metalfy
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@marseck Wieso soll sich EU-Recht bitte ändern. Was weist darauf hin?
Die Gebühr muss im Vorhinein kommuniziert sein. Nichtgefallen ist kein Grund für eine Gebühr, sondern nur kaputte Verpackung oder anderer besonderer Aufwand. Nichtgefallen ist im Online-Shopping in EU immer ein ausreichender Grund für Rückgabe und eine Gebühr darf nicht erhoben werden
Die Gebühr muss im Vorhinein kommuniziert sein. Nichtgefallen ist kein Grund für eine Gebühr, sondern nur kaputte Verpackung oder anderer besonderer Aufwand. Nichtgefallen ist im Online-Shopping in EU immer ein ausreichender Grund für Rückgabe und eine Gebühr darf nicht erhoben werden