TNF Apex
Enthusiast
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@merlin2100 Nochmals: Nein. Du kannst das zwar versuchen, aber NEIN.
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Kommst du dir nicht selbst etwas albern vor?TNF Apex schrieb:Nochmals: Nein....aber NEIN.
Youtube ist kein Staatsmedium. Wie kommst du auf die Idee das ein Privatunternehmen jeden Schwachsinn veröffentlichen muss.Flashlightfan schrieb:
Berufsverbote gabs auch im Westen... also deine Stalinismus-Formel passt hier absolut nicht.Flashlightfan schrieb:In dem Artikel des GG steht bewußt nichts von "Information", sondern von "Meinung". Und wenn ich der Meinung bin, die Erde ist eine Scheibe, dann darf ich das nach GG §5 Abs. 1 auch publizieren und mich dabei "allgemein zugänglicher Quellen" bedienen.
Kanäle, die von Leben nach dem Tode, Wiederauferstehung oder unbefleckter Empfängnis berichten, werden auch nicht gesperrt.
Das war in der DDR ein beliebtes Mittel, um Oppositionelle mundtot zu machen. Das nannte sich "Bewährung in der Produktion".
Es ist immer wieder schön zu lesen, wie Vertreter einer ach so freiheitlichen Gesellschaftsordnung unverholen stalinistische Methoden fordern.
Müssen müssen die gar nichts. Nur gilt das GG für alle und Youtube hat wie Twitter eine gewisse Monopolstellung.Dodger schrieb:Youtube ist kein Staatsmedium. Wie kommst du auf die Idee das ein Privatunternehmen jeden Schwachsinn veröffentlichen muss.
Flashlightfan schrieb:Zumal Youtube inzwischen so präsent ist, daß es zu den genannten "allgemein zugänglichen Quellen" zählt.
Flashlightfan schrieb:Und Youtube dürfte technisch allgemein zugänglich sein, sowohl für den Upload als auch für den Download.
Flashlightfan schrieb:... ist das einerseits eine unternehmerische Entscheidung, andererseits aber sehr fragwürdig.
Es ging ja nicht um Berufsverbote, sondern um zeitlich beschränkte Sperren. Und das gab es bei den Stalinisten. Haben sich die Delinquenten wohlgefällig verhalten, durften sie ihre alten Tätigkeiten wieder aufnehmen.Dodger schrieb:Berufsverbote gabs auch im Westen... also deine Stalinismus-Formel passt hier absolut nicht.
@TNF Apex würde es aber sehr gern wieder einführen.Dodger schrieb:Abgesehen mal davon das es sowas auch bei uns nicht (mehr) gibt.
Flashlightfan schrieb:
Können sie doch ... Server mieten, Website erstellen. Da können sie Meinung äußern wie sie wollen.Flashlightfan schrieb:Informationsfreiheit kann es aber nur geben, wenn diese Informationen auch zur Verfügung gestellt werden.
Im Prinzip schon, aber Du kannst Dir dafür einen gewaltigen Shitstorm oder sogar eine Anzeige wegen Diskriminierung einhandeln.MarioLemieux66 schrieb:Trotzdem habe ich das Recht, Leute aus meinem Haus rauszuwerfen, wenn sie etwas sagen, was mir nicht gefällt.
Um Diskriminierung geht es gar nicht.Flashlightfan schrieb:eine Anzeige wegen Diskriminierung einhandeln
Im Grunde hast du recht mit deiner Aussage - du solltest dann aber sicherstellen, dass niemand außerhalb deiner vier Wände mitbekommt, was du sagst und dies Beweisen kann.MarioLemieux66 schrieb:ich kann frei entscheiden, was in meinen 4 wänden gesagt wird... und dafür gibt es sicher keine Diskriminierungsanzeige.
Flashlightfan schrieb:@Cowcreamer
Das ist mir alles klar, YT ist ein Privatunternehmen und kann seine AGB machen, wie es will.
Gleichzeitig wird im GG §5 die Informationsfreiheit festgelegt. Informationsfreiheit kann es aber nur geben, wenn diese Informationen auch zur Verfügung gestellt werden. Was nützt es dir, wenn du nur Propaganda einer Seite konsumieren kannst (darfst), weil keiner sich mehr traut, auch andere Meinungen zu publizieren bzw. diese dann blockiert werden? In der DDR hieß das "Die Schere im Kopf". Dabei spielt es keine Rolle, ob die Meinungen richtig oder falsch sind, denn das entscheidet sich anhand des verwendeten "Koordinatensystems". Den Spruch von "Uhl und Nachtigall" kennst Du vielleicht. Eine Ausnahme würde ich lediglich bei direkten Gewaltaufrufen gegen andere machen. Das gehört sofort gelöscht. Pornographie auch, zumindest bei YT.
(...)
Im GG §5 steht " Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten...". Ich lege mal die Betonung auf "Verbreiten". Da ist es schon ein Unterschied, ob du im Hinterzimmer einen Videoclip drehst und den an ein paar Freunde schickst oder ob du den auf YT allen zugänglich machen kannst. YT produziert den Content nicht, sondern stellt ihn zur Verfügung. Da sollte YT nicht parteiisch sein.
merlin2100 schrieb:@Cowcreamer
Der Artikel 5 des GG hat hier natürlich Relevanz, denn er regelt das Recht der freien Meinungsäußerung, dass ja vom User @TNF Apex in dieser Form bestritten wird, denn er findet es ja gut, das youtube Beiträge löscht.
Aber solange er sich nicht von dieser Aussage und Forderung distanziert, betrachte ich seine Aussage/Foderung als verfassungswidrig, was sehr traurig ist, denn dann muss ich einfach davon ausgehen, dass für ihn die deutschen Gesetze, die alle auf Grundlage unserer Verfassung beruhen ebenfalls abgelehnt werden.
Deswegen schrieb ich jamerlin2100 schrieb:Es gibt durchaus Dinge die per Gesetz nicht gesagt werden dürfen
MarioLemieux66 schrieb:Lassen wir mal illegales außen vor
Dir ist aber schon klar, was er gefordert hat?Cowcreamer schrieb:Und das ist natürlich Quatsch, denn an einer solchen Aussage oder sogar Forderung ist nichts verfassungswidrig.
Du kannst nicht auf der einen Seite das Recht auf freie Meinungsäußerung einfordern und auf der anderen Seite genau das einer Person absprechen und das Gesagte als "verfassungswidrig" bezeichnen, nur, weil es dir nicht passt.
TNF Apex schrieb:Ein Hoch auf youtube, hoffentlich machen dei auch bald dieser Allesaufdentisch Schwachsinn dicht. War für ein Lügengebäude, denen sollte man keine Engagements mehr geben.
Weder ich noch @Flashlightfan wollen dir etwas unterschieben es sind deine eigenen Worte die du selbst gewählt hast.TNF Apex schrieb:Von einem Berufsverbot habe ich nicht geredet. Ich sagte ,man sollte denen keine Engagements mehr geben, natürlich zunächst mal befristet. Vielleicht täte dem einen oder anderen eine Pause ganz gut, um über das schwachsinnige Geshwurbel einmal nachzudenken.