein Schulterzucken. Merkst Du nicht, wie schizophren das ist?
 
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@Cowcreamer
Der Artikel 5 des GG hat hier natürlich Relevanz, denn er regelt das Recht der freien Meinungsäußerung, dass ja vom User @TNF Apex in dieser Form bestritten wird, denn er findet es ja gut, das youtube Beiträge löscht.

Damit könnte man ja noch leben wenn er nicht zeitgleich auch noch die Forderung aufgestellt hätte, dass die Schauspieler die sich unter #allesaufdentisch geäußert haben, keine keine Engagement mehr bekommen sollen, was einem Berufsverbot gleich kommen würde, obwohl diese nur von einem Grundrecht nach Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gebrauch gemacht haben.

Ich bin bereit im zuzubilligen, dass #allesaufdentisch nicht seine Meinung ist und er eine andere Auffassung hat, was legitim ist und er seine Aussage vielleicht voreilig getroffen hat.

Aber solange er sich nicht von dieser Aussage und Forderung distanziert, betrachte ich seine Aussage/Foderung als verfassungswidrig, was sehr traurig ist, denn dann muss ich einfach davon ausgehen, dass für ihn die deutschen Gesetze, die alle auf Grundlage unserer Verfassung beruhen ebenfalls abgelehnt werden.

Die andere Frage, die zu klären wäre, ist die Frage in wie weit das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auf Youtube & Co angewendet werden kann?

Ein Großteil der Anbieter von denen wir hier sprechen hat seinen Unternehmenssitz in den USA und vorrangig gilt auch das amerikanische Recht für die Hauptgesellschaften.

Da diese aber um auch hier in Europa Niederlassungen haben, gilt für die Tochtergesellschaften auf jeden Fall das nationale Recht des EU-Staates in denen die Niederlassung liegt und darüber natürlich jegliche Richtlinien und Verordnungen der EU.

Vermutlich ist dazu in anderen Ländern ebenso wenig geregelt wie in Deutschland, da das Medium Internet in dieser Frage einfach noch zu neu ist und somit wahrscheinlich noch keine Regelungen bestehen, was nach europäischem Recht zulässig sein muss, solange es nicht anderen Gesetzen widerspricht. Somit sind wohl aktuell die AGB's die zwischen dem Unternehmen und dem User bestehen, die zwar geändert werden können, aber der Zustimmung bedürfen und so einfach mal die Grundlagen der AGB zu ändern ist auch nicht.

Aber man sollte auf jeden Fall verstehen, das für viele gilt, wenn in diesen Medien etwas gelöscht wird steht der Staat dahinter, weil wir nichts wissen sollen............. und deshalb ist der größte Mist, dann zu 100 % richtig auch wenn er zu 100 % falsch ist - damit macht man nichts besser, man macht es eher schlimmer - aber das wollen einige ja einfach nicht kapieren.
 
mir geht´s übrigens besser, danke der Nachfrage.
Aber ich hatte wirklich für zwei Tage weder Geschmack noch Geruch, da hat mir wirklich ganz kurz der Zahn gezogen. Aber getestet und zwei Tage später war wieder alles in Ordnung.
 
Flashlightfan schrieb:
Informationsfreiheit kann es aber nur geben, wenn diese Informationen auch zur Verfügung gestellt werden.
Können sie doch ... Server mieten, Website erstellen. Da können sie Meinung äußern wie sie wollen.
In Artikel 5 steht nicht, dass man das Recht hat, seine Meinung in globalen Netzwerken oder überregionalen Zeitungen zu äußern.

Lassen wir mal illegales außen vor, darf jeder sagen, was er will. Trotzdem habe ich das Recht, Leute aus meinem Haus rauszuwerfen, wenn sie etwas sagen, was mir nicht gefällt.
Genauso darf YouTube entscheiden, mit wem sie Geld verdienen wollen und mit wem nicht.
 
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MarioLemieux66 schrieb:
Trotzdem habe ich das Recht, Leute aus meinem Haus rauszuwerfen, wenn sie etwas sagen, was mir nicht gefällt.
Im Prinzip schon, aber Du kannst Dir dafür einen gewaltigen Shitstorm oder sogar eine Anzeige wegen Diskriminierung einhandeln.
 
Flashlightfan schrieb:
eine Anzeige wegen Diskriminierung einhandeln
Um Diskriminierung geht es gar nicht.
Ob nun "Ami go home", "Nordstream ist schei*e", "Sonne statt Reagan" ... ich kann frei entscheiden, was in meinen 4 wänden gesagt wird... und dafür gibt es sicher keine Diskriminierungsanzeige.
 
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MarioLemieux66 schrieb:
ich kann frei entscheiden, was in meinen 4 wänden gesagt wird... und dafür gibt es sicher keine Diskriminierungsanzeige.
Im Grunde hast du recht mit deiner Aussage - du solltest dann aber sicherstellen, dass niemand außerhalb deiner vier Wände mitbekommt, was du sagst und dies Beweisen kann.

Es ist halt leider nicht so, dass du alles sagen darfst, was du sagen willst. Es gibt durchaus Dinge die per Gesetz nicht gesagt werden dürfen und per Strafe sanktioniert werden, wenn sie doch gesagt werden.

Alleinig gilt wohl:

1. Die Gedanken sind frei,
wer kann sie erraten,
sie fliehen vorbei
wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen,
kein Jäger erschießen,
es bleibet dabei:
die Gedanken sind frei.

2. Ich denke, was ich will,
und was mich beglücket,
doch alles in der Still,
und wie es sich schicket.
Mein Wunsch und Begehren
kann niemand verwehren,
es bleibet dabei:
die Gedanken sind frei.

3. Ich liebe den Wein,
mein Mädchen vor allen,
sie tut mir allein
am besten gefallen.
Ich bin nicht alleine
bei meinem Glas Weine,
mein Mädchen dabei:
die Gedanken sind frei.

4. Und sperrt man mich ein
im finsteren Kerker,
das alles sind rein
vergebliche Werke;
denn meine Gedanken
zerreißen die Schranken
und Mauern entzwei:
die Gedanken sind frei.

5. Drum will ich auf immer
den Sorgen entsagen
und will mich auch nimmer
mit Grillenmehr plagen.
Man kann ja im Herzen
stets lachen und scherzen
und denken dabei:
die Gedanken sind frei.
 
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Flashlightfan schrieb:
@Cowcreamer
Das ist mir alles klar, YT ist ein Privatunternehmen und kann seine AGB machen, wie es will.

Gleichzeitig wird im GG §5 die Informationsfreiheit festgelegt. Informationsfreiheit kann es aber nur geben, wenn diese Informationen auch zur Verfügung gestellt werden. Was nützt es dir, wenn du nur Propaganda einer Seite konsumieren kannst (darfst), weil keiner sich mehr traut, auch andere Meinungen zu publizieren bzw. diese dann blockiert werden? In der DDR hieß das "Die Schere im Kopf". Dabei spielt es keine Rolle, ob die Meinungen richtig oder falsch sind, denn das entscheidet sich anhand des verwendeten "Koordinatensystems". Den Spruch von "Uhl und Nachtigall" kennst Du vielleicht. Eine Ausnahme würde ich lediglich bei direkten Gewaltaufrufen gegen andere machen. Das gehört sofort gelöscht. Pornographie auch, zumindest bei YT.

(...)

Im GG §5 steht " Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten...". Ich lege mal die Betonung auf "Verbreiten". Da ist es schon ein Unterschied, ob du im Hinterzimmer einen Videoclip drehst und den an ein paar Freunde schickst oder ob du den auf YT allen zugänglich machen kannst. YT produziert den Content nicht, sondern stellt ihn zur Verfügung. Da sollte YT nicht parteiisch sein.

Du hast ja mit allem Recht, was du sagst (und ich stimme dir größtenteils zu), aber es ging ja ursprünglich (zumindest mir ging es darum) um die Rechtmäßigkeit der Löschung von Content auf privaten Plattformen. Und die ist nunmal gegeben.

merlin2100 schrieb:
@Cowcreamer
Der Artikel 5 des GG hat hier natürlich Relevanz, denn er regelt das Recht der freien Meinungsäußerung, dass ja vom User @TNF Apex in dieser Form bestritten wird, denn er findet es ja gut, das youtube Beiträge löscht.

Mal ganz davon abgesehen, dass es mit um etwas anderes ging, vermischt du hier einiges.
Das Löschen von Beiträgen auf einer privaten Plattform hat immer noch nichts damit zu tun, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten wird.

Aber solange er sich nicht von dieser Aussage und Forderung distanziert, betrachte ich seine Aussage/Foderung als verfassungswidrig, was sehr traurig ist, denn dann muss ich einfach davon ausgehen, dass für ihn die deutschen Gesetze, die alle auf Grundlage unserer Verfassung beruhen ebenfalls abgelehnt werden.

Und das ist natürlich Quatsch, denn an einer solchen Aussage oder sogar Forderung ist nichts verfassungswidrig.
Du kannst nicht auf der einen Seite das Recht auf freie Meinungsäußerung einfordern und auf der anderen Seite genau das einer Person absprechen und das Gesagte als "verfassungswidrig" bezeichnen, nur, weil es dir nicht passt.
 
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Cowcreamer schrieb:
Und das ist natürlich Quatsch, denn an einer solchen Aussage oder sogar Forderung ist nichts verfassungswidrig.
Du kannst nicht auf der einen Seite das Recht auf freie Meinungsäußerung einfordern und auf der anderen Seite genau das einer Person absprechen und das Gesagte als "verfassungswidrig" bezeichnen, nur, weil es dir nicht passt.
Dir ist aber schon klar, was er gefordert hat?
 
Ersteinmal gibt es, rein sprachlich, einen großen Unterschied zwischen "man sollte denen keine Engagements mehr geben" und "gebt denen keine Engagements mehr".
Ist aber eigentlich nebensächlich, denn auch, wenn er gefordert hätte, dass man den Künstlern keine Engagements mehr geben soll, würde es immer noch unter Meinungsfreiheit fallen.

Gerade du als ehemaliger Laienrichter (?) solltest die Grenzen der Meinungsfreiheit kennen und wissen, dass diese hier nicht greifen.
 
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@merlin2100 @Flashlightfan Ich lasse mich von euch zweien nichts unterschieben, mich interessiert eurer Geschreibsel null.
Fakt ist und bleibt, das Zeug ist hochgradiges Querdenker Geschwurbel und schadet nur. Wir kommen nur mit Impfungen aus der Pandemie und dabei sind diese Videos kontraproduktiv und gehören gelöscht.
Ende der Diskussion. Ich bin geimpft und ihr könnt mich Mal...
 
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@TNF Apex
TNF Apex schrieb:
Ein Hoch auf youtube, hoffentlich machen dei auch bald dieser Allesaufdentisch Schwachsinn dicht. War für ein Lügengebäude, denen sollte man keine Engagements mehr geben.
TNF Apex schrieb:
Von einem Berufsverbot habe ich nicht geredet. Ich sagte ,man sollte denen keine Engagements mehr geben, natürlich zunächst mal befristet. Vielleicht täte dem einen oder anderen eine Pause ganz gut, um über das schwachsinnige Geshwurbel einmal nachzudenken.
Weder ich noch @Flashlightfan wollen dir etwas unterschieben es sind deine eigenen Worte die du selbst gewählt hast.

Darüber, das du es gut findest, wenn youtube Beiträge löscht kann man noch hinwegsehen, auch wenn man selbst anderer Meinung ist, aber solange es keine andere Regelungen gibt ist das wohl mit den AGB's der Anbieter gedeckt.

Nicht darüber hinwegsehen kann man aber über deine Aussage den Schauspielern die unter dem #allesaufdentisch ihre Meinung publizieren keine Engagement mehr geben zu wollen. Diese Ansicht, wobei es ja bei dir eher eine Forderung ist, ist mehr als quer.

Gerade in Anbetracht der deutschen Geschichte, sollte man bei solichen Aussagen jemand für seine Meinung kein Engagements mehr zu geben sehr vorsichtig sein, denn was ist die nächste Eskalationsstufe, wenn sie weiter ihre Meinung verbreiten?

Dir scheint überhaupt nicht klar zu sein, in welches Wespennest du mit solchen Forderungen stichst.

Dies sind auch die letzten Worte, die ich in Bezug auf dieses Thema dir gegenüber verlieren möchte, denn dein letzter Beitrag macht zu deutlich, das du überhaupt nicht verstehen willst was @Flashlightfan und ich versucht haben dir klar zu machen und auch diese Zeilen werden es wieder nicht geschafft haben.
 
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