K
k-hole
Gast
Selbstverständlich. Wenn diese Funktion das ausschlaggebende Kaufargument für z.B. dich war, wurdest du beim Kauf getäuscht und könntest den Kaufvertrag rückgängig machen, Schadensersatz fordern usw.
Natürlich wehrt sich jeder Händler und Hersteller bei einer so gelagerten Frage mit Händen und Füßen gegen solche Bestrebungen. Aber - etwas Geduld vorausgesetzt - würde man vor jedem Gericht bestehen...
Natürlich wehrt sich jeder Händler und Hersteller bei einer so gelagerten Frage mit Händen und Füßen gegen solche Bestrebungen. Aber - etwas Geduld vorausgesetzt - würde man vor jedem Gericht bestehen...