KC87
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Ich bin geimpft mir kann nicht viel passieren.
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Diese Zeiten sind längst vorbei, das ein Privatpatient das 2 bis 3-fache des Kassensatzes bezahlt, insbesondere dann wenn die Rechnung von der privaten Krankenversicherung bezahlt werden soll. Diese will, wenn der Arzt einen höheren Satz abrechnen will, immer eine Einzelbegründung warum dieser erhöhte, Beitragssatz erforderlich ist, wenn nicht wird gekürzt, will er das Geld trotzdem muss er sich bei seinem Patienten holen.TNF Apex schrieb:@merlin2100 Das ein Privatpatien in der Regel den zwei- bis dreifachen Satz zahlt bleibt unerwähnt. Seit wann ist es denn verboten für mehr Geld mehr Leistung zu bieten?
KC87 schrieb:Bei uns kommt jeder rein, ob geimpft oder nicht.
Bei uns in Sachsen ist es unterschiedlich mit den 3G Bestimmungen, abhängig vom Inzidenz Wert "Verzeichnet ein Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt 35 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen, gilt die sogenannte 3G-Regel."TNF Apex schrieb:@KC87 Jepp, solche Lokalitäten gibt es, mag der ein oder andere lustig finden, ich meide sowas.
merlin2100 schrieb:Diese Zeiten sind längst vorbei, das ein Privatpatient das 2 bis 3-fache des Kassensatzes bezahlt, insbesondere dann wenn die Rechnung von der privaten Krankenversicherung bezahlt werden soll. Diese will, wenn der Arzt einen höheren Satz abrechnen will, immer eine Einzelbegründung warum dieser erhöhte, Beitragssatz erforderlich ist, wenn nicht wird gekürzt, will er das Geld trotzdem muss er sich bei seinem Patienten holen.
Falsch. Abschnitt O nur bis 1,8.Cowcreamer schrieb:Der Regelhöchstsatz (2,3x bei persönlichen Leistungen) muss nicht begründet werden und wird immer von der PKV gezahlt.
Flashlightfan schrieb:Falsch. Abschnitt O nur bis 1,8.
Abschnitt O fällt aber unter medizinisch-technische Leistungen (Leistungen mit einem hohen Sachkostenanteil und Leistungen, die der Arzt normalerweise nicht selbst durchführt) und nicht unter persönliche Leistungen. Bei persönlichen Leistungen liegt der Regelhöchstsatz bei 2,3x und nichts anderes habe ich geschrieben.Cowcreamer schrieb:Der Regelhöchstsatz (2,3x bei persönlichen Leistungen) muss nicht begründet werden und wird immer von der PKV gezahlt.
Das ist nicht ganz korrekt.merlin2100 schrieb:Da ist dann ein Patient einer Ersatzkasse schon interessant, denn diese liegen ebenfalls über den Behandlungssätzen der GOÄ und hier gibt es das Geld sogar als Vorschuss.
Korrekt.Cowcreamer schrieb:Abschnitt O fällt aber unter medizinisch-technische Leistungen (Leistungen mit einem hohen Sachkostenanteil und Leistungen,
Wer dann? Die Maschine? Die MTA? Der dienstbare Online-Geist in Indien? Und der Doc geht inzwischen golfen?Cowcreamer schrieb:die der Arzt normalerweise nicht selbst durchführt) und nicht unter persönliche Leistungen.
Du, ich kann zwar verstehen, dass es dich ankotzt, mal wieder korrigiert zu werden, allerdings würde ich dich in diesem Fall bitten, die Bundesärztekammer bzw. das Deutsche Ärzteblatt zu nerven und ausnahmsweise nicht mich.Flashlightfan schrieb:Wer dann? Die Maschine? Die MTA? Der dienstbare Online-Geist in Indien?
Ich gehe mal davon aus, du weißt, welche Leistungen im Abschnitt O stehen. Und was kann der Doc dafür, daß sein Werkzeug etwas größer als ein Skalpell ist? Egal ob GKV oder PKV, er ist zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet.
Grundsätzliches zum Gebührenrahmen (1)Die Bewertung der Gebührenpositionen aus den Abschnitten A, E und O mit dem kleinen Gebührenrahmen (1,0- bis 2,5fach) wurde begründet mit "einem überdurchschnittlich hohen Sachkostenanteil" und "durch die Möglichkeit, diese Leistungen weitgehend unter Zuhilfenahme von Hilfskräften oder Apparaten zu erbringen"
Mein erster PCR-Test war negativ. Obwohl ich Symptome hatte und es mir echt dreckig ging. Der meiner Partnerin hingegen war positiv. Beide Tests wurden zur gleichen Zeit gemacht.tecalote schrieb:Zum PCR-Test:
Es soll wohl auch in ganz seltenen Fällen auch hier Falsch-positive oder Falsch-Negative Ergebnisse geben:
Kann das Ergebnis eines PCR-Tests falsch sein?
Flashlightfan schrieb:@Cowcreamer
Rede dich nicht raus.
Ich negiere überhaupt nichts.Wer erbringt die Leistung? Was hältst du von persönlicher Leistungserbringung, die du so sehr negierst?
Die Bundesärztekammer hat dazu eine ganz klare Stellung und die ist mir bekannt.
Flashlightfan schrieb:Und was kann der Doc dafür, daß sein Werkzeug etwas größer als ein Skalpell ist? Egal ob GKV oder PKV, er ist zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet.
Ist also nicht nur beim Thema impfen so, dass du immer das letzte Wort haben musst.Flashlightfan schrieb:@Cowcreamer
Wenn du schon was verlinkst, dann solltest du es wenigstens selbst lesen. Insbesondere den Abschnit III, speziell die Tabelle. Und dann vergleiche mit Abschnitt O der GOÄ. Vielleicht fällt dir dann was auf. Soviel zur GOÄ bzw. PKV.
Im übrigen gelten die gleichen Bestimmungen auch für die anderen Fachrichtungen, die genau so Leistungen delegieren können. Dies erklärt also den Unterschied von 1,8 und 2,5 nicht.
In einem hast du recht. Es ist in diesem Faden OT.
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