Ingrimmsch
Ehrenmitglied
- 1.241
Nochmals die recht klare Antworten
Frage: Kannst Du bedenkenlos zur B513 greifen?
Antwort: Muss man heute verneinen, weil es schon eine neuere Version, eben die B522 gibt. Zu der greifst Du
Von der B137 gehst Du bis zur B133 (4.4.2) und von dort per angebotenes Vollversionsupdate (manuell) auf die aktuellste B522.
Wie Du zur B331 gehst -> steht im B331 Thread
Wie Du von der B331 auf die B522 gehst -> steht im B522 Thread
Frage: Kannst Du bedenkenlos zur B513 greifen?
Antwort: Muss man heute verneinen, weil es schon eine neuere Version, eben die B522 gibt. Zu der greifst Du
Von der B137 gehst Du bis zur B133 (4.4.2) und von dort per angebotenes Vollversionsupdate (manuell) auf die aktuellste B522.
Wie Du zur B331 gehst -> steht im B331 Thread
Wie Du von der B331 auf die B522 gehst -> steht im B522 Thread