Kostenloser Akkutausch bei Nothing außerhalb der Garantie

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Linkin_Park

Fortgeschrittenes Mitglied
26
Mein Akku wurde kostenlos getauscht, obwohl ich es nur bei Ebay privat gebraucht gekauft habe. Hat effektiv nur 3 Tage gedauert mit DHL Express nach Polen und zurück.
Laut Accubattery statt ca. 70% Kapazität wieder die vollen 100% (4520mAh)

Screenshot_20240404-093908.png
 
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Linkin_Park schrieb:
Mein Akku wurde kostenlos getauscht, obwohl ich es nur bei Ebay privat gebraucht gekauft habe.
Krass :D:1f44d:


Wie hast Du das erreicht, also dass der sogar kostenlos getauscht wurde? Wohin geschrieben?
 
Falls jemand Probleme beim Akku von einem gebraucht gekauften Nothing Phone hat, kann ich folgendes vorgehen empfehlen:

Ich hatte ein Phone 1 bei Ebay von einem privaten Verkäufer erworben und war mit der Akkulaufzeit nicht zufrieden. Daraufhin hatte ich mit Accubattery etc. die Kapazität gecheckt und kam auf ca. 70%. Nach den Bedingungen von Nothing war das Gerät nicht in der Garantie, weil es nicht direkt bei Nothing oder bei einem autorisiertem Händler Neu erworben wurde. Ich habe trotzdem ein Support Ticket eröffnet und als Bestellnummer und Dokument den Beleg von Ebay verwendet. Daraufhin wurde mir nach mehreren Mails eine Reparatur angeboten, aber man konnte mir nicht sagen, ob es kostenlos ist oder welche Kosten entstehen können. Ich hatte dann ein DHL Express Label zu einem Reparaturcenter in Polen bekommen und hab das Gerät losgeschickt. Nach 3 Tagen war das Phone mit einem neuen Akku zurück und stand jetzt war die Reparatur kostenlos. Ich hab aber bisher auch keine weitere Info vom Support bekommen und Online im Account steht Service Request als completed.

Supportanfrage:
Official Nothing Support
-> Warranty and Return

RMA:
Submit a Service Request
-> RMA Number bekommt man nach der erfolgreichen E-Mail Konversation


Screenshot 2024-04-04 100606.png
 
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Linkin_Park schrieb:
obwohl ich es nur bei Ebay privat gebraucht gekauft habe.

Das ist total egal, wenn das Gerät Garantie hat dann hat es Garantie.
Der hier noch oft verbreitete Mythos man hat nur als derjenige Garantieanspruch der es neu gekauft hat stammt aus der Steinzeit.
 
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DaniellSan schrieb:
Das ist total egal, wenn das Gerät Garantie hat dann hat es Garantie.
Der hier noch oft verbreitete Mythos man hat nur als derjenige Garantieanspruch der es neu gekauft hat stammt aus der Steinzeit.
Der Meinung war ich vor der Aktion hier auch.
Online finde ich die Bedingungen der eingeschränkten Garantie nicht mehr, aber hier einmal der Ausschnitt aus dem Garantieheft:
 

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DaniellSan schrieb:
Garantieanspruch der es neu gekauft hat stammt aus der Steinzeit
Nicht aus der Steinzeit, eher aus dem BGB. Wenn zwei Parteien einen Vertrag schließen, kann eine davon diesen nicht einseitig ändern, also auch keine andere Partei in den Vertrag eintreten lassen. Das gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Ob in jedem Fall der Verkäufer auf seinen Rechten besteht, ist seine Entscheidung. Auch bei seiner freiwillig gewährte Garantie kann er entscheiden, wenn Entsprechendes in den Vertragsbedingungen steht.

Und wenn ich als gewerblich Angemeldeter kaufe, ist das nochmal ein anderes Ding. Da gibt es so gut wie gar keine Regelung, also auch nicht über die Gewährleistung, in dem Fall muss ich dies einzeln vertraglich vereinbarten.
 
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@Joh ich kaufe meine Geräte seit Jahren bei Kleinanzeigen, nie Probleme wegen Garantie gehabt.
Apple ist schnurz piep egal der wievielte Eigentümer du bist wenn das Gerät noch Garantie hat.
Zudem hatte ich zwei Garantiefälle bei Samsung und einen bei Google.
Da es aktuelle Geräte waren wollten die nicht mal ne Rechnung sehen.
 
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@DaniellSan
Da hast Du eben Glück gehabt, wie ich schon erwähnt habe, ist das dann eine Entscheidung des Verkäufers Deine einseitige Vertragsänderung oder das nicht Vorhandensein eines Vertrages in dem Fall zu akzeptieren. Daraus lässt sich eben aber keine rechtliche Pflicht ableiten, darauf wollte ich hinweisen, kann eben auch mal nicht so einfach sein.
 
@Joh Glück ist das nicht, bei Apple ist das Standard, von Samsung habe ich auch die Aussage das es keine Rolle spielt.
Habe das auch noch nie im Bekanntenkreis gehört das die Garantie verwehrt wurde weil man nicht der Erstbesitzer war.
 
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@DaniellSan
Ja natürlich, wenn Du davon noch nix gehört hast, ändert das natürlich die gesamte rechtliche Situation in Deutschland ......

Ich beende jetzt das Gespräch .....
 
@Joh Amen Herr Professor
Wenn es die zwei größten Hersteller nicht juckt wird es natürlich sehr relevant sein.
Wäre auch ziemlich dumm das als Hersteller zu machen wo Nachhaltigkeit immer wichtiger wird.
 
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Jedenfalls tolle Sache von Nothing. Wenn das np3 gut ist, werde ich es mir kaufen.
Aber ich werde kein Handy mit nur 2 Kameras kaufen. Ein normal, ein UWW, ein tele. Und das tele sollte mindestens 3,5 haben. Besser faktor 5.
 
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Apple ist ein Sonderfall aber bei Amazon hatte ich vor ein paar Jahren Pech.

Geht ansonsten davon aus, dass es viel Kulanz gibt und ansonsten es nicht euer Recht ist, sondern eher die Händler auf ihren guten Namen aufbauen.
 
@Nothing hat nichts mit Kulanz zu tun wenn der Akku Schrott ist
 
Mir ist aber neu, dass es Garantie auf einen Akku gibt. Gibt's hierzu eine Grundlage?

Ansonsten stimmt es, dass Nothing den Vertrag mit dem ersten Käufer geschlossen hat... Wie bereits oben angesprochen..
 
@Nothing
Also ich habe schon ein paar Garantiefälle gehabt als nicht Erstbesitzer, gab nie Probleme
 
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@Nothing ja es gibt auch eine Garantie auf den Akku aber die ist soweit ich mich erinnere nur 6 Monate? Vielleicht weiß da noch jemand mehr
 
phone-company schrieb:
Das war früher so, danach ist eine Umkehr der Beweislast eingetreten, das heißt, dass der Kunde nach 6 Monaten beweisen musste, dass der Fehler bei Kauf schon vorhanden war. Jetzt müsste der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Kauf nicht bestanden hat. Das eine sowie das andere sind in dem Fall ja faktisch unmöglich, also hat die Gesetzesänderung den Kunden einen Vorteil verschafft.
Aber der Verkäufer kann sich auch immer noch steif machen, dann nutzt die ganze Gesetzeslage nichts. Und verklagen oder nur mit Anwalt so einen Bagatellfall durchzusetzen, ist wohl eher nicht lohnend. Darauf wird dann gerne mit falschen Behauptungen herumgeritten.
 

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