Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

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Ich bin geimpft mir kann nicht viel passieren.
Wir Görlitzer schaffen das schon.
 
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TNF Apex schrieb:
@merlin2100 Das ein Privatpatien in der Regel den zwei- bis dreifachen Satz zahlt bleibt unerwähnt. Seit wann ist es denn verboten für mehr Geld mehr Leistung zu bieten?
Diese Zeiten sind längst vorbei, das ein Privatpatient das 2 bis 3-fache des Kassensatzes bezahlt, insbesondere dann wenn die Rechnung von der privaten Krankenversicherung bezahlt werden soll. Diese will, wenn der Arzt einen höheren Satz abrechnen will, immer eine Einzelbegründung warum dieser erhöhte, Beitragssatz erforderlich ist, wenn nicht wird gekürzt, will er das Geld trotzdem muss er sich bei seinem Patienten holen.

Denn auch bei der PKV ist die Zeit wir zahlen alles und viel schon lange vorbei - sollte einem aber auch klar sein, wenn man sieht wie viele private Versicherer am Markt verschwunden sind oder sich mit anderen zusammen getan haben um Geld einzusparen. Manche Versicherer haben zwar noch ihre Tarife nehmen aber keine neuen Kunden mehr an - denn selbst die PKV wird immer mehr zu einem Umlagemodell wie die GKV, denn auch anderem Weg sind die Kosten nicht mehr zu decken.

Wenn der Patient zahlt muss man immer warten, ob er auch wirklich zahlen kann, denn viele leben ja auf großem Fuß und haben Schulden ohne Ende und so ein Arzttermin kann schon einiges kosten.

Dagegen spricht, letztlich sein Genfer Gelöbnis in dem er den Schwur leistet alle Patienten gleich zu behandeln.
 
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KC87 schrieb:
Bei uns kommt jeder rein, ob geimpft oder nicht.
TNF Apex schrieb:
@KC87 Jepp, solche Lokalitäten gibt es, mag der ein oder andere lustig finden, ich meide sowas.
Bei uns in Sachsen ist es unterschiedlich mit den 3G Bestimmungen, abhängig vom Inzidenz Wert "Verzeichnet ein Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt 35 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen, gilt die sogenannte 3G-Regel."
In Leipzig Stadt ist seit vorigen Sonntag die 3G Regel in Kraft getreten.
In Leipzig Land jedoch nicht, da der Wert darunter liegt.
Deshalb kann man im Landkreis Leipzig aktuell noch in jedes Restaurant ohne allem.

Dort kann man dann auch unbedenklich ein solches Schildchen aufstellen, wie es @KC87 gepostet hat...

Ich gehe trotzdem nicht in Innenräume und falls ich mit der Familie essen gehe, dann nur in einem Gastgarten.
Falls man auf die Toilette muß, dann nur mit FFP2-Maske.
Wir haben alle die erste Impfung und die zweite folgt Ende dieses Monats.
Wir werden trotzdem weiterhin Hände desinfizieren und FFP2-Masken tragen, sobald wir fremde Innenräume betreten.
Wir desinfizieren sogar die Griffe eines Einkaufwagens, wenn wir einkaufen gehen.
Desinfektionsmittel immer griffbereit.
 
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merlin2100 schrieb:
Diese Zeiten sind längst vorbei, das ein Privatpatient das 2 bis 3-fache des Kassensatzes bezahlt, insbesondere dann wenn die Rechnung von der privaten Krankenversicherung bezahlt werden soll. Diese will, wenn der Arzt einen höheren Satz abrechnen will, immer eine Einzelbegründung warum dieser erhöhte, Beitragssatz erforderlich ist, wenn nicht wird gekürzt, will er das Geld trotzdem muss er sich bei seinem Patienten holen.

Einzelbegründungen sind nur erforderlich, wenn der GÖA Höchstsatz (3,5x) oder mehr abgerechnet wird.
Der Regelhöchstsatz (2,3x bei persönlichen Leistungen) muss nicht begründet werden und wird immer von der PKV gezahlt.
 
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@tecalote
Dann hat sich das wohl für die nächsten Monate mit dem Essengehen erledigt 😉 . Vielleicht haben wir dieses Jahr wieder Weihnachtsmärkte mit "Fressbuden" und Wärmepilzen. So recht glaube ich nicht daran.
Desinfektionsmittel und FFP2-Maske sind ja gut, aber ich halte das manchmal für übertrieben. Das muß aber jeder für sich entscheiden und wenn Ihr noch keinen vollen Impfschutz habt, kann ich das verstehen.
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Cowcreamer schrieb:
Der Regelhöchstsatz (2,3x bei persönlichen Leistungen) muss nicht begründet werden und wird immer von der PKV gezahlt.
Falsch. Abschnitt O nur bis 1,8.
 
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Flashlightfan schrieb:
Falsch. Abschnitt O nur bis 1,8.

Nö, nicht falsch.

Du hast es doch so mit dem genauen Lesen:
Cowcreamer schrieb:
Der Regelhöchstsatz (2,3x bei persönlichen Leistungen) muss nicht begründet werden und wird immer von der PKV gezahlt.
Abschnitt O fällt aber unter medizinisch-technische Leistungen (Leistungen mit einem hohen Sachkostenanteil und Leistungen, die der Arzt normalerweise nicht selbst durchführt) und nicht unter persönliche Leistungen. Bei persönlichen Leistungen liegt der Regelhöchstsatz bei 2,3x und nichts anderes habe ich geschrieben.
Bei medizinisch-technischen Leistungen liegt der Regelhöchstsatz bei 1,8x, bei Laborleistungen übrigens sogar nur bei 1,15x. Und alle diese Regelhöchstsätze können ohne weitere Begründung abgerechnet werden.
 
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@Cowcreamer
Es ist natürlich korrekt, dass die PKV den 2,5-fachen Satz der GOÄ zählt ohne das es einer Begründung bedarf, aber erst im Nachgang der Behandlung.

Da ist dann ein Patient einer Ersatzkasse schon interessant, denn diese liegen ebenfalls über den Behandlungssätzen der GOÄ und hier gibt es das Geld sogar als Vorschuss.
 
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merlin2100 schrieb:
Da ist dann ein Patient einer Ersatzkasse schon interessant, denn diese liegen ebenfalls über den Behandlungssätzen der GOÄ und hier gibt es das Geld sogar als Vorschuss.
Das ist nicht ganz korrekt.
Die Unterschiede zwischen GÖA Regelhöchstsatz und EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab, nach diesem rechnen die GKV ab) sind teilweise beträchtlich.

Falls es interessiert, kannst du dir hier mal eine Gegenüberstellung ansehen:
https://www.bundesgesundheitsminist...ium/Berichte/Gutachten_WIG2_-_EBM_GOAE_bf.pdf

Hier mal ein Beispiel eines Musterpatienten aus diesem Gutachten:
1631873027542.png
 
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Cowcreamer schrieb:
Abschnitt O fällt aber unter medizinisch-technische Leistungen (Leistungen mit einem hohen Sachkostenanteil und Leistungen,
Korrekt.
Cowcreamer schrieb:
die der Arzt normalerweise nicht selbst durchführt) und nicht unter persönliche Leistungen.
Wer dann? Die Maschine? Die MTA? Der dienstbare Online-Geist in Indien? Und der Doc geht inzwischen golfen?
Ich gehe mal davon aus, du weißt, welche Leistungen im Abschnitt O stehen. Und was kann der Doc dafür, daß sein Werkzeug etwas größer als ein Skalpell ist? Egal ob GKV oder PKV, er ist zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet.
 
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Flashlightfan schrieb:
Wer dann? Die Maschine? Die MTA? Der dienstbare Online-Geist in Indien?
Ich gehe mal davon aus, du weißt, welche Leistungen im Abschnitt O stehen. Und was kann der Doc dafür, daß sein Werkzeug etwas größer als ein Skalpell ist? Egal ob GKV oder PKV, er ist zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet.
Du, ich kann zwar verstehen, dass es dich ankotzt, mal wieder korrigiert zu werden, allerdings würde ich dich in diesem Fall bitten, die Bundesärztekammer bzw. das Deutsche Ärzteblatt zu nerven und ausnahmsweise nicht mich.
Danke.

Die Bewertung der Gebührenpositionen aus den Abschnitten A, E und O mit dem kleinen Gebührenrahmen (1,0- bis 2,5fach) wurde begründet mit "einem überdurchschnittlich hohen Sachkostenanteil" und "durch die Möglichkeit, diese Leistungen weitgehend unter Zuhilfenahme von Hilfskräften oder Apparaten zu erbringen"
Grundsätzliches zum Gebührenrahmen (1)
 
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@Cowcreamer
Rede dich nicht raus.
Meine Anfrage an dich betraf nicht den hohen Technikaufwand, denn das habe ich ja im ersten Teil meines Posts bestätigt. Nicht jeder kommt mit einer Couch, einem Sessel und einem Notizblock aus.

Also noch mal:
Wer erbringt die Leistung? Was hältst du von persönlicher Leistungserbringung, die du so sehr negierst?
Die Bundesärztekammer hat dazu eine ganz klare Stellung und die ist mir bekannt.
 
tecalote schrieb:
Zum PCR-Test:
Es soll wohl auch in ganz seltenen Fällen auch hier Falsch-positive oder Falsch-Negative Ergebnisse geben:
Kann das Ergebnis eines PCR-Tests falsch sein?
Mein erster PCR-Test war negativ. Obwohl ich Symptome hatte und es mir echt dreckig ging. Der meiner Partnerin hingegen war positiv. Beide Tests wurden zur gleichen Zeit gemacht.
Erst mein zweiter Test eine Woche später war positiv, obwohl ich da schon längst symptomlos war.
Hieß für mich eine Woche länger Quarantäne...

Entweder wurde der Rachen-Abstrich (beim Hausarzt) nicht richtig gemacht, oder der Test war false negative...
 
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Flashlightfan schrieb:
@Cowcreamer
Rede dich nicht raus.

Wo rede ich mich denn raus, bitte?
Du hast behauptet, eine Aussage von mir zum Thema Regelhöchstsätze sei falsch und ich habe das widerlegt.
Hierfür habe ich eine Definition der medizinisch-technischen Leistungen genutzt, die grundlegend der entspricht, die du auch im Deutschen Ärzteblatt bzw. auf der Website der Bundesärztekammer findest.

Wer erbringt die Leistung? Was hältst du von persönlicher Leistungserbringung, die du so sehr negierst?
Die Bundesärztekammer hat dazu eine ganz klare Stellung und die ist mir bekannt.
Ich negiere überhaupt nichts.

Du hast folgendes behauptet:
Flashlightfan schrieb:
Und was kann der Doc dafür, daß sein Werkzeug etwas größer als ein Skalpell ist? Egal ob GKV oder PKV, er ist zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet.

Persönliche Leistungserbringung heißt aber nun mal nicht zwangsläufig, dass der Arzt diese Leistungen höchstpersönlich erbringen muss:

1631879521803.png

Er darf sie auch an nichtärztliche Mitarbeiter delegieren:
1631879645610.png

Und nicht nur das, er darf diese delegierten und nicht höchstselbst erbrachten Leistungen auch abrechnen:
1631879769531.png
Delegation ärztlicher Leistungen

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was du mit deinem Gelaber bezwecken willst, aber da wir mittlerweile sowas von off topic sind und die Beschäftigung mit dir einfach nur verschwendete Lebenszeit ist, soll es das für mich zu diesem Thema gewesen sein.
 
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@merlin2100 Wenn ich nicht die Abrechnungen der Ärzte meiner Frau kennen würde...

Es gibt Ärzte da bekommst du als Privater eben schneller einen Termin und musst nicht so lange im Wartezimmer abhängen. Und es gibt Ärzte die darauf nichts geben, die haben dann auch weniger solcher Patienten. Meine Frau ist Selbstständig, die bekommt für das rumsitzen im Wartezimmer kein Geld, da kannst du dir ausrechnen zu wem sie dann lieber geht.
 
@TNF Apex
Ich hatte auch schon das Erlebnis, einen Termin beim Hautarzt, vor so 20 Jahren ausmachen zu wollen, weil mir Kopfhaut juckte und gerade gute Hautärzte sind ja nicht üppig vorhanden.

Das schönste Erlebnis hatte ich bei einem Arzt, als es um die Nachfrage nach einem Termin ging. Die Sprechstundenhilfe wollte von mir wissen, wie ich komme - ich meinte nur zu Fuß ist ja mitten in der Stadt, darauf meinte sie, wie wollte wissen ob ich per Überweisung/Kassenpatient oder ........ hier unterbrach ich sie dann sehr freundlich und erläuterte, dass sie die Frage besser nicht stellen sollte, weil ich sonst die KV hierüber informieren müsste. Sie war dann ein bisschen baff und meinte nur noch sie hätten eh erst Termine in 3 Monaten.

Etwas später erzählte mir ein Bekannter (Rechtsanwalt), der als Patient (Kassenpatient) dort war, dass sie ihn immer auf Kostenerstattung bringen wollte, weil sie ihn dann besser behandeln könnten, er hat dann die Praxis direkt verlassen und meinte nur er würde sich erkundigen ob sie etwas abrechnen.

Von meinem Vater (damals bei einer Krankenkasse beschäftigt und Vertreter in Ausschüssen der kassenärztlichen Vereinigung) wusste ich das Ärzte keinen Unterschied bei der Terminvergabe zwischen Privat und Kasse machen dürfen, wenn sie Kassenzulassung nicht gefährden wollten.

Ist wohl heute immer noch so.

Die Ärzte die ich kenne und zu denen ich gehe, da ist es egal, wie der Patient versichert ist und wer einen Termin hat, kommt vor den Patienten ohne Termin und wenn es dringend ist gilt eh immer der Notfall.

Wenn man dann das Gefühl hat man würde Privat schneller einen Termin bekommen, bei Terminvergabe was von Privat erzählen und wenn man kommt die Versichertenkarte rüberreichen, du wirst nicht erleben, dass der Arzt dich wieder wegschickt.
 
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@Cowcreamer
Wenn du schon was verlinkst, dann solltest du es wenigstens selbst lesen. Insbesondere den Abschnit III, speziell die Tabelle. Und dann vergleiche mit Abschnitt O der GOÄ. Vielleicht fällt dir dann was auf. Soviel zur GOÄ bzw. PKV.
Im übrigen gelten die gleichen Bestimmungen auch für die anderen Fachrichtungen, die genau so Leistungen delegieren können. Dies erklärt also den Unterschied von 1,8 und 2,5 nicht.

In einem hast du recht. Es ist in diesem Faden OT.
.
 
Zum Glück war das nicht FB. ;)
 
Flashlightfan schrieb:
@Cowcreamer
Wenn du schon was verlinkst, dann solltest du es wenigstens selbst lesen. Insbesondere den Abschnit III, speziell die Tabelle. Und dann vergleiche mit Abschnitt O der GOÄ. Vielleicht fällt dir dann was auf. Soviel zur GOÄ bzw. PKV.
Im übrigen gelten die gleichen Bestimmungen auch für die anderen Fachrichtungen, die genau so Leistungen delegieren können. Dies erklärt also den Unterschied von 1,8 und 2,5 nicht.

In einem hast du recht. Es ist in diesem Faden OT.
.
Ist also nicht nur beim Thema impfen so, dass du immer das letzte Wort haben musst.

@Cowcreamer hat es widerlegt und gut ist. Anstatt das einfach mal zu akzeptieren versuchst du jetzt auf Biegen und Brechen deine Meinung als richtig darzustellen und durchzusetzen.
 
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