Diskussion und Meldungen über Corona, Coronavirus, COVID-19 und seine Auswirkungen auf Land, Gesellschaft, Wirtschaft

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Immer da wo die Inzidenz über 100 ist, gilt mindestens das über die Bundesnotbremse, strenger kann es immer sein, aber nie lascher. Die FFP2 Maskenpflicht im ÖPNV ist eigentlich auch eines der wichtigsten Dinge, die auf den Bildern nicht vorkommt. Da gibt es noch mehr, aber das ist das wichtigste.

Zitat aus dem Viertes Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung
bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Vom 22. April 2021 zum Thema Test:

"8. die Ausübung und Inanspruchnahme von
Dienstleistungen, bei denen eine körperliche
Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist unter-
sagt; wobei Dienstleistungen, die medizi-
nischen, therapeutischen, pflegerischen oder
seelsorgerischen Zwecken dienen, sowie
Friseurbetriebe und die Fußpflege jeweils mit
der Maßgabe ausgenommen sind, dass von
den Beteiligten unbeschadet der arbeitsschutz-
rechtlichen Bestimmungen und, soweit die Art
der Leistung es zulässt, Atemschutzmasken
(FFP2 oder vergleichbar) zu tragen sind und
vor der Wahrnehmung von Dienstleistungen
eines Friseurbetriebs oder der Fußpflege durch
die Kundin oder den Kunden ein negatives
Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor
Inanspruchnahme der Dienstleistung mittels
eines anerkannten Tests durchgeführten Tes-
tung auf eine Infektion mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 vorzulegen ist;"

Zum Thema ÖPNV:

"9. bei der Beförderung von Personen im öffent-
lichen Personennah- oder -fernverkehr ein-
schließlich der entgeltlichen oder geschäfts-
mäßigen Beförderung von Personen mit Kraft-
fahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung
besteht für Fahrgäste sowohl während der Be-
förderung als auch während des Aufenthalts in
einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden
Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atem-
schutzmaske (FFP2 oder vergleichbar); eine
Höchstbesetzung der jeweiligen Verkehrsmittel
mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgast-
zahlen ist anzustreben; für das Kontroll- und
Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahr-
gästen kommt, gilt die Pflicht zum Tragen einer
medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nase-
Schutz);"
 

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Zuletzt bearbeitet:
Leider ist es durch die Bundesnotbremse nicht einheitlich geregelt, wie es ja an dem Beispiel von BaWü deutlich wird, hier reicht es durchaus aus, wenn der Kunde einen Schnelltest unter Aufsicht des Salons durchführt (geregelt in der Coronabekämpfungsverordnung für Baden-Württemberg vom 3. Mai 2021), in Hessen brauchte man am vorletzten Montag noch einen Test eines Testcenter am Freitag hätte auch ein Schnelltest im Anwesenheit der Friseurin gereicht.

HandyMic schrieb:
vor der Wahrnehmung von Dienstleistungen
eines Friseurbetriebs oder der Fußpflege durch
die Kundin oder den Kunden ein negatives
Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor
Inanspruchnahme der Dienstleistung mittels
eines anerkannten Tests durchgeführten Tes-
tung auf eine Infektion mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 vorzulegen ist;

Auch hier ist nur geregelt, das ein Test mittels eines anerkannten Tests durchgeführt werden muss. Dies ist genau wieder eine der Regelungen die Interpretationsräume offen lassen und für Wirrwarr sorgen, wie das seit über einem Jahr immer wieder vorkommt, dabei wollte man doch mit der Bundesnotbremse eine Einheitlichkeit erreichen.

In Anbetracht der unterschiedlichen Entscheidungen beim Friseurbesucht ist auch das wieder wunderbar in die Hose gegangen.
 
@merlin2100

Naja im Prinzip hast Du schon Recht, es müsste schon dazu stehen, welche Tests, wenn hier steht "anerkannter Test" und nicht "handelsüblicher Schnelltest" oder Teststation.

Im Prinzip würde da auch ein Schnelltest vom Diskounter reichen, wenn man keinen Ausdruck einer Teststation benötigt. Und wenn man diesen Ausdruck nicht benötigt, kann man das auch schlecht kontrollieren.


Söder macht sich übrigens in meinen Augen gerade Strafbar, er hat noch bevor die Gesetzesvorlage der Bundesregierung zur Erleichterung für geimpfte und Genesene morgen vom Bundestag genehmigt wird und evtl Freitag vom Bundesrat, beschlossen das es ab morgen für geimpfe und genesene keine Ausgangsbeschränkungen mehr gelten sollen. Und zwar auch über einer Inzidenz von 100.

Da das Gesetz zur Notbremse von Bund und Länder durchgewunken wurde, hat er mit Bayern auch die Befugnis darüber abgegeben und darf das gar nicht. In meinen Augen ist das illegal.
 
Zuletzt bearbeitet:
@HandyMic das nennt man Wahlkampf und Drehen der Fahne nach dem Wind...
 
Da vielen jungen Leuten egal ist mit welchem Impfstoff sie geimpft werden, und mehr verfügbar ist, könnte noch diese Woche die Priorisierung von AstraZeneca fallen.

Auch hier müssen heute Bundestag und morgen Bundesrat zustimmen.

In einigen Bundesländern ist das bei Hausärzten schon der Fall.

Jeder geimpfte ist besser als keiner. Das die Wirkung nicht ganz so stark ist wie bei mRNA, ist das gerade bei jüngeren zu verschmerzen.
Wenn ältere, die mit jüngeren Umgang haben, dafür mit Biontech geimpft wurden ist das dann auch egal.

Da müssten dann schon zwei impfstoffe gleichzeitig ausfallen, was sehr unwahrscheinlich ist.

Außerdem werden gerade bei Impfstoffen die zwei mal gegeben werden, fast immer und mehr T Zellen aktiviert. Welche ja einen schweren Verlauf verhindern, was ja das wichtigste ist.

Eine Verhinderung einer Ansteckung ist ja nur gerade am Anfang wichtig bis jeder der möchte ein Impfangebot bekommen hat.

Die Immunsicherung nimmt ohnehin nach der Impfung jedes Jahr ca. 10% ab.

Die Grundimmunität über die T Zellen hat aber trotzdem erstmal jeder geimpfte.
Es werden sich nämlich später nicht mehr so viele impfen lassen wie beim ersten mal.

Was zur Folge hat das sich in den nächsten Jahren mehr Infizieren werden die es noch nicht hatten als dieses Jahr.
Bei Immunescape Varianten aber auch so.
Die verhindern bei geimpfen zwar bei allen bekannten Varianten auch einen schweren Verlauf, laufen aber einfach so durch.

Spätestens wenn eine solche Variante ansteckender wird als die verbreitete britische, kommt es zu dem Phänomen wie in Indien, weil sich dann wieder jeder Infiziert. Dann ist es wichtig das 70% geimpft sind, weil zumindest diese Leute dann nicht in den Krankenhäusern landen, und es keinen exponentiellen Anstieg mehr gibt.
 
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HandyMic schrieb:
🤣Söder fordert bundesweite abendliche Ausgangssperren

Tage später.
Früher als der Bund: Bayern hebt ab Donnerstag Ausgangssperren für Geimpfte auf

Also wann gab's das schon mal, das man ein Gesetz im Bundesrat durchwinkt nur um es Tage später selbst zu brechen🤦🏻‍♂️.

Ich bin der Meinung er hat wirklich eine Cluster B Erkrankung. Das wird ja immer schlimmer.
Cua schrieb:
@HandyMic das nennt man Wahlkampf und Drehen der Fahne nach dem Wind...
Ich denke es ist weder eine Erkrankung noch Wahlkampf.

Es ist das was Söder immer macht, laut Verschärfungen ankündigen oder fordern, damit die Presse darüber berichtet und sein Name transportiert wird.

Danach macht er es dann, wie er es will.

Könnte man ja auch im letzten Herbst sehen, als die Zahlen in Tirol anstiegen und vom Bund eine Reisewarnung ausgesprochen wurde - Super machte dann gleich eine Ausnahme für Tirol, ist ja auch blöd wenn die Touristen in Grenzgänger zu Tirol nicht mal ein Wanderausflug dorthin unternehmen können.

So is er halt der Söder.
 
@merlin2100
Trotzdem ist das albern, vllt zwei Tage bevor der Bund und Rat das eh beschließen zu machen, selbst wenn es nicht illegal wäre.

Das hätte er dann immernoch bei einer Inzidenz unter 100 machen können wenn der Rat nicht zustimmt. Aber das dürfte nur Formsache sein.
Ebenso die Aufhebung von AstraZeneca für alle.

Nun hat man übrigens festgestellt das, wie ich schon vor Wochen gesagt habe, das es gar keine Beweise dafür gibt das ältere Frauen weniger von Sinusvenenthrombosen betroffenen sind als jüngere. Im Gegenteil, nun sieht man das genauso bei älteren.
Das Restrisiko bleibt demzufolge bei allen Frauen. Auch wenn das Risiko sehr gering ist, würde ich gerade jungen Frauen nicht AstraZeneca oder anderen Vektorimpstoffe geben.
Wenn man das bis zum mRNA aushalten kann, würde ich das als Frau machen.

Gerade wenn nun im Juni und Juli viel Biontech kommt. Das macht nun die 1-2 Monate auch nichts mehr aus.
 
@HandyMic
Illegal ist es wohl nicht, denn wenn ich das Urteil vom BVG Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt von gestern lese, gibt es im IfSG eine Regelung dies erlaubt immunisierte Menschen von den Regelungen aufzunehmen.

Die Umsetzung des IfSG liegt immer noch bei den Ländern, auf Bundesebene wurden lediglich einheitliche Regelungen beschlossen, die ab bestimmten Inzidenzen anzuwenden sinken.

Kontrolle und Umsetzung liegen allein bei den Ländern, Wenn man von Bahnhöfen und Flughäfen absieht, wo die Bundespolizei zuständig ist.
 
@merlin2100
Ja habe § 28c gefunden. Das stimmt schon das die Länder es umsetzen und kontrollieren müssen, wenn die Verordnungsermächtigung von den Ländern kommen darf, könnte das sogar wirklich rechtens sein.
 
So nun habe ich nochmal ins neue Gesetz geschaut. Da steht nun das:

" (7) Bis zum Erlass einer
Rechtsverordnung nach § 28c bleiben
landesrechtlich geregelte Erleichterungen oder
Ausnahmen von Geboten und Verboten nach
dem fünften Abschnitt dieses Gesetzes für
Personen, bei denen von einer Immunisierung
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
auszugehen ist, unberührt.“

Aber:
"
3. Nach § 28b
wird folgender § 28c eingefügt: „§ 28c
Verordnungsermächtigung für besondere
Regelungen für Geimpfte, Getestete und
vergleichbare Personen Die Bundesregierung
wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für
Personen, bei denen von einer Immunisierung
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis
eines Tests auf eine Infektion mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können,
Erleichterungen oder Ausnahmen von Geboten
und Verboten nach dem fünften Abschnitt dieses
Gesetzes oder von aufgrund der Vorschriften im
fünften Abschnitt dieses Gesetzes erlassenen
Geboten und Verboten zu regeln.
Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach
Satz 1 bedürfen der Zustimmung von Bundestag
und Bundesrat.“

Was mich hier stutzig macht ist die Passage: "Die Bundesregierung
wird ermächtigt"

Na wie ich das verstanden habe, wurde mit der Notbremse die Möglichkeit geschaffen das es auf Landesebene bis zum geänderten Gesetz, was morgen im Bundesrat liegt, die Länder dies dürften aber es gar nicht so aufgeführt war, und erst mit dem Gesetz was morgen womöglich amtlich wird, nachträglich legalisiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Kreis Leipzig, gehen leider gegen den Trend die Zahlen erstmal wieder hoch. Noch sind die Schulen knapp nicht betroffen.
Nun kann man nur auf den Impfeffekt hoffen, der Deutschlandweit eigentlich Ende Mai eintreten wird.
Dann kippt es langsam zum positiven. So gut wie jeder geimpfe kann dann erstmal keinen mehr anstecken und selbst nicht erkranken. Das wird man deutlich an den Zahlen sehen. Da darf man nur nicht alles gleich aufmachen, die Gefahr das sich dann Mutanten vermehren wäre viel zu groß.

 
Nun haben wir ja die AstraZeneca Freigabe für alle, das Angebot wird ja auch genutzt. Nur gibt es hier das Problem, das der höchste Schutz darin besteht, wenn die 2. Impfung 12 Wochen nach der ersten erfolgt.
Wer will den da 3 Monate warten um Erleichterungen zu erhalten?

Also zumindest die Schnelltestbefreiung müsste da her.
Bei AstraZeneca ist die Wirksamkeit nach der ersten Impfung auch schon über 60%.
Und wenn bei mRNA die Wirksamkeit, 1-2 Wochen nach der ersten Impfung, schon bei 80% liegt, ist die Wahrscheinlichkeit das ich Infiziert bin 20%.

Bei einem Schnelltest liegt die Wahrscheinlichkeit bei 40%. Weil ja nur 60% der Infizierten mit einem Schnelltest erkannt werden. Für andere Erleichterungen gilt das natürlich nicht, aber eben im Vergleich mit einem Schnelltest.
Also könnte man überall da wo Schnelltest gefordert sind genauso Erstgeimpfte nach 2 Wochen zulassen. Massnahmen bleiben ja auch trotzdem noch überall. Vor allem wenn die Werte über 100 liegen.

Bis wir 80% Impfquote haben, und zumindest das exponentielle Wachstum gestoppt ist dauert es eh noch. Der R Wert würde ohne Massnahmen und Impfungen ungefähr bei 4 liegen. Und mit den aktuellen Impfungen immernoch über 3. Da kann man nicht viel lockern. Immer nur eben so das der R Wert unter 1 bleibt.

Ich befürchte das wir die Kinder auf jeden Fall bei den Impfungen benötigen. Wenigstens die über 12 Jährigen. Dann könnte das rechnerisch reichen.

Notfalls noch den sinovac Totimpfstoff aus China, falls Leute weder Vektorimpstoffe noch mRNA wollen. Da ist zwar Aluminium drin,und das Virus wird meistens chemisch getötet, aber so ist es eben.

Oder für Leute die immer vom Stöcker seinen Impfstoff schwärmen, den er nachgebaut hat, und es längst legal in Studienanmeldungen gab.
Ob sie den Originalen dann nehmen würden? Ich Zweifel da ja auch dran. Aber bei so einer Pandemie muss man trotzdem dieses Angebot mit, bevor man hat nicht impft und das ewig so weiter geht.
Neue Studiendaten: Novavax-Impfstoff schützt sehr gut, auch vor B117 | PZ – Pharmazeutische Zeitung

Sowie: EMA prüft Novavax und Sinovac im Schnellverfahren - Corona-Vakzine im Überblick
 
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@Cua
AstraZeneca ist in ganz Deutschland ohne Priorisierung freigegeben. Wenn der Hausarzt meint das man dafür geeignet wäre, kann er impfen. Jeden. Ich gehe trotzdem davon aus das sie erstmal die alten impfen werden. Aber die wollen oft ja nicht den AstraZeneca. Deswegen ist ja mehr übrig den junge nehmen würden.


Und wo der Unterschied zwischen Schnelltest negative und Erstgeimpfte liegen soll möchte ich mal Wissen. Ein erstgeimpfter hat kein höheres Risiko Infiziert zu sein als einer mit Schnelltest wo 40% positve durchrutschen.
 
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Oh man, jetzt müssen Kinder FFP2 Masken im ÖPNV tragen und der verkauf von Kindermasken ist verboten.
Wieder so eine Anordnung die unverständnis hervorruft. Über den Sinn von FFP2masen braucht man nicht streiten die Pflicht zur nutzung ist OK
 
HandyMic schrieb:
Und wo der Unterschied zwischen Schnelltest negative und Erstgeimpfte liegen soll möchte ich mal Wissen. Ein erstgeimpfter hat kein höheres Risiko Infiziert zu sein als einer mit Schnelltest wo 40% positve durchrutschen.
Also entweder liest du dich endlich mal ein oder du lässt dein Gelaber hier sein. Was du hier teils für einen Müll -sorry aber das ist echt Müll- schreibst, passt auf keine Kuhhaut mehr.
Du führst hier einen Monolog, wo die Hälfte gefährliches Halbwissen ist oder aber gar nicht stimmt.
Keine Ahnung, wie alt du bist und/oder was du beruflich machst aber bitte bitte fahr mit diesem Zeug bisserl zurück!
 
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@bandit1976
Was genau ist Halbwissen? Die Studien über die Wirksamkeit von Impfungen und Schnelltests sind lange bekannt.
 
Ich habe letzte Woche meine erste Impfung mit Moderna bekommen. Fast alle die an dem Tag geimpft wurden hatten kurze Zeit Durchfall, ich auch. Einer hat etwas Fieber, alle anderen haben sonst nichts.

Ich freue mich dass es mit den Impfungen so vorwärts geht denn den anderen Maßnahmen der Regierung traue ich nicht so sehr.

HandyMic : Österreich erlaubt nun allen 3 Wochen nach der ersten Impfung ohne Tests Geschäfte und Restaurants zu besuchen.

Grüße Bernd
 
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