HandyMic
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In den Medien, einigen Parteien und sogar von der Union werden Unwahrheiten über das Bürgergeld was heute zunächst im Bundestag beschossen wurde, verbreitet.
Und mit dieser Fehlinformation spielt man die ärmsten gegeneinander aus.
Ich möchte hierzu meine Gedanken äußern.
Vergleich Arbeitnehmer vs Bürgergeld.
Hier sogar nur 12€ Mindestlohn.
Bei 176 Arbeitsstunden im Monat (man arbeitet nicht nur 4x40 weil der Monat nicht nur 28 Tage hat sondern 30/31) bekommt man ungefähr 2212€ brutto - 30% Abgaben = ca. 1.478,4€ netto.
Auf die kommt ein Langzeitarbeitsloser jetzt nicht und auch nicht mit 50€ mehr Bürgergeld.
Die Wohnungen sind normalerweise angemessen. Für unseren Kreis dürfen das für eine Person nur maximal 45 qm zu 280-293€ Kaltmiete mit kalten Nebenkosten sein. Aktuell bekommt man da vllt. 100 € für Heizung und Warmwasser.
Das wären max 400€ für Miete und höchstens 900€ zusammen. Die jetztigen ALG 2 Empfänger die eine Mieterhöhung bekommen haben und das selbst bezahlen und nicht das Amt direkt an den Vermieter, beantragen die Übernahme der Erhöhung bis zur angemessen Höhe. Die evtl aktuell noch zu niedrig sein könnte. Ob die erhöhten Heizkosten bei jedem übernommen werden bin ich mir nicht sicher. Aber bis die neuen Nebenkosten berechnet und ausgezahlt werden, dauert es Wochen bis Monate, die 100-200 € mehr fehlen dann erstmal jeden.
Ein Vorteil hätte 2023 nur ein Arbeitsloser der in das Bürgergeld fällt und beim Arbeitsamt Zufuhr schwer vermittelbar war.
So und nun fällt mal jemand nach einem Jahr Arbeislosengeld, warum auch immer, ins Bürgergeld, der vllt. 30 Jahre gearbeitet und Arbeitslosenbeiträge gezahlt hat, und vorher noch kein AlG2 bekommen hat, soll er nun nicht 2 Jahre Bürgergeld bekommen dürfen? Hier stellt sich die Frage zwischen Gerechtigkeit und Gleichbehandlung.
Ich kann mir zwar nicht vorstellen das jemand der vllt 85000€ Erspartes hat Bürgergeld beantragt und Miete in voller Höhe bekommen möchte, aber theoretisch wäre das dann 2 Jahre lang möglich.
Da hat er vllt 15000-30000€ selber eingezahlt der oder die Arbeitgeber ungefähr das dreifache nochmal.
Da die Union in der Coronakriese die 100000 € Schonvermögen selbst mit beschlossen hat, wären sie aber die einzigen die da überhaupt nichts dagegen sagen dürften, selbst wenn man über die Höhe streiten kann.
Denn in einer Kriese sind wir dennoch.
Und schon während er beim Arbeitsamt gemeldet war, hätte er Bewerbungen bringen müssen. Und dann beim Jobcenter ebenfalls. Wenn er gesund ist und nicht gerade krank geschrieben ist, muss er jede zumutbare Arbeit bis 2 Stunden Fahrtweg annehmen, sonnst gibt's Sanktionen. Die sollen dann zwar nicht mehr so drastisch sein, aber bedingungslos ist das alles auch dann nicht. Aber Leute ohne Berufsabschluss sollen dann endlich einen Abschluss machen können und wären mit Glück aus dem System raus. So falsch kann das meiner Meinung nach nicht sein. Und selbst wenn es noch 10 Jahre bis zur Rente wären die so ein Mensch eigenständig Geld verdient, wären ein Geschenk für ihn und ich denke auch den Arbeislosenbeitragszahler.
Und wer wenn nicht der Arbeitnehmer mit Mindestlohn soll dann den Wohngeld und Heizkostenzuschuss erhalten? Darunter verdienen oder bekommen ja nur Langzeitarbeitslose im ersten Jahr, Migranten, Umschüler, Lehrlinge, Stundenten und Behinderte weniger Lohn oder Übergangsgeld.
Das käme bei den ca 1500€ Netto Mindestlohn ja noch dazu.
Auf jeden Fall lohnt sich auch oder erstrecht mit den zusätzlichen Wohngeld arbeiten, erstrecht seit dem Mindestlohn. Hier im Beispiel eines Langzeitarbeitslosen stehen 900€ gegen 1500€ +x Wohngeld.
Das wäre die realistischste Rechnung.
Das Problem werden dann maximal die neuen Bürgergeldempfänger die 2 Jahre lang nicht von ihrem Vermögen leben wollen und die Miete bezahlt bekommen. Aber wieviel macht das tatsächlich aus?
Und auf Einahmen wollen etliche Firmen trotzdem nicht verzichten und erhöhen durch den Mindestlohn und Inflation die Preise. In vielen Fällen auch Gerechtfertigt.
Nun bleibt aber wieder weniger für Niedriglöhner und Sozialleistungsempfanger übrig. Ein Teufelskreis. Da ist es doch nur gerecht wenn wenigstens die Inflationshöhe im nächsten Jahr beim Bürgergeld angepasst wird. Das fehlt ja seit Monaten. Und zum Glück gibt es jetzt wenigstens Mindestlohn. Auch wenn die Inflation beim beschließen nicht vorhersehbar war.
Aber das Bürgergeld jeder fürs nichts tun erhält, stimmt schon mal vom Einkommen her nicht und auch nicht bei den Pflichten die es nach wie vor geben wird.
Edit: ich bin zunächst davon ausgegangen daß es bei Mindestlohn in jedem Fall Wohngeld gibt. Also beantragen könnte man das schon, aber viel gibt es da wohl auch nächstes Jahr nicht. So 10-15€ im Monat. Und wenn man viele Überstunden bezahlt bekommt, kann es sein das man da schon raus fällt. Man kann das ja Mal testen. Wohngeldrechner 2023 (und 2022) ▷ Wohngeld online berechnen
Und mit dieser Fehlinformation spielt man die ärmsten gegeneinander aus.
Ich möchte hierzu meine Gedanken äußern.
Vergleich Arbeitnehmer vs Bürgergeld.
Hier sogar nur 12€ Mindestlohn.
Bei 176 Arbeitsstunden im Monat (man arbeitet nicht nur 4x40 weil der Monat nicht nur 28 Tage hat sondern 30/31) bekommt man ungefähr 2212€ brutto - 30% Abgaben = ca. 1.478,4€ netto.
Auf die kommt ein Langzeitarbeitsloser jetzt nicht und auch nicht mit 50€ mehr Bürgergeld.
Die Wohnungen sind normalerweise angemessen. Für unseren Kreis dürfen das für eine Person nur maximal 45 qm zu 280-293€ Kaltmiete mit kalten Nebenkosten sein. Aktuell bekommt man da vllt. 100 € für Heizung und Warmwasser.
Das wären max 400€ für Miete und höchstens 900€ zusammen. Die jetztigen ALG 2 Empfänger die eine Mieterhöhung bekommen haben und das selbst bezahlen und nicht das Amt direkt an den Vermieter, beantragen die Übernahme der Erhöhung bis zur angemessen Höhe. Die evtl aktuell noch zu niedrig sein könnte. Ob die erhöhten Heizkosten bei jedem übernommen werden bin ich mir nicht sicher. Aber bis die neuen Nebenkosten berechnet und ausgezahlt werden, dauert es Wochen bis Monate, die 100-200 € mehr fehlen dann erstmal jeden.
Ein Vorteil hätte 2023 nur ein Arbeitsloser der in das Bürgergeld fällt und beim Arbeitsamt Zufuhr schwer vermittelbar war.
So und nun fällt mal jemand nach einem Jahr Arbeislosengeld, warum auch immer, ins Bürgergeld, der vllt. 30 Jahre gearbeitet und Arbeitslosenbeiträge gezahlt hat, und vorher noch kein AlG2 bekommen hat, soll er nun nicht 2 Jahre Bürgergeld bekommen dürfen? Hier stellt sich die Frage zwischen Gerechtigkeit und Gleichbehandlung.
Ich kann mir zwar nicht vorstellen das jemand der vllt 85000€ Erspartes hat Bürgergeld beantragt und Miete in voller Höhe bekommen möchte, aber theoretisch wäre das dann 2 Jahre lang möglich.
Da hat er vllt 15000-30000€ selber eingezahlt der oder die Arbeitgeber ungefähr das dreifache nochmal.
Da die Union in der Coronakriese die 100000 € Schonvermögen selbst mit beschlossen hat, wären sie aber die einzigen die da überhaupt nichts dagegen sagen dürften, selbst wenn man über die Höhe streiten kann.
Denn in einer Kriese sind wir dennoch.
Und schon während er beim Arbeitsamt gemeldet war, hätte er Bewerbungen bringen müssen. Und dann beim Jobcenter ebenfalls. Wenn er gesund ist und nicht gerade krank geschrieben ist, muss er jede zumutbare Arbeit bis 2 Stunden Fahrtweg annehmen, sonnst gibt's Sanktionen. Die sollen dann zwar nicht mehr so drastisch sein, aber bedingungslos ist das alles auch dann nicht. Aber Leute ohne Berufsabschluss sollen dann endlich einen Abschluss machen können und wären mit Glück aus dem System raus. So falsch kann das meiner Meinung nach nicht sein. Und selbst wenn es noch 10 Jahre bis zur Rente wären die so ein Mensch eigenständig Geld verdient, wären ein Geschenk für ihn und ich denke auch den Arbeislosenbeitragszahler.
Und wer wenn nicht der Arbeitnehmer mit Mindestlohn soll dann den Wohngeld und Heizkostenzuschuss erhalten? Darunter verdienen oder bekommen ja nur Langzeitarbeitslose im ersten Jahr, Migranten, Umschüler, Lehrlinge, Stundenten und Behinderte weniger Lohn oder Übergangsgeld.
Das käme bei den ca 1500€ Netto Mindestlohn ja noch dazu.
Auf jeden Fall lohnt sich auch oder erstrecht mit den zusätzlichen Wohngeld arbeiten, erstrecht seit dem Mindestlohn. Hier im Beispiel eines Langzeitarbeitslosen stehen 900€ gegen 1500€ +x Wohngeld.
Das wäre die realistischste Rechnung.
Das Problem werden dann maximal die neuen Bürgergeldempfänger die 2 Jahre lang nicht von ihrem Vermögen leben wollen und die Miete bezahlt bekommen. Aber wieviel macht das tatsächlich aus?
Und auf Einahmen wollen etliche Firmen trotzdem nicht verzichten und erhöhen durch den Mindestlohn und Inflation die Preise. In vielen Fällen auch Gerechtfertigt.
Nun bleibt aber wieder weniger für Niedriglöhner und Sozialleistungsempfanger übrig. Ein Teufelskreis. Da ist es doch nur gerecht wenn wenigstens die Inflationshöhe im nächsten Jahr beim Bürgergeld angepasst wird. Das fehlt ja seit Monaten. Und zum Glück gibt es jetzt wenigstens Mindestlohn. Auch wenn die Inflation beim beschließen nicht vorhersehbar war.
Aber das Bürgergeld jeder fürs nichts tun erhält, stimmt schon mal vom Einkommen her nicht und auch nicht bei den Pflichten die es nach wie vor geben wird.
Edit: ich bin zunächst davon ausgegangen daß es bei Mindestlohn in jedem Fall Wohngeld gibt. Also beantragen könnte man das schon, aber viel gibt es da wohl auch nächstes Jahr nicht. So 10-15€ im Monat. Und wenn man viele Überstunden bezahlt bekommt, kann es sein das man da schon raus fällt. Man kann das ja Mal testen. Wohngeldrechner 2023 (und 2022) ▷ Wohngeld online berechnen
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