orgshooter
Philosoph
- 5.421
Interessant für diejenigen, die Waren aus z. B. China bestellen:
Änderungen ab dem 1. Juli 2021 beim E-Commerce
...
Maßgebend ist der Zeitpunkt, an dem die Zollanmeldung durch den Zoll angenommen wird. Das bedeutet, dass auch für Waren, die Sie vor dem 1. Juli 2021 bestellt haben und auch versendet worden sind, Abgaben entstehen können, wenn die Zollanmeldung erst nach dem 30. Juni 2021 angenommen wird.
...
Beispiel
Sie bestellen in China Kabelbinder im Wert von 10 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer ist 19 Prozent. Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro sind zollfrei. Verbrauchsteuern fallen keine an. Für die Zollabwicklung verlangt der Beförderer eine Servicepauschale(1) von 5 Euro, die bei der Zustellung kassiert wird.
Rechnungsendbetrag
10 Euro
Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer
10 Euro x 19 Prozent = 1,90 Euro
Servicepauschale(1)
5 Euro
Einfuhrumsatzsteuer und Servicepauschale(1)
1,90 Euro + 5 Euro = 6,90 Euro
Somit stellt Ihnen der Beförderer insgesamt 6,90 Euro in Rechnung.
(1)Anmerkung: Die Servicepauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls! Bei Fragen, ob und in welcher Höhe eine Servicepauschale verlangt wird, wenden Sie sich bitte an den Beförderer. In diesem Beispiel wird eine Servicepauschale in Höhe von 5 Euro angenommen.
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Änderungen ab dem 1. Juli 2021 beim E-Commerce
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Maßgebend ist der Zeitpunkt, an dem die Zollanmeldung durch den Zoll angenommen wird. Das bedeutet, dass auch für Waren, die Sie vor dem 1. Juli 2021 bestellt haben und auch versendet worden sind, Abgaben entstehen können, wenn die Zollanmeldung erst nach dem 30. Juni 2021 angenommen wird.
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Beispiel
Sie bestellen in China Kabelbinder im Wert von 10 Euro. Die Einfuhrumsatzsteuer ist 19 Prozent. Sendungen bis zu einem Wert von 150 Euro sind zollfrei. Verbrauchsteuern fallen keine an. Für die Zollabwicklung verlangt der Beförderer eine Servicepauschale(1) von 5 Euro, die bei der Zustellung kassiert wird.
Rechnungsendbetrag
10 Euro
Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer
10 Euro x 19 Prozent = 1,90 Euro
Servicepauschale(1)
5 Euro
Einfuhrumsatzsteuer und Servicepauschale(1)
1,90 Euro + 5 Euro = 6,90 Euro
Somit stellt Ihnen der Beförderer insgesamt 6,90 Euro in Rechnung.
(1)Anmerkung: Die Servicepauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls! Bei Fragen, ob und in welcher Höhe eine Servicepauschale verlangt wird, wenden Sie sich bitte an den Beförderer. In diesem Beispiel wird eine Servicepauschale in Höhe von 5 Euro angenommen.
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