DHL Paket persönlich zugestellt aber verschwunden, Vorgehensweise?

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Ist ja echt blöd mit den Kosten. Ich gehe davon aus dass du alles erstattet bekommst von DHL aber du wirst wahrscheinlich Geduld haben müssen.
 
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Mouro schrieb:
Der Händler hat meine unterschriebene Erklärung, dass ich das Paket nicht erhalten habe, an DHL weitergegeben und mich informiert, dass die Bearbeitung dort durchaus dauern kann. Um alles Weitere würde sich der Händler kümmern (Klärung mit DHL, Bearbeitung einer Erstattung usw.)
Sehr gut :)
Ja, dauert nur einige Tage, aber soweit ist das alles geklärt, du bekommst vom Händler erstattet :D

VG
 
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@HerrDoctorPhone Wieso vom Händler? DHL hat es doch verbockt.
 
Der Händler sollte das Geld von DHL erstattet bekommen und dann dem Kunden Gutschreiben.

Der Absender geht durch Kauf des Versandlabel einen Vertrag mit DHL ein und ist somit auch Versicherungsnehmer bei evtl Verlust oder Beschädigung der Sendung.
 
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Ist ganz einfach: bei gewerblichen Händlern, geht die Gefahr oder Verlustes des Versandes auf ihn.
Er ist ersatzpflichtig oder gibt das Geld incl. Versand zurück.

Nachzulesen bei Google: Wer als gewerblicher Verkäufer Waren an einen privaten Käufer verkauft, trägt nach § 475 Abs. 2 BGB immer das Versandrisiko.

VG
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Aber dann kann doch jeder Händler darauf spekulieren dass der Kunde irgendwann nicht mehr bei ihm nachfragt und er ihn immer damit tröstet dass DHL noch nichts überwiesen hat.
 
@Parynx irgendwann fällt dem Händler so ein Verhalten auf die Füße..

Es beste wäre auch gewesen, als Beispiel des Threaderstellers, der Händler hätte dem Käufer kostenfrei Ersatz gesendet und sich dann von DHL die Kosten erstatten lassen..denn das kann recht lange Dauern bis was kommt..
 
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HerrDoctorPhone schrieb:
Ist ganz einfach: bei gewerblichen Händlern, geht die Gefahr oder Verlustes des Versandes auf ihn.
Er ist ersatzpflichtig oder gibt das Geld incl. Versand zurück.

Nachzulesen bei Google: Wer als gewerblicher Verkäufer Waren an einen privaten Käufer über den eBay-Marktplatz verkauft, trägt nach § 475 Abs. 2 BGB immer das Versandrisiko.

VG
DOC
Das stimmt übrigens nur fast.
Das Versand- bzw. Transportrisiko liegt nur bis zum Gefahrübergang beim Händler. Der Gefahrübergang auf den Verbraucher findet mit dem tatsächlichen Erhalt der Ware statt, z.B. durch das persönliche Entgegennehmen oder das Entgegennehmen durch eine bevollmächtigte Person.
Da im vorliegenden Fall angeblich eine persönliche Übergabe stattgefunden, aber der DHL-Bote wegen der kontaktlosen Zustellung unterzeichnet hat, wäre jetzt zu klären, ob das als Gefahrübergang zählt. Falls ja, hätte der Empfänger ein Problem.
 
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Ich behaupte mal, das Versand- bzw. Transportrisiko liegt immer bei demjenigen, der verschickt. Bis zum Erhalt der Ware durch den Empfänger, natürlich.

Alles andere würde für mich jetzt keinen Sinn machen.
 
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Nichts anders habe ich gesagt.
Wichtig ist allerdings, was rechtlich als Gefahrübergang (also was als Erhalt durch den Empfänger) gilt, wenn angeblich eine persönliche Zustellung stattgefunden hat aber es nur die Unterschrift des Zustellers gibt.
 
Cowcreamer schrieb:
Nichts anders habe ich gesagt.
Ich habe dich auch nicht angesprochen. Sonst hätte ich zitiert, oder ein @Cowcreamer angehängt. ;)
 
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Demnach dürfte man sich aktuell nur noch in einen Shop oder Paketstation Pakete liefern lassen.
Denn jedes Paket dass ich seitdem man nicht unterschreiben muss beim Nachbarn abholen konnte hab ich laut DHL Status persönlich angenommen :angry:
 
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Eigentlich sogar nur an an eine Postfiliale/einen Shop, denn nur da bist du sicher, da der Gefahrübergang erst bei Überreichen des Pakets stattfindet.
Wenn ein weniger netter Zusteller das Paket nicht in die Packstation legt, du also ein leeres Fach öffnest, hast du wieder ein Problem, denn wenn du die Lieferung an die Packstation beauftragt hast, gilt die Sendung als zugestellt, sobald sie (vermeintlich) in die Packstation gelegt wurde.
https://legal.trustedshops.com/blog/2017/11/24/was-wenn-beim-transport-etwas-schiefgeht
 
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chk142 schrieb:
Ich behaupte mal, das Versand- bzw. Transportrisiko liegt immer bei demjenigen, der verschickt.
Nicht ganz, bei privaten Verkäufern liegt der Fall wiederum anders.

Wenn ich dir Privat was verkaufe, und habe den Nachweis eines Versandes habe und es geht verschütt: dein Problem, nicht meins.

Leute, schaut doch mal ganz einfach bei Google oder Ebay nach wie das mit Privaten und Gewerblichen und den Versand auf sich hat, ihr handelt doch nicht erst seit gestern auf den Plattformen, ihr müsst doch eure Rechte als Verbraucher kennen, das ist Basic.
Cowcreamer schrieb:
Da im vorliegenden Fall angeblich eine persönliche "Übergabe" stattgefunden, ......wäre jetzt zu klären, ob das als Gefahrübergang zählt.
So ist es, das müssen Händler und DHL klären, ist nicht Aufgabe des Empfängers.
Er hat für eine Ware bezahlt, und die wird er auch bekommen oder Geld zurück.

Wir gehen vom Normalfall aus, nicht von Betrügern, das ist hier erst mal uninteressant.

VG
 
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Ich hatte damals bei OP das Dreier bestellt, Versand und Tracking klappte einwandfrei...bis zum Zielflughafen, dort war die Ankunft des Paketes zum letzten mal getrackt, bekommen hatte ich das Paket nie.
Ich glaub das war DPT, Anruf dort und die haben ne Nachforschung eingeleitet. Das Paket tauchte nie wieder auf, ich bekam völlig unkompliziert nen Neuversand.
Ich glaub ich musste nichtmal bei OP anrufen.

Als ich mal per Post ein Gerät nach China schickte und das beim Empfänger nicht ankam, musste ich ne Nachforschung einleiten, sogar obwohl der Versand versichert war.
 
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Es gibt Neuigkeiten:

Heute Abend hat eine Nachbarin aus meinem Haus geklingelt, mit meinem verschollenen Paket in der Hand: Warum ich denn nicht endlich mein Paket bei ihr abgeholt hätte, der DHL Bote hat ihr auch versichert, eine Benachrichtigung in meinen Briefkasten zu werfen.

Also ich bin zu Hause, der Bote klingelt nicht und gibt woanders ab und vermerkt, dass er mir persönlich mein Paket übergeben hat und hinterlässt entsprechend auch nichts im Briefkasten - da kann man nur den Kopf schütteln. Bei 8 Stockwerken a 4 Mietparteien = 32 Nachbarn (und natürlich längst nicht immer jemand zu Hause) kann ich natürlich auch nicht alle Nachbarn abklappern.

Zwar ist es nicht abhanden gekommen, aber der ganze Ärger, die Nachbestellung / doppelte Kosten usw. also ich werde zukünftig nur noch in die Packstation oder wenn das nicht geht in einen Paketshop liefern lassen.

Jetzt muss ich nur noch dem Händler Bescheid geben, dass er seine DHL Reklamation stornieren kann. Eigentlich sollte man für den Ärger trotzdem einen anteiligen Schadenersatz von DHL fordern, auch wenn das utopisch ist.
 
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Genau deshalb mag ich das Abgeben bei Nachbarn nicht... weder für meine Pakete, noch für anderer Leute Pakete.
 
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Ende gut, alles gut!
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azanmb61_700w_0.jpg
 
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Mouro schrieb:
Es gibt Neuigkeiten:

Heute Abend hat eine Nachbarin aus meinem Haus geklingelt, mit meinem verschollenen Paket in der Hand...
Jetzt brauchst Du und Deine Nachbarin sich eigentlich nur zu fragen, warum man nicht nach kurzer Zeit mal einen Zettel an die Haustür angebracht hat, dass man ein Paket vermisst bzw. entgegen genommen hat! :rolleyes2:
 
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@once upon a time weil das die Aufgabe des Lieferanten gewesen wäre
Mouro schrieb:
der DHL Bote hat ihr auch versichert, eine Benachrichtigung in meinen Briefkasten zu werfen.
 
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