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Die eine und alles entscheidene Frage, wo findet man den Market im System ohne Launscher wechsel, ich hatte es irgendwo mal gelesen, weiß aber nicht mehr wo und wie?
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Hallo,Lordjan schrieb:Aber du wirst bei Amazon kein austauschgerät bekommen weil es nur durch Amazon verschikt wird. Man bekommt leider nur sein Geld zurück
Stoney schrieb:Hallo erst mal...
Habe eine frage... und zwar knarzt mein Display in der rechten unteren ecke aber nur bei Bedienung mit dem Finger... sollte ich das gerät einschicken und ist das ein garantiefall?
Edit: habe gerade gemerkt, das es nur passiert, wenn ich es in der rechten Hand auch halte...deswegen nicht beim Stift...liegt es am Rahmen?
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worstbull schrieb:Einfach: anrufen bei Amazon, dann bekommt man einen Aufkleber zum ausdrucken und es wird sofort ein neues Loox zu dir geschickt, und du musst mit dem Aufkleber das defekte Gerät innerhalb von 2 bis 4 Wochen zurückschicken. Genaueres natürlich einfach bei Amazon erfragen.
Warum sollte er das tun? Damit der Verkäufer sich die beschädigte Verpackung, etc. fürstlich entlohnen lässt und einem sogar noch den Schaden an dem Gerät in die Schuhe schiebt?worstbull schrieb:Wenn du es online gekauft hast, kannst du es innerhalb von mindestens zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben!
Droidjo schrieb:Einfach auf "Artikel zurückschicken" klicken, Grund angeben und schon kann man den Rücksendeaufkleber ausdrucken. Ein Anruf ist überflüssig.
Warum sollte er das tun? Damit der Verkäufer sich die beschädigte Verpackung, etc. fürstlich entlohnen lässt und einem sogar noch den Schaden an dem Gerät in die Schuhe schiebt?
Wenn etwas defekt ist, sollte man dem Verkäufer das schreiben und ausdrücklich von der Gewährleistung Gebrauch machen.
Informier dich bitte mal ganz dringend über den Unterschied von Rückgabe-/Widerrufsrecht und Gewährleistungsrecht und den sich daraus ergebenden Konsequenzen. In einem Gewährleistungsfall von seinem 14-tägigen Rückgabe-/Widerufsrecht Gebrauch zu machen, wäre ein Schnitt ins eigene Fleisch. Ich hab ja oben erklärt, warum das so ist.worstbull schrieb:Warum sollte er das tun?
In eben dem Zusammenhang.
Ich will ihm klarmachen dass er es auf jeden Fall zurückgeben kann. Er braucht nicht darüber nachdenken ob der Schaden zu 'gering' ist um es umtauschen zu dürfen wenn er es online bestellt hat.
Käufer wie dich wünscht sich wirklich jeder Verkäufer!worstbull schrieb:Das ist mir schon klar!
Wieso muss ich mich eigentlich wiederholen: ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass es keinen Grund gibt, lange zu überlegen ob man das Ding zurückschickt.
Das hat auch den Grund: wenn er es innerhalb der Rückgabefrist zurückschickt, hat der Verkäufer (solange es sich um einen Onlinekauf handelt) keine Chance sich dagegen zu wehren, egal ob das Gerät einen Mangel hat oder nicht.
Und schreiben Sie mir nicht vor, worüber ich mich informieren soll.
Troll.
Wenn du es in einem Ladengeschäft gekauft hast, kannst du natürlich von der Garantie Gebrauch machen. Die Frage ist nur, ob Axdia/Odys dies als Garantiefall anerkennt. Ich würde deshalb bei einem Anruf bei Axdia/Odys nicht fragen, ob es sich um einen Garantiefall handelt, sondern die Problemschilderung so formulieren, dass es sich um einen Garantiefall handelt. Die Hersteller sind natürlich auch froh, wenn sie Geld sparen, bzw. jemanden abwimmeln können. Von daher solltest du nicht den Eindruck von Unsicherheit vermitteln.Stoney schrieb:Also...ich habe der Diskussion durchaus folgen können, habe aber im Moment keinen nutzen davon...vlt irgendwann mal... werde morgen ne e-mail ab die schreiben und fragen, was ich tun soll...
Danke erstmal...