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Linkin_Park
Fortgeschrittenes Mitglied
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KrassLinkin_Park schrieb:Mein Akku wurde kostenlos getauscht, obwohl ich es nur bei Ebay privat gebraucht gekauft habe.
Linkin_Park schrieb:obwohl ich es nur bei Ebay privat gebraucht gekauft habe.
Der Meinung war ich vor der Aktion hier auch.DaniellSan schrieb:Das ist total egal, wenn das Gerät Garantie hat dann hat es Garantie.
Der hier noch oft verbreitete Mythos man hat nur als derjenige Garantieanspruch der es neu gekauft hat stammt aus der Steinzeit.
Nicht aus der Steinzeit, eher aus dem BGB. Wenn zwei Parteien einen Vertrag schließen, kann eine davon diesen nicht einseitig ändern, also auch keine andere Partei in den Vertrag eintreten lassen. Das gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Ob in jedem Fall der Verkäufer auf seinen Rechten besteht, ist seine Entscheidung. Auch bei seiner freiwillig gewährte Garantie kann er entscheiden, wenn Entsprechendes in den Vertragsbedingungen steht.DaniellSan schrieb:Garantieanspruch der es neu gekauft hat stammt aus der Steinzeit
Das war früher so, danach ist eine Umkehr der Beweislast eingetreten, das heißt, dass der Kunde nach 6 Monaten beweisen musste, dass der Fehler bei Kauf schon vorhanden war. Jetzt müsste der Verkäufer beweisen, dass der Mangel bei Kauf nicht bestanden hat. Das eine sowie das andere sind in dem Fall ja faktisch unmöglich, also hat die Gesetzesänderung den Kunden einen Vorteil verschafft.phone-company schrieb:nur 6 Monate