H
Hudrator
Enthusiast
- 2.168
@Abramovic
Gerade durchgeschaut.
a) Schreibt man dort, das man sich auf die Garantie beruft. Ein Hersteller kann auch durchaus einem "Garantieantrag" zustimmen obwohl es nicht unbedingt ein Garantiefall ist - Stichwort: Kulanz.
b) Die Gewährleistung ist eine andere Geschichte, da ich den Verkäufer in die Pflicht nehme. Unabhängig von dem, was der Hersteller zum Thema Garantie sagt.
Auch kann mich der Verkäufer nicht einfach so an den Hersteller verweisen. (Was durchaus gelebte Praxis ist und bei uns auch selten zu Problemen führt, solange es eine Garantie gibt die lange genug läuft). Mein Anspruch auf eine mangelfreie Ware habe ich gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller.
Hier mal ein gekünsteltes Beispiel:
- Ein Shop innerhalb der EU verkauft importierte Smartphones eines Herstellers der nicht in der EU seine Geräte vertreibt.
- Hersteller gibt keine Garantie für Geräte außerhalb seines Vertriebsraums
- Bei Problemen ist mein Ansprechpartner der Verkäufer. Wie der das klärt bzw. mit dem Hersteller regelt ist sein Problem.
Bei den Fällen bei dir aus dem Thread:
- Kauf eines Smartphones bei einem Händler außerhalb der EU
- Import des Smartphones durch Nutzer (ich lasse das Thema Grau-Importe usw. jetzt hier raus)
- Worst-Case Szenario: Keine Garantie durch den Hersteller, keine gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer (Die Verkäufer schreiben viel davon - in wie weit sich das aus Deutschland einklagen lässt....)
- Anfrage beim Hersteller zwecks "Mangelbeseitigung" im Rahmen der Garantie --> Daumendrücken und hoffen
Gerade durchgeschaut.
a) Schreibt man dort, das man sich auf die Garantie beruft. Ein Hersteller kann auch durchaus einem "Garantieantrag" zustimmen obwohl es nicht unbedingt ein Garantiefall ist - Stichwort: Kulanz.
b) Die Gewährleistung ist eine andere Geschichte, da ich den Verkäufer in die Pflicht nehme. Unabhängig von dem, was der Hersteller zum Thema Garantie sagt.
Auch kann mich der Verkäufer nicht einfach so an den Hersteller verweisen. (Was durchaus gelebte Praxis ist und bei uns auch selten zu Problemen führt, solange es eine Garantie gibt die lange genug läuft). Mein Anspruch auf eine mangelfreie Ware habe ich gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller.
Hier mal ein gekünsteltes Beispiel:
- Ein Shop innerhalb der EU verkauft importierte Smartphones eines Herstellers der nicht in der EU seine Geräte vertreibt.
- Hersteller gibt keine Garantie für Geräte außerhalb seines Vertriebsraums
- Bei Problemen ist mein Ansprechpartner der Verkäufer. Wie der das klärt bzw. mit dem Hersteller regelt ist sein Problem.
Bei den Fällen bei dir aus dem Thread:
- Kauf eines Smartphones bei einem Händler außerhalb der EU
- Import des Smartphones durch Nutzer (ich lasse das Thema Grau-Importe usw. jetzt hier raus)
- Worst-Case Szenario: Keine Garantie durch den Hersteller, keine gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer (Die Verkäufer schreiben viel davon - in wie weit sich das aus Deutschland einklagen lässt....)
- Anfrage beim Hersteller zwecks "Mangelbeseitigung" im Rahmen der Garantie --> Daumendrücken und hoffen
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