Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

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Asche auf mein Haupt, Lolek und Bolek ist natürlich der korrekte Name. 😉
Liefen immer zusammen mit dem Maulwurf in der Sendung Trick 7 (Hier bin ich mir nicht mehr wirklich sicher wie die Sendung hieß, irgendwas mit Trick)
 
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Lolek und Bolek stehen bei mir auf dem Schreibtisch:) IMG_20210930_234809556_HDR.jpg
 
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TNF Apex schrieb:
Ein Hoch auf youtube, hoffentlich machen dei auch bald dieser Allesaufdentisch Schwachsinn dicht. War für ein Lügengebäude, denen sollte man keine Engagements mehr geben.
Kann ich nur zustimmen.
Habe mir da gestern das Video über das Impfzertifikat angesehen.
Der angebliche Experte scheint keine Ahnung zu haben wie dies technisch funktioniert.
Die Fragende hat genausowenig Ahnung und kann somit auch nicht die passenden Fragen stellen.
Dafür kommt "der Experte" mal wieder mit Great Reset, Gates, und sonstigem Geschwurbel um die Ecke und behauptet u.a. das die Einführung des EU-Impfzertifakt ein Schritt für den Great Reset ist.
Kann man sich also nur unter Schmerzen ansehen.

Wobei, Berufsverbot das ginge mir zu weit, nur weil man beteiligt ist an einem Projekt was teilweise Falschinformationen verbreitet.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

merlin2100 schrieb:
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hat wohl für dich keine Bedeutung, oder wie soll ich diesen Kommentar verstehen?

Wer nicht der Meinung des Staates (oder dir) ist wird mit Berufsverbot belegt.

Ich bin nur froh, dass diese Zeiten in Deutschland mehrheitlich vorbei sind.

Willst du sie zurück haben, wo Menschen wegen Religion, politischer Zugehörigkeit, Meingungsäußerung, ....... oder weil sie was gesagt haben was mir nicht passt, einfach weggesperrt werden können?
Wo im GG steht das Youtube solchen Schwachsinn auf seine Plattform lassen muß?
 
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@uwe75
Mein Beitrag bezog sich nicht auf Youtube selbst, sondern die Forderung ihnen kein Engagement mehr, nach dieser Veröffentlichung zu geben..
 
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uwe75 schrieb:
Wo im GG steht das Youtube solchen Schwachsinn auf seine Plattform lassen muß?
Artikel 5 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
 
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@Flashlightfan
Es ist aber die Frage, ob das GG auf Youtube überhaupt anwendbar ist. Aber grundsätzlich ist die Aussage des Artikel 5 GG natürlich vollkommen korrekt.

Es ist aber beängstigend, wie viele Menschen aus Angst oder Frust, bereit sind das Grundgesetz zu missachten, merken dabei aber schon gar nicht mehr, dass die Grundlagen der Einschränkung die Politik und nicht diese Beiträge oder ungeimpft Menschen sind.

Ich frage mich zu was, solche Menschen bereit wären, zu dulden, zu akzeptieren oder selbst mitzumachen.
 
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Warum sollte sich ein Privatunternehmen nicht nach dem GG richten müssen? Zumal Youtube inzwischen so präsent ist, daß es zu den genannten "allgemein zugänglichen Quellen" zählt. Es gibt auch bei uns Themen, über die gesetzlich bestimmt nicht diskutiert werden darf (ich möchte jetzt nicht Godwin´s law bemühen), die Corona- und Impfgeschichte gehört jedenfalls nicht dazu.
 
Es geht doch darum, dass offensichtliche Falschinformationen mindestens markiert werden müssen, am besten jedoch man löscht es, weil es zu viele leichtgläubige Menschen gibt.
Von einem Berufsverbot habe ich nicht geredet. Ich sagte ,man sollte denen keine Engagements mehr geben, natürlich zunächst mal befristet. Vielleicht täte dem einen oder anderen eine Pause ganz gut, um über das schwachsinnige Geshwurbel einmal nachzudenken.
 
Flashlightfan schrieb:
Wo steht dort das ein Anbieter alles auf seiner Plattform zulassen muß?
Wo ist dies mit der Sperrung von Seiten Youtube unterbunden worden?
 
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TNF Apex schrieb:
Es geht doch darum, dass offensichtliche Falschinformationen mindestens markiert werden müssen, am besten jedoch man löscht es, weil es zu viele leichtgläubige Menschen gibt.
Und wer entscheidet was eine Falschinformation ist?

TNF Apex schrieb:
Von einem Berufsverbot habe ich nicht geredet. Ich sagte ,man sollte denen keine Engagements mehr geben, natürlich zunächst mal befristet. Vielleicht täte dem einen oder anderen eine Pause ganz gut, um über das schwachsinnige Geshwurbel einmal nachzudenken.
Versuch doch nicht zu relativieren, indem du hier jetzt etwas von zeitlicher Befristung faselst.

Deine Forderung ist und bleibt ein Berufsverbot, weil jemand von seinen Grundrechten auf freie Meinungsäußerung Gebrauch macht.

Wer so etwas fordert, hat sich von den Grundrechten in Deutschland weit entfernt und aus der deutschen Geschichte leider nichts gelernt.
 
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TNF Apex schrieb:
Es geht doch darum, dass offensichtliche Falschinformationen mindestens markiert werden müssen,
In dem Artikel des GG steht bewußt nichts von "Information", sondern von "Meinung". Und wenn ich der Meinung bin, die Erde ist eine Scheibe, dann darf ich das nach GG §5 Abs. 1 auch publizieren und mich dabei "allgemein zugänglicher Quellen" bedienen.
Kanäle, die von Leben nach dem Tode, Wiederauferstehung oder unbefleckter Empfängnis berichten, werden auch nicht gesperrt.

TNF Apex schrieb:
Von einem Berufsverbot habe ich nicht geredet. Ich sagte ,man sollte denen keine Engagements mehr geben, natürlich zunächst mal befristet.
Das war in der DDR ein beliebtes Mittel, um Oppositionelle mundtot zu machen. Das nannte sich "Bewährung in der Produktion".

Es ist immer wieder schön zu lesen, wie Vertreter einer ach so freiheitlichen Gesellschaftsordnung unverholen stalinistische Methoden fordern.
 
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Flashlightfan schrieb:
In dem Artikel des GG steht bewußt nichts von "Information", sondern von "Meinung". Und wenn ich der Meinung bin, die Erde ist eine Scheibe, dann darf ich das nach GG §5 Abs. 1 auch publizieren und mich dabei "allgemein zugänglicher Quellen" bedienen.
Irgendwie wirfst du hier alles durcheinander.
Artikel 5 GG sagt absolut nichts darüber, dass du diese Quellen für die Publikation deiner Meinungen nutzen darfst.
Dort steht nur, dass du dich (zur Meinungsbildung) aus "allgemein zugänglicher Quellen ungehindert unterrichten" kannst.
Definition allgemein zugänglicher Quellen:
c) Die Informationsfreiheit ist verfassungsrechtlich nur dann gewährleistet, wenn die Informationsquelle allgemein zugänglich ist.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Informationsquelle technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, d. h. einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen.
BVerfGE 27, 71 (83) – zu Art. 5 I 1 Fall 2 GG

Privatunternehmen dürfen imme rnoch selbst entscheiden, welche Inhalte sie zulassen oder eben auch nicht.
 
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@merlin2100 Nein.
 
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@Cowcreamer
Soweit alles richtig, nur sind Quellen sowohl in der Natur als auch in der Gesellschaft keine Einbahnstraßen. Wenn sie nicht gespeist werden, versiegen sie.

Und Youtube dürfte technisch allgemein zugänglich sein, sowohl für den Upload als auch für den Download.

Im Falle der Entscheidung, was und was nicht publiziert werden darf, können GG und AGB durchaus kollidieren. Wenn von vornherein in den AGB steht, über das "Vergiften von Tauben im Park" darf nicht berichtet werden, ist das klar. Wenn das aber nicht drinsteht und plötzlich alles zu dem Thema blockiert wird, ist das einerseits eine unternehmerische Entscheidung, andererseits aber sehr fragwürdig.
 
Cowcreamer schrieb:
Privatunternehmen dürfen imme rnoch selbst entscheiden, welche Inhalte sie zulassen oder eben auch nicht.
Das mag zwar soweit stimmen, aber trotzdem ergibt sich aktuell eine Diskussion, darüber wie die sozialen Medien agieren und es wird durchaus auf staatlicher Ebene und EU-Ebene darüber diskutiert wie, die Information auf diesen reguliert werden kann und dabei geht es auch darum was zugelassen werden muss oder nicht.

Ansonsten ist es ja schön, wenn du aus einem Urteil des BVerfGE zitierst, es wäre allerdings auch ganz schön, wenn Du auch noch zu diesem Urteil verlinken könntest, damit jeder selbst lesen kann, was Inhalt der Beschwerdeführung war, damit jeder einschätzen kann ob das Urteil heute eben auch noch so getroffen werden könnte.

Das einzige was ich nämlich gefunden habe ist ein Urteil von 1969 zur Leipziger Volkszeitung und das ist dann doch irgendwie 50 Jahr alt und vielleicht nicht mehr ganz zeitgemäß.

Aber vielleicht hast du ja einen andere wesentliche aktuellere Quelle.
 
merlin2100 schrieb:
Das mag zwar soweit stimmen, aber trotzdem ergibt sich aktuell eine Diskussion, darüber wie die sozialen Medien agieren und es wird durchaus auf staatlicher Ebene und EU-Ebene darüber diskutiert wie, die Information auf diesen reguliert werden kann und dabei geht es auch darum was zugelassen werden muss oder nicht.
Es mag nicht soweit stimmen, es stimmt. Und es geht nicht um eine aktuelle Diskussion, sondern um die aktuelle Rechtsprechung.

Ansonsten ist es ja schön, wenn du aus einem Urteil des BVerfGE zitierst, es wäre allerdings auch ganz schön, wenn Du auch noch zu diesem Urteil verlinken könntest, damit jeder selbst lesen kann, was Inhalt der Beschwerdeführung war, damit jeder einschätzen kann ob das Urteil heute eben auch noch so getroffen werden könnte.
Das ist jetzt ein bisschen albern, denn mein Zitat sollte einzig und allein klarstellen, was eine "allgemein zugängliche Quelle" ist. Und ja, Youtube zählt wahrscheinlich dazu, dies ändert aber nichts daran, dass die Inhalte durch den Anbieter bestimmt werden können.

Das einzige was ich nämlich gefunden habe ist ein Urteil von 1969 zur Leipziger Volkszeitung und das ist dann doch irgendwie 50 Jahr alt und vielleicht nicht mehr ganz zeitgemäß.
Aber vielleicht hast du ja einen andere wesentliche aktuellere Quelle.
Aber gut, wenn du eine "wesentlich aktuellere Quelle" für die Definition des Begriffs "allgemein zugängliche Quelle willst, bitte:

Allgemein zugänglich sind solche Informationsquellen, die geeignet und bestimmt sind, der Allgemeinheit, das heißt einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen. Dabei richtet sich die allgemeine Zugänglichkeit allein nach tatsächlichen Kriterien. Zeitungen und andere Massenkommunikationsmittel wie Rundfunk und Fernsehen gehören daher stets zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen
BVerfG, Beschluss vom 10. März 1993, 1 BvR 1192/92
https://www.schweizer.eu//aktuelles/urteile/6952-bverfg-beschluss-vom-10-maerz-1993-1-bvr-1192-92

Und noch einmal:
In Art 5 GG geht es nicht um die Nutzung der allgemein verfügbaren Quellen zur Publikation eigener Meinungen, sondern ausschließlich um das Informieren aus diesen.
 
TNF Apex schrieb:
@merlin2100 Nein.
Schade für diese nichtssagende Antwort.

Darf ich nun daraus schließen, dass du Berufsverbote befürwortest, wenn dir die Meinung nicht gefällt, oder du nichts aus der deutschen Geschichte gelernt hast.
 
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@merlin2100 Nein, ich lasse mir diesen Schuh nicht von dir anziehen PUNKT
 
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@TNF Apex
Denn Schuh hab nicht ich dir angezogen, sondern den hast du dir selbst angezogen.

Ich habe nur deutlich gemacht, welchen Schuh du dir mit deiner Aussage angezogen hast.

Man muss halt immer darauf achten, was und wie man es sagt und das was du sagst, stimmt mich sehr traurig.

Du nimmst dir das Recht heraus deine Meinung zu äußern, willst dies aber anderen verwehren und forderst sogar, dass diese dafür nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten dürfen.
 

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