Miss Montage
Ehrenmitglied
- 21.550
Diese hochinteressante Nachricht wäre mir doch beinahe durch die Lappen gegangen: Facebook entdeckt, dass eine Anwenderin sich inkognito angemeldet hat: sie wollte "privat" nicht in Geschäftsangelegenheiten kontaktiert werden. Facebook gibt ihren Klarnamen preis -> ändert also ihren Benutzernamen - und fordert sie auf, eine Kopie ihres Personalausweises "vorzulegen". Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar findet das nicht lustig und verfügt gegen Facebook:
Und hier noch zwei Artikel aus der Presse: FAZ-Interview, Jungle World Kommentar
Da bin ich ja mal gespannt!Das Unternehmen wird darin verpflichtet, die pseudonyme Nutzung seines Dienstes zuzulassen. Die Sperrung eines Nutzerkontos, die aufgrund der pseudonymen Nutzung vorgenommen wurde, ist aufzuheben. Weiter wird angeordnet, dass Facebook die einseitige Änderung des Kontos auf den wirklichen Namen des Nutzers zu unterlassen hat. Außerdem ist die Forderung der Vorlage von amtlichen Lichtbildausweisen (Personalausweis oder Reisepass) zum Identitätsnachweis durch Übersendung digitaler Kopien unzulässig.
Und hier noch zwei Artikel aus der Presse: FAZ-Interview, Jungle World Kommentar
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