Bräuchte Eure Hilfe, habe mein Oppo bei Ebay versteigert...

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venacephalica

venacephalica

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5.508
Hallo Gemeinde,

ich habe mein Oppo bei Ebay versteigert, die Käuferin schreibt nun folgendes

"...folgende Mängel liegen beim Oppo find x2 pro vor und lassen sich mit nichts beheben.. ich habe mehrmals einen Hartreset durchgeführt und so weiter.. die Fehler bleiben bestehen trotz Werkzustand:
-app Sound Assistent lässt sich nicht starten
-wechsel des Klingeltöns ist nicht möglich
-randbeleuchtung bei Benachrichtigungen und anrufen lässt sich nicht benutzen
-back Up von einem neuen Gerät soll 3-4 Tage dauern laut System.. alles ist extrm verlangsamt absichern von Fotos in Zeitraffer und das bei 12 GB RAM
-rechung des Händlers ist nichts wertig weil der Händler von den Gewährleistungsansprüchen abtreten kann bei Weiterverkauf..
-was er auch tut.. ich habe bei Otto angerufen und es in Erfahrung gebracht. Definitiv habe ich keine Möglichkeit das Gerät zu reklamieren oder in Reparatur zu geben. Otto lehnt Gewährleistungsansprüche bei Zweitkäufern ab. Reparatur durch Händler ist nicht möglich!

wie hoch die Reparatur kosten sein können in solchen Fällen kann ich nicht wissen . Ich gehe aber davon aus dass es bis zu 200 Euro kosten kann!
- daher, und weil Defekte Geräte dieses Models einen durchschnittlichen wert haben von um die200- 300€ schlage ich vor und denke es ist nur fair.. dass sie 300€ behalten und mir 200€ zurücküberweisen. Und dann ist es nicht mehr in ihrer Verantwortung (denn ich habe doppelten Käuferschutz von PayPal und eBay ) und denke dann brauchen wir auch nicht darüber diskutieren oder streiten wer Recht hat und oder ob ich jetzt den den Schadensfall auszubaden habe weil sie offensichtlich sich keinen Unrechts hier bewusst!?
- so nebenbei finde ich es überhaupt nicht in Ordnung seine Wertsachen durch Betrug zu vertreiben. Dies ist das zweite Smartphone in Folge bei dem ich betrogen wurde. Und es ist wirklich schade dass es offensichtlich in Mode gekommen nur wegen ein paar hundert Euro andere Leute um ihr Geld "


Ich hatte zuletzt die CPH2025SG_11_C.57 drauf und hatte einfach nur einen Werksreset vor Verkauf gemacht und bis dahin hatte ich keinerlei Probleme mit dem Gerät, sonst hätte ich es nicht eingestellt, sondern mich direkt mit Otto in Verbindung gesetzt...
Kann es sein, dass der Werksreset da irgendwas zerschossen hat oder diese Firmware nun rumspinnt?

Was haltet Ihr davon...irgendwelche Vorschläge?
 
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Hört sich für mich so an als wolle der Käufer einfach den Preis drücken. Ich ärgere mich da nie lange rum. Ich würde es zurücknehmen. Der Käufer zahlt den Rückversand. Nach Eintreffen Zustand prüfen und dann Geld zurück.
 
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Melde es zuerst Ebay, ist ja offensichtlich dass das ein Betrüger ist... so viel Geschwurbel, das ist ja schon unfassbar frech! 🤬

Hatte vor ein paar Wochen auch Pech bei Ebay mit einem Smartphone, allerdings war es da der Verkäufer der mich für dumm verkaufen wollte. Er hat glücklicherweise der Rückgabe zugestimmt... sich dann mit dem Gerät zurück nicht mehr gemeldet 3 Tage so dass ich Ebay einschalten konnte... Die haben meinen Käuferschutzfall allerdings abgelehnt und nur durch PP habe ich dann quasi über Nacht mein Geld zurück bekommen. :1f64f:

Falls du das Gerät zurück bekommst; dokumentiere unbedingt das Auspacken, am besten per Video, nicht dass der Typ dir einen leeren Karton schickt oder dergleichen! 😨

Ich wünsche dir viel Glück. 👍 Und dann keine teuren Smartphones da verkaufen, ist vielleicht etwas pauschal aber man sieht ja dass es jeden treffen kann... Versuche es hier im Forum oder bei grossen Ankaufportalen wie Zoxs oder Rebuy, die zahlen nicht sooo schlecht.
 
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Hab Sie nu mehrfach über Ebay angeschrieben zwecks Regelung, würde auch bei Ihr vorbei fahren...20km von hier und mir die Sache anschauen...wenn es denn so wäre wie sie schreibt, würde ich Ihr die Kohle natürlich zurück geben und das Gerät wieder mitnehmen.
Aber die Dame meldet sich bisher nicht...
 
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Das wäre wohl das Beste. Ich vermute einen Fall von Unfähigkeit.
Ich hab da auch schon Sachen erlebt...nicht aus Boshaftigkeit, sondern aus völliger Unfähigkeit und Fehlbedienung.
Und dass die Gewährleistung für den Zweitkäufer nicht gilt, ist klar, aber die Herstellergarantie bleibt natürlich vollständig erhalten.
 
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So gutgläubig wie du wäre ich auch gerne... 😉

Wenn es nur um technische Hilfe ginge würde sie nicht sowas schreiben;

venacephalica schrieb:
dass sie 300€ behalten und mir 200€ zurücküberweisen. Und dann ist es nicht mehr in ihrer Verantwortung (denn ich habe doppelten Käuferschutz von PayPal und eBay ) und denke dann brauchen wir auch nicht darüber diskutieren oder streiten wer Recht hat und oder ob ich jetzt den den Schadensfall auszubaden habe weil sie offensichtlich sich keinen Unrechts hier bewusst!?
Für mich ist das ganz klar Boshaftigkeit, alleine der Ton... Forderung, Drohung, Unterstellung. 🤨
 
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Da würde ich mich auch auf überhaupt nichts einlassen, das klingt schwer nach ganz großem Unfug bzw den Preis drücken wollen. Oder das Problem sitzt wie so oft zwischen Hinterkopf und Stirn des Benutzers... Sag ihr sie soll über eBay einen Antrag zur Rückgabe stellen und dann das Ganze einfach rückabwickeln. Ist nur wichtig dass das ganze über eBay läuft, damit die alles nachvollziehen können was passiert ist, falls bei der Rückgabe irgendwelche Tricks versucht werden. Und natürlich auch damit du die Provision erstattet bekommst.

Nebenbei, das Auspacken selber zu dokumentieren bringt gar nichts. Sowas ist gerichtlich kein Stück verwertbar. Allein schon deswegen weil ja auch das wiederum betrügerisch verwendet werden könnte - man macht das Paket zuerst auf, nimmt den Inhalt raus, klebt es wieder zu und filmt DANN erst wenn man es erneut öffnet, und behauptet dann, es wäre nichts drin gewesen. Das einzige was da geht und auch gerichtlich belastbar ist ist, das Paket im Beisein des Paketboten zu öffnen und eventuelle Schäden oder gar das komplette Fehlen des Inhalts durch ihn bestätigen zu lassen. Auf Verlangen müssen die das tun. Schwierig wird das u.U. dadurch, dass die oft kein Stück Deutsch können. Die bessere Alternative wäre, das Paket in eine Postfiliale liefern zu lassen und es vor Ort auszupacken und sich da dann ggf alles bestätigen lassen.
 
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@JustDroidIt Vermutlich hast du Recht und ich sollte mehr an der Menschheit zweifeln 🤔

Rückabwicklung über Ebay wäre in dem Fall dann wohl wirklich das Beste. Und hoffen, dass das Gerät in dem Zustand zurückkommt, in dem es verschickt wurde. Aber was tut man, wenn es nicht so ist, ein kaputtes, ein anderes oder gar kein Telefon mehr zurückkommt?
Der Ebay- und Paypal-KÄUFERschutz ist ziemlich für die Tonne, von dem was ich gerade dort gelesen hab.
 
Ich halte es da auch mit @Casshern , @DroydFreak und @JustDroidIt. Ich verkaufe generell nichts über Ebay, habe aber für meine Freundin den ein oder anderen Artikel eingestellt. Ein paar Ähnlichkeiten in ein paar wenigen Fällen sind deutlich:

Bei einer vor Jahren verkauften Denon F-88 Kompktanlage (selten: vollständige Kabel wegen der Fernbedienung) kam ein angeblicher Mangel am Tapedeck, den ein Techniker für 40% des Kaufpreises beheben könnte. Ist aber gut ausgegangen.

JustDroidIt schrieb:
Und dann keine teuren Smartphones da verkaufen, ist vielleicht etwas pauschal aber man sieht ja dass es jeden treffen kann... Versuche es hier im Forum ...

So ists, da hat man meist Vertrauen + kann Probs leicht beheben.
 
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Wie verhält sich das denn mit Paypal, bekomme ich die Gebühr auch wieder zurück, oder ist die dann futsch...?

Sie hat gerade geschrieben und will ein Video machen...

Aber an der CPH2025SG_11_C.57 kann es nicht liegen, die ja die Singapur-Version ist...und es da Probleme gibt?

Sie scheint auch Probleme mit einigen Apps aus dem Playstore zu haben...
 
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Muss hier mal eine kleine Lanze für (den Verkauf über) eBay brechen. Ich verkaufe seit vielen Jahren alle meine Telefone und auch die von Freunden und Verwandten über die Plattform. Hat eigentlich immer gut geklappt. Ich kann mich an kaum einen Fall von Preisdrückerei erinnern. Sehr wohl an die vielen Spaßbieter aber das ist ein anderes Thema. Beim KAUF bin ich einmal reingefallen... 700€ weg... Naja.
Wichtig(st): Niemals Paypal anbieten! Dann ist man als ehrlicher Verkäufer auch nicht erpressbar. Natürlich gehe ich davon aus, dass der TE ein solcher ist! Gibt es dennoch Ärger, genügt der Hinweis, dass jedem Käufer der Weg zum Anwalt offen steht... dann dürfte Ruhe sein.
Noch wichtig, nicht auf eBay verlassen, dann ist man als Verkäufer verlassen.
Außerdem habe ich seit Jahren Italien als Lieferort ausgeschlossen. Verkäufe dort hin, nicht so sehr im Zusammenhang mit Smartphones aber mit anderen Elektronikartikeln sind bei mir zu oft extrem negativ verlaufen. Stichwort Nigeria Connection...
Beiträge automatisch zusammengeführt:

venacephalica schrieb:
Wie verhält sich das denn mit Paypal, bekomme ich die Gebühr auch wieder zurück, oder ist die dann futsch...?
Wird der Kauf über eBay rückgängig gemacht, bekommt man auch diese Gebühr wieder.
 
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venacephalica schrieb:
Wie verhält sich das denn mit Paypal, bekomme ich die Gebühr auch wieder zurück, oder ist die dann futsch...?
Die Gebühr bekommst du nicht zurück erstattet. Die Transaktion ist gelaufen, ergo ist auch die Gebühr fällig.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

cimeastos schrieb:
Wird der Kauf über eBay rückgängig gemacht, bekommt man auch diese Gebühr wieder.
Hmm... bist du dir da sicher? Meines Wissens ist dem nicht so.
 
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Glaub' schon. Aber jetzt haste mich verunsichert 🙃
 
Das beruht auf Gegenseitigkeit. :D
 
Also ich verstehe die PP AGB's so, dass die "Grundgebühr" von 35 Cent einbehalten wird aber die prozentualen VK Gebühren erstattet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schaut so aus, als ob die Gebühr für die ursprüngliche Zahlung nicht zurück erstattet wird, aber die Rückerstattung selbst kostenlos ist: häufige fragen-zu-rückzahlungen

So hatte ich mir das eigentlich auch vorgestellt.
 
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Ja. Die Festgebühr von 35 Cent ist man los, alles andere bekommt man zurück. Es ist ja kein Geschäft zustande gekommen, für das Gebühren fällig werden könnten. Das Gleiche gilt für eBay. Die 35 Cent sind für das Hin und Her von dem Geld. Das ist soweit ok denke ich. Aber man stelle sich vor, die würden auch für die 25% Rückläufer die Gebühren behalten, dann hätten sie an manchen Artikeln dreimal verdient. Kein schlechtes Geschäft...
 
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Das ist aber nicht das, was da steht.

Beispiel:
  • Ein Käufer sendet 100 EUR an einen Verkäufer.
  • Sofern dem Verkäufer die Standardgebühr berechnet wird (2,49% + 0,35 EUR), werden seinem PayPal-Konto 97,16 EUR gutgeschrieben.
  • Später sendet der Verkäufer eine vollständige Rückzahlung an den Käufer.
  • Im Rahmen der Rückzahlung schreibt PayPal dem Händler 3,40 EUR gut.
  • Der Käufer erhält eine vollständige Rückzahlung in Höhe von 100 EUR.
Die Gebühr wird komplett berechnet, wenn der Käufer das Geld sendet. Nur die Rückerstattung ist kostenlos. Sprich, als Verkäufer bezahlt man die Gebühren, egal ob das Geschäft zustande gekommen ist oder nicht.
 
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Ja, aber nur die Grundgebühr, denn da steht auch: "Im Rahmen der Rückzahlung schreibt PayPal dem Händler 3,40 EUR gut". Das sind die prozentualen Gebühren, die bekommt er zurück.
Beiträge automatisch zusammengeführt:

  • Ein Käufer sendet 100 EUR an einen Verkäufer.
  • Sofern dem Verkäufer die Standardgebühr berechnet wird (2,49% + 0,35 EUR), werden seinem PayPal-Konto 97,16 EUR gutgeschrieben.
  • Später sendet der Verkäufer eine vollständige Rückzahlung an den Käufer.
  • Im Rahmen der Rückzahlung schreibt PayPal dem Händler 3,40 EUR gut.
 
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So ganz schlau werde ich aus der Kiste nicht... warum sind die Gebühren denn 2,84 € bei der Zahlung, und dann bekommt der Verkäufer 3,40 € bei der Rückerstattung gutgeschrieben?
 
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