700€ für ein defektes Gerät gezahlt

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Korra<3

Korra<3

Dauer-User
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Hallo Leute
ich habe mir vor zwei Tagen bei einer bekannten Elektrokette die mit dem Slogan wirbt"Umtausch ohne wenn und aber" ein iphone 6 gekauft.Gestern aufgemacht schon NACH dem Aktivieren bemerkt:
-Es hängt
-Das handy stürzt ab
-Akku geht schnell leer.

Beim Verkäufer wird mir der Hinweis auf dem Kaufbeleg angezeigt "Umtausch nur bei ungeöffneter Verpackung" und gesagt das es nur bei ungeöffneter Verpackung ausgetauscht wird.Wie bitte soll ich vor dem Verpacken wissen das es nicht funktioniert....Ich bin stinkssauer ich habe nicht für ein defektes Gerät bezahlt.Doe sagen ein iphone kann man nicht umtsuschen nach dem aktivieren.Aber nach dem aktivieren ist ist es unumtauschbar.Dann soll ich mich an apple wenden die entscheiden darüber.Apple ist fassungslos und sagt der Verkäufer steht in der beweispflicht und die sind dsrüber verantwortlich.Ich könnte mdin handy auch beo denen einsahicken 4-5 Wochen wartrzeitund ein him und her das will ich dem handy nicht antun.Was sind meine Rechte.Ich habe nicht 700€ bezahlt für ein BEREITS defektes Gerät...
 
Mach Dich doch bitte mal über die Gewährleistung schlau, dann weißt Du auch, wie in Deinem Fall vorzugehen ist!
 
Der Verkäufer muss dir in den ersten sechs Monaten nach Kauf des Geräts beweisen dass du das Gerät fahrlässig behandelt und damit zerstört hast - was du laut deinem Post ja nicht hast. Bis sie es nicht mit einem Gutachten bewiesen haben, müssen sie es zurücknehmen. Wenn sie es nicht tun, kläre den Shop mal auf was das deutsche Recht hierzu sagt und dass du bereit bist deines gegebenfalls auch mit dem Anwalt durchzuboxen (und meine es auch ernst). Da werden sie es wahrscheinlich zurücknehmen... ;)

@once upon a time:
Monat 1-6 -> Garantie (Beweislast liegt beim Händler)
Monat 7-24 -> Gewährleistung (Beweislast liegt beim Kunden)
 
  • Danke
Reaktionen: Patman75
Wie mein Vorredner schon sagt: Bewaffne Dich mit Wissen, wie die rechtliche Seite aussieht.
Dann gehst Du nochmal hin und bleibst hartnäckig. Wenn man Dir an der Info bzw. in der Abteilung nicht weiterhelfen möchte, verlange einen Teamleiter, oder gleich den Marktleiter.
Meistens knicken sie spätestens dann ein. Bei diesen Märkten muss man auch immer ein wenig Glück haben, auf wen man trifft.
Manche sind sehr hilfsbereit und es gibt keine Probleme. Andere sind genervt und wollen den Kunden abwimmeln. Meist mit völlig abstrusen Aussagen und Erklärungen, von denen sich die meisten Leute abschrecken lassen, weil sie auch nicht informiert sind.
Ich hab bisher alles umgetauscht bekommen, was ich wollte. Immer höflich aber bestimmt bleiben und ihnen zeigen das Du Dich auskennst und im Recht bist.
 
Ich glaub es geht hier vielleicht auch um so etwas wie gekränkten Stolz, mit Recht wie ich find, denn man muss sich das mal überlegen:
Du gehst in ein Geschäft und lässt denen 700€ dort, was ne Menge Kohle ist, ob einer jetzt gut verdient oder nicht;
so, dann bekommt man für seine 700€ beschädigte Ware, und als Krönung vom Verkäufer ne saublöde Antwort die einen praktisch als Idioten hinstellt, und das ganze im Wissen des Verkäufers das er erstens für seinen Job unqualifiziert ist und zweitens ganz einfach Unsinn verzapft.

Eigentlich gibt es dafür an Ort und Stelle nur die Lösung das einfach der Geschäftsführer, Marktleiter oder wer auch immer hinzugezogen wird, denn so etwas braucht man sich dafür das man denen sein Geld nachwirft bei Gott nicht bieten lassen.

Ist ja wohl die Höhe!
 
Zuletzt bearbeitet:
Badnerle schrieb:
@once upon a time:
Monat 1-6 -> Garantie (Beweislast liegt beim Händler)
Monat 7-24 -> Gewährleistung (Beweislast liegt beim Kunden)
Falsch!

Monat 1-6 -> Gewährleistung (Beweislast liegt beim Händler)
Monat 7-24 -> Gewährleistung (Beweislast liegt beim Kunden).


Garantie 1-x -> freiwillige Leistung des Herstellers zu seinen Bedingungen.


Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig verschiedene Dinge.


@Korra: Geh zum Händler und verlange ein mangelfreies Produkt durch Austausch (auf Einschicken etc. musst du dich in dem Fall, soweit ich weiß, nicht einlassen)! Wenn er dem nicht nachkommt, widerrufe den Kaufvertrag, verlange die 700€ wegen Nichterfüllung zurück und kauf woanders.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: Badnerle
Der Verkäufter hat doch auch das recht die defekte ware nachzubessern, dachte ich immer (von daher muss er weder ein neues noch die kohle rausrücken, sondern "nur" dem te ein mängelfreies gerät "verschaffen" ) ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich weiß nicht, 700€ dort lassen, beschädigte Ware ausfassen, keine Neigung des Ladens ne mangelfreie Neuware auszuhändigen, miese, unzureichende und falsche Beratung...
Ich mein, es geht ja nicht um ne Semmel oder Lutscher, es geht um ein elektronisches Gerät eines renommierten Herstellers von nem offenbar befähigten Fachgeschäft...für 700€, also da würd ich mein Geld schleunigst anderswo hinauswerfen.

Wer ist eigentlich der Laden?
Bitte posten, weil denen darf man nichtmal ein Brieflos abkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Badnerle schrieb:
...@once upon a time:
Monat 1-6 -> Garantie (Beweislast liegt beim Händler)
Monat 7-24 -> Gewährleistung (Beweislast liegt beim Kunden)

Wie Thyrion schon anmerkte, bringst Du da etwas durcheinander!

Die 24-monatige Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, Ansprechpartner ist immer der Händler.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, deren Konditionen legt dieser fest, Ansprechpartner ist immer der Hersteller.

Deshalb empfahl ich ja der TO:
Mach Dich doch bitte mal über die Gewährleistung schlau, dann weißt Du auch, wie in Deinem Fall vorzugehen ist!
 
und wenn alles nicht hilft und du defenetiv nicht klar kommst geh zum verbraucher schutz die wissen was du genau in deinem fall tun must
 
vetzki schrieb:
Der Verkäufter hat doch auch das recht die defekte ware nachzubessern, dachte ich immer (von daher muss er weder ein neues noch die kohle rausrücken, sondern "nur" dem te ein mängelfreies gerät "verschaffen" ) ?

Ich bin mir in diesem Punkt auch nicht sicher. Ich hatte damals mal das Galaxy S(1) gekauft, bei Vodafone.
Handy war defekt, also rief ich bei Samsung an und die haben mir gesagt, in den ersten 14 Tagen wäre ein Fall für die Gewährleistung, ergo Umtausch und erst danach wäre es üblich, dass man es einschickt.
Ich hab es dann durchgeboxt bekommen und das Gerät wurde vor Ort getauscht.
Ob die jetzt dazu verpflichtet waren, oder es eben doch nur Kulanz seitens VF war, keine Ahnung.
 
Du als Kunde darfst wählen, wie die Mangelbeseitigung aussehen soll. Der Händler kann das dann nur ablehnen, wenn die dafür entstehenden Aufwände unverhältnismässig wären.
Ob ein Neugerät jetzt "unverhältnismässig" ist, darüber kann man sicherlich streiten - kommt wohl auf den Mangel bzw. wie dieser möglicherweise zu beheben ist, an.

Hier steht das eigentlich ganz gut zusammengefasst: Nachbesserung und Neulieferung - Einfache Sache, wenn man Bescheid weiß - Konradin Verlag
 
Leider wird das bei Apple Geräten sehr oft gemacht. Das Problem ist die Registrierung (Aktivierung) bei Apple, die die Geräte im Prinzip für den Händler erstmal unverkaufbar machen.

Bei dem Versandweg hat man da dann schon das Problem, das die Händler einfach sagen dass eine Registrierung über eine Prüfung, wie sie im Laden stattgefunden hätte, deutlich überschreitet und dementsprechend stellen Sie sich sogar beim Widerruf dann quer.

Ein generelles Umtauschrecht im Fachgeschäft, wie beim Fernabsatz, gibt es nicht. Wenn ein Händler so etwas angibt, dann ist das eine rein freiwillige Leistung, die an die Regeln gebunden ist die der Händler in seine AGBs schreibt. Da hat er erstmal freie Hand.

Im Prinzip hast du zwei Möglichkeiten.

Erste Möglichkeit, wie viele geschrieben haben, ist die Berufung auf die Gewährleistung. Geh zum Händler, Knall im das Gerät auf den Tisch und sag: "Fehlerhaft". Im besten Fall bietet er dir direkt eine Rücknahme an, im schlimmsten Fall schickt er das Gerät nach Apple, was sicher nicht schneller ist als dies selbst zu erledigen.

Die zweite Möglichkeit ist, dass du dich auf die von Apple gewährte Garantie berufst. 4-5 Wochen ist hier aber deutlich zu hoch gegriffen. Wenn es länger als eine Woche dauert, würde mich das doch sehr wundern.
Bist du im Besitz einer Kreditkarte, kann man für 30 Euro einen Express-Austausch anschubsen. Hierbei wird der Kaufpreis eines IPhones auf der Kreditkarte als Pfand reserviert und direkt ein refurbished Gerät auf die Reise geschickt. Sobald dein Altes eingeht (und vermutlich geprüft wurde), wird die Reservierung von der Kreditkarte genommen.

Der beste Weg über Apple ist ein Termin in einem Apple Store. Rechnung, IPhone und alles was dazugehört einpacken, in den Store fahren und mit funktionsfähigem IPhone den Store wieder verlassen. Kleinere Sachen werden manchmal repariert, im Zweifel wird direkt getauscht.

Bei Apple gibt es in jedem Fall ein refurbished Gerät, was also kein Neugerät darstellt. Bei denen wird aber vieles neu eingebaut(Akku und soweit ich weiß sogar das Display) und sehr stark kontrolliert, so dass viele überglücklich mit ihren perfekten Geräten sind.
 

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