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@VincentVegas: Zu der Sicherheitshinweis Meldung, gibt es hier massenhaft Threads: Samsung KNOX - Mobile Security Lösung auf Android-Hilfe.de
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
Wie gesagt, die Info ist falsch. Ich empfehle den von Rob geposteten Link. Dort ist genauer erläutert, wie es zum Knox Status 1 kommen kann.VincentVegas schrieb:In dem Thread gehts darum, dass Samsung selbst aussagt, nur wenn man den sicheren Bootloader entfernt, wird die Knox Sicherheit deaktiviert.
Nein, Kies meldet das nicht. OTA melden es.VincentVegas schrieb:Sollte es unsicher sein, über KIES ein Update einzuspielen, weil Root vorliegt, dann hätte KIES das melden müssen.
Ganz im Gegenteil: Alles andere wäre grob fahrlässig, denn es würde die Arbeitsweise von Knox untergraben. Details dazu und warum das so ist, siehe den von Rob verlinkten Thread.VincentVegas schrieb:Einfach ohne Warnung loszulegen und das Handy anschließend als unsicher einzustufen, ist doch grob fahrlässig.
Wenn du gerootet hattest, war der Systemstatus definitiv nicht "official".VincentVegas schrieb:Der Status war übrigens vor dem Update "official". Ansonsten hätte KIES das Update eh verweigert, so kenne ich das jedenfalls.
Das wird dich am Ende nicht retten. Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen erlischt die Beweislastumkehr im Gewährleistungsfall. Knox 1 ist ein klarer Beweis für einen solchen Verstoß. D.h., du musst beweisen, dass dein Problem schon bei Gefahrenübergang im Gerät schlummerte. Das halte ich in Anbetracht des von dir beschriebenen Problems für ausgeschlossen.VincentVegas schrieb:Und es geht hier nicht um Garantie, sondern Gewährleistung.
Im Android Allgemein Bereich in den Diskussionen zu dieser Studie (die sagt, dass Gewährleistung bei Root nicht erlischt) finden sich die ganzen Hintergründe und Erläuterungen. Das Urteil wurde für einen Apple Jailbrake gefällt, wenn ich mich recht erinnere. Der Verkäufer wollte keine Gewährleistung mehr geben nach dem Jailbrake. Das Gericht hat gesagt, die Gewährleistung gilt trotzdem, aber nach einer unsachgemäßen Behandlung entfällt die Beweislastumkehr und der Käufer muss sofort beweisen, dass der Schaden nicht durch den Jailbrake entstand.susdiehl schrieb:Kannst du mir bitte ein Urteil nennen bzgl. der Beweislastumkehr?