Oppo Find X8 Pro (Erfahrungen & Ausstausch)

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@marseck Wieso soll sich EU-Recht bitte ändern. Was weist darauf hin?

Die Gebühr muss im Vorhinein kommuniziert sein. Nichtgefallen ist kein Grund für eine Gebühr, sondern nur kaputte Verpackung oder anderer besonderer Aufwand. Nichtgefallen ist im Online-Shopping in EU immer ein ausreichender Grund für Rückgabe und eine Gebühr darf nicht erhoben werden
 
@metalfy Wo steht das? Zeig mir den Passus in der entsprechenden EU-Richtlinie.

Die immer stärker zunehmenden Rücksendungen werden eine Anpassung dieses Rechts schon bald erforderlich machen - derzeit laufen bereits erste Beratungen bezüglich einer Anpassung der Verordnung - die, nebenbei bemerkt, kein GESETZ ist sondern lediglich eine RICHTLINIE - wer den Unterschied nicht kennt, gerne mal nachlesen.
 
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@marseck Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU):
  • Artikel 13 - Erstattungspflichten des Unternehmers:
    Wenn ein Verbraucher den Kauf widerruft, ist der Händler verpflichtet, alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, zurückzuzahlen, einschließlich der ursprünglichen Lieferkosten.
    Ausnahme: Rücksendekosten können dem Verbraucher auferlegt werden, wenn der Händler dies vorher klar und deutlich kommuniziert hat.
  • Artikel 14 - Wertminderung der Ware:
    Der Händler kann eine Entschädigung für einen etwaigen Wertverlust der Ware verlangen, wenn der Verbraucher die Ware über das hinaus geprüft oder genutzt hat, was „zur Feststellung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise“ erforderlich ist. Dies gilt jedoch nicht für eine bloße Rückgabe bei „Nichtgefallen“, solange die Ware nur geprüft wurde (z. B. wie in einem Ladengeschäft).
Joa...
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Ganz genau ist es übrigens nach noch Punkt 2 von Artikel 14:
(2) Der Verbraucher haftet für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist. Der Verbraucher haftet in keinem Fall für den Wertverlust der Waren, wenn er vom Unternehmer nicht gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Alles im EU Lexikon zu finden :D
 
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Der Verbraucher haftet in keinem Fall für den Wertverlust der Waren, wenn er vom Unternehmer nicht gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe h über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Hat Oppo aber getan. Wie kommt es denn, dass andere gelesen haben, dass im Falle einer Rücknahme wg. Nichtgefallen eine Gebühr erhoben wurde, nur du nicht? In dem Moment, wo den Kaufvertrag eingehst, stimmst du den gesonderten Bedingungen gemäß Artikel 6 Abs. 1 h zu.

Aber is mir jetzt auch zu doof, hier weiter mit dir zu diskutieren. Gerade DU bist einer der Gründe, warum die Richtlinie demnächst verschärft werden wird- dieses ganze zurück schicken nach wenigen Tagen ist der Grund und du bist ja auch einer von denen, denen irgendwas nich bei dem Gerät gepasst hat - worüber man sich mit Sicherheit vorher hätte informieren können. Dann verkauft man das Gerät auf Ebay und kalkuliert halt einen Wertverlust ein, anstatt es dem Unternehmen zurück zu schicken. Lächerlich. Punkt.

Mach dir nich die Mühe zu antworten, ich mute dich. So was is einfach nur peinlich, sry.

Und bevor jetzt andere hier ankommen: Wenn das Gerät einen Defekt oder Qualitätsmängel hat, ist das was ganz anderes! Aber wer sein Gerät kauft, ne Woche nutzt, dann denkt, hm, ne, doch nich das richtige, obwohl das Gerät eben weder Defekt noch Qualitätsmangel aufweist und das Gerät dann zurück schickt, um sich den vollen Kaufpreis erstatten zu lassen - sorry. Unten durch bei mir. Schadet den Verkäufern, den Unternehmen und schlussendlich auch der Umwelt.
 
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@marseck Du liest den Artikel falsch. Natürlich...

Der Verbraucher haftet für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist.

Heißt Prüfung der Ware zählt nicht.... Und war so oder so nicht vorher in den AGBs drin

Irgendwie schade, dass man für Tatsachen gemutet wird. Da macht man nichts...
 
Oppo Niederlande bietet einen herausragenden Kundenservice. Sie sind auch außerhalb der Chatzeiten erreichbar und agieren total unbürokratisch. Als Beispiel: Sie haben mir Kopfhörer noch einmal extra zugeschickt, damit ich diese sofort erhalte. Das fand ich wirklich großartig!

Ich habe dort zwei Smartphones gekauft. Eins habe ich retourniert, weil mir die Farbe nicht gefallen hat, und es stattdessen noch einmal in Weiß bestellt. Aus Fairnessgründen habe ich das Gerät dann privat verkauft, anstatt von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, weil Oppo wirklich so anständig ist.

Ich finde es wichtig, dass Regeln und Gesetze eingehalten werden, aber in manchen Situationen kann man Dinge auch entspannter sehen. Das ist natürlich eine persönliche Entscheidung. Für mich steht fest: Oppo Niederlande ist großartig.
 
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@Dan99 Genau so was meine ich! Bei Nichtgefallen beißt man halt in den sauren Apfel und hat dann eben Wertverlust zu tragen beim Verkauf. Warum sollten Händler das kompensieren, wenn jemand sich umentscheidet, weil ihm irgendwas nicht gefällt? Darüber macht man sich vorher Gedanken - oder nimmt dann halt das Risiko in Kauf.
Das mit Oppo NL kann ich absolut unterschreiben. Top.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Back to topic nach diesem ganzen OT:
Was mir auffällt: Die Akkulaufzeit beim Find X8 Pro wird teilweise nicht korrekt angezeigt. Ich nutze das Gerät 10 Minuten, verliere 1%. Nutze es 4 Minuten mehr und verliere wieder 1%. Nutze es 20 Minuten und verliere gar nichts, verliere dann innerhalb von 10 Minuten aber wieder 2-3%. Nicht immer, nicht regelhaft, schwer zu reproduzieren, fällt mir aber auf und das hab ich auch beim Oneplus 12 - kann das jemand auch so beobachten?
 
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Absolut richtig, und ich habe ja nicht einmal Verlust gemacht. Ich habe bei Oppo für 1.090 € bestellt – inklusive Kopfhörer und Charger. Die Kopfhörer habe ich behalten, und das Smartphone habe ich für 1.032€ inklusive Charger weiterverkauft.

Am Ende habe ich also nur einen schmalen Betrag für die Kopfhörer gezahlt, und damit kann ich gut leben.
Und es war dem Händler gegenüber fair.
 
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@marseck gemutet oder nicht

Wertminderung bei Nichtgefallen ist nicht rechtens, das hat OPPO NL aber gar nicht gemacht.

will eure Erfahrungen nicht kleinreden, aber AGBs wurden einfach zu Ihrem Gunsten und sehr spezifisch geändert und dann darauf berufen.

Illegal.

Mehr sage ich nicht
 
Überlege ob ich mein x8 meiner frau gebe und ich das pro bestelle. Kann mich nicht entscheiden,
 
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@marseck
hier Herr Jurist :

1. Widerrufsrecht: § 355 BGB

Dieser Paragraph beschreibt das Widerrufsrecht allgemein:

Verbraucher können innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen, ohne Gründe anzugeben.

Der Händler ist verpflichtet, nach dem Widerruf den Kaufpreis inklusive der Standardversandkosten (Hinversand) zu erstatten.


👉 Volltext: § 355 BGB - Einzelnorm


---

2. Rücksendekosten: § 357 Abs. 6 BGB

Dieser Paragraph regelt, wer die Rücksendekosten trägt:

> „Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher hierauf in der Widerrufsbelehrung hingewiesen hat.“



👉 Wenn der Händler diesen Hinweis nicht gibt, trägt der Händler die Rücksendekosten.

👉 Volltext: § 357 BGB - Rechtsfolgen des Widerrufs
§ 357 BGB - Einzelnorm


---

3. Wertminderung: § 357 Abs. 7 BGB

Dieser Paragraph erlaubt es Händlern, einen Ersatz für den Wertverlust der Ware zu verlangen:

> „Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.“



👉 Volltext: § 357 BGB - Rechtsfolgen des Widerrufs

§ 357 BGB - Einzelnorm

---

4. EU-Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU)

In der EU-Verbraucherrechterichtlinie wird das Widerrufsrecht für den gesamten Binnenmarkt geregelt. Artikel 14 und Artikel 16 sind hier relevant:

Artikel 14: Verbraucher tragen Rücksendekosten, wenn sie darüber vorab informiert wurden.

Artikel 16: Bestimmte Waren (z. B. Hygieneartikel, personalisierte Produkte) sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.


👉 Volltext: EU-Verbraucherrechterichtlinie (PDF)
Richtlinie - 2011/83 - EN - EUR-Lex


Einen guten Rutsch Herr Jurist.
 
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@Stuttgart Du hattest doch das Pro und hast es zurück gegeben weil du unbedingt das non ProX8 wolltest?
 
@marseck wo bekommt man den code?
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@Lenkbron ja genau
 
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@Stuttgart Ist automatisch im warenkorb
 
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@Stuttgart Und warum jetzt doch der Sinneswandel? Dachte das normale X8 war genau das was du gesucht hast und super zufrieden?
 
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@Lenkbron meine Frau will eins, finde leider keins mehr. Über indien habe ich keine lust zu bestellen und für den Preis noch. Mir macht nur das Display sorgen beim pro. Ist immer gefummel ein passendes Displayschutz zu finden.
 
@Stuttgart Ist doch eine schutzfolie vorab installiert..
 
@marseck ich weiß, aber irgendwann muss die ja auch runter. Die zieht ziemlich viel staub an
 
@Stuttgart

Habe auf dem Xiaomi 14 ultra einen Displayschutz selbst angebracht. Das Display ist zu allen Seiten abgerundet. Funktioniert super. Bestellt habe ich es bei AliExpress
 
@Sonic-2k- ist das 9h? Oder folie
 

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