Android 11 für das Nokia 7.2

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Nokia auf 2. Na klar
Samsung liefert schon länger teils schneller als Google die SP.
 
Im Rahmen dessen, was die Stiftung Warentest überprüft, war das eben deren Ergebnis. Das wird schon richtig sein.
Immerhin haben die eine Methodik und sie unterliegen keinen wie auch immer gearteten Einflüssen. Du kannst nun meinetwegen deren Methodik kritisieren.
 
Es ist eben alles immer relativ bzw. subjektiv. Es wurde ja auch mal gesagt, das Nokia hätte einen ausdauernden Akku. Was soll ich sagen: Wenn man den Wert 3500 mAh liest, müsste man schon wissen, dass das so nicht zutreffen kann, wenn es Handys mit 5000 oder 6000 gibt. Bei mir hat der Akku am frühen Nachmittag auch nur noch 40%, obwohl ich das Handy - aus meiner Sicht gegenüber dem was ich bei anderen sehe, nur mittelmäßig nutze. Wenn ich noch 40% habe, hat das M21 meiner Frau noch 75%, das ist dann die Realität. Und weiter gehört dazu, dass ein Akku schneller verschlissen ist, je häufiger man ihn aufgeladen hat. Hat er also ein geringe Kapazität von Haus aus, ist das noch ein zusätzlicher Effekt. Mein nächstes Handy sollte daher keinen Akku unter 5000 mAh haben.
 
bei mir ebenfalls negativ
 
Bei mir immer noch Patch 1. Oktober (Android 10). Ein Trauerspiel.
 
jupp ich glaube da kommt nix mehr. also dann ab zu amazon. Weiß nur nicht genau was danach kommen soll. Pixel 6 ist ja auch ein Drama mit der software, Motorola?, Samsung?, da sind wenigstens die Updates sicherer.... Kein ahnung
 
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Tja, so

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bietet es Stand 6.1.2022 Amazon noch immer an. Das ist somit eine zugesicherte Eigenschaft des gekauften Produkts. Sicherheitsupates Stand 1.10. am 6.1. und nur ein Update auf Android 10, wo andere bereits Android 12 ausrollen, bedeutet somit, dass diese Eigenschaft definitiv nicht vorliegt. Ich werde noch eine Woche warten, dann wende auch ich mich an Amazon.
Ich lasse mich aber nicht damit abspeisen, dass sie es erst mal zur Reparatur an den Hersteller schicken wollen. Hier geht es um Softwareupdates, die nicht vorliegen und wegen solcher man ein Gerät nicht in eine Werkstatt schicken muss. Wenn schon, Gerät an Amazon, Geld zurück und zeitgleich (bei mir Samsung A52, wobei es da auch verschiedene Varianten gibt: 52, 52s, 525G, große Preisunterschiede - zudem sind viele davon aktuell überhaupt nicht lieferbar, offenbar ist die Nachfrage sehr groß) neues kaufen, das ich dann ja auch brauche.

Aber offenbar bietet Samsung selbst bis zum 10.1. die beste Variante (A52s 5G) an für nur 329,00 €:
Galaxy A52s 5G | Samsung Deutschland
 
Zuletzt bearbeitet:
Andy.K schrieb:
Das ist somit eine zugesicherte Eigenschaft des gekauften Produkts.

[klugscheissmodus on]

Den Terminus zugesicherte Eigenschaft kennt das BGB seit 20 Jahren nicht mehr im Kaufvertragsrecht, nur nuch im Miet- und Reiserecht. Das nennt sich seitdem Garantie des Vorliegens einer bestimmten Beschaffenheit der Kaufsache.

[klugscheissmodus off] 😉

Im übrigen würde ich deinen eingangs eingefügten Text eher als allgemeine + damit rechtsfolgenfreie Produktbeschreibung sehen.
 
Ja, viel Hoffnung mache ich mir auch nicht, zumal die Gewährleistungszeit von 2 Jahren abgelaufen ist. Im Prinzip könnte man bei Schadenersatz ja ohnehin nur den tatsächlichen Schaden geltend machen. Und der besteht ja nicht in Höhe des vollen Kaufpreises. Mindestens bis 1.Oktober konnte man das Gerät ja problemlos nutzen, bei vielen sind das fast schon 2 Jahre. Dann kann der Schaden ja nur darin bestehen, dass man sich ggf. 1 Jahr früher als erwartet ein neues Handy kaufen muss, um eins für Banking etc zu haben, das allen Sicherheitsanforderungen genügt. Dieser Schaden kann aber vom Wert her bestenfalls die Hälfte das damaligen Kaufpreises ausmachen. Und vlt wird uns dann Nokia wieder ein Angebot machen (falls A11 nicht mehr kommt), ein neues von denen zu kaufen mit Anrechnung von 50% unseres damaligen Kaufpreises. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass ich darauf eingehen werde, da ich dann wieder ein Nokia hätte ...
 
Vielleicht holen die es zurück ich Versuch es. Meine Frau hat sich gestern das Samsung bei Media Markt gekauft für 329 Euro der Preis wurde auf Nachfrage angepasst an den von Samsung
 
Mir hat Amazon geantwortet, dass da nichts mehr zu machen sei, da ich den Artikel vor über 2 Jahren gekauft habe und die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist.
Mit anderen Worten heißt das: Updateversprechen von mehr als 2 Jahren sind rein gar nichts wert.
Ich werde somit das Gerät noch einige Monate verwenden, sofern überhaupt noch Sicherheitsupdates kommen. Dann gibt es was Neues, mit Sicherheit aber nichts von Nokia.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab ich mir fast gedacht Nokia ist einfach nur das letzte die Leute so zu verarschen die Leute kaufen und werden sowas von getäuscht auch wenn die kämen mit einem Rabatt auf ein neues Smartphone könnten sie es behalten es reicht
 
@Andy.K
Ob das so haltbar ist? Stichpunkt "verdeckter Mangel".....
 
@Exilbonner Es spielt ja zunächst keine Rolle, ob es ein offener oder verdeckter Mangel ist, was das Gewährleistungsrecht angeht, insbesondere die maximale Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Ein verdeckter Mangel wird immer erst später sichtbar, wobei man ja in unserem Fall noch streiten kann, ob er überhaupt schon vorliegt oder nur sehr wahrscheinlich ist. An keiner Stelle wurde ja verbindlich zugesichert, bis zu welchem Zeitpunkt genau jeweils die Sicherheitsupdates und die großen Updates kommen müssen. Offiziell hat Nokia ja noch nicht verkündet, dass es kein A11 mehr geben wird. Abweichungen von den 2 Jahren Gewährleistungsfrist gibt es dann, wenn man beispielsweise arglistig getäuscht wurde (klassisches Beispiel: Schummelsoftware von VW u.a.). Dann beginnen die jeweiligen Fristen erst ab Kenntnis von dieser Täuschung. Dies alles ist hier aber nicht der Fall. Arglistisch täuschen macht man immer bewusst (vorsätzlich), und das kann man hier ja Nokia nicht vorwerfen, die sind einfach nur unfähig. Es ist offensichtlich eine schwierige Materie, mit der sich die Rechtsprechnung noch nicht richtig befasst hat, weil viele sich auch für solche Dinge wie zeitnahe Updates gar nicht richtig interessieren. Wenn am Auto was autritt, gingen die Leute sofort auf die Barrikaden. Der Fall mit dem Handy hier ist doch eher mit folgendem vergleichbar: Man kauft ein Antivirenprogramm mit Updates für 3 Jahre (sowas gibt es ja tatsächlich). Das ist zunächst erst mal auf dem aktuellen Stand. Dann gibt es plötzlich nach 2 Jahren keine Updates mehr, sodass die Verwendung des Computers eingeschränkt wird. Die Gewährleistungsfrist wäre abgelaufen. Aber genau genommen kauft man etwas, wo der Verkäufer eine Leistung aufschiebend bedingt immer erst zu einem bestimmten Zeitpunkt X etwas leisten muss, und ab einem Zeitpunkt X1 hat er nicht mehr geleistet (obwohl man dafür schon bezahlt hat). So muss man ihn zunächst unter Fristsetzung auffordern, diese Leistung zu erbringen.
Im BGB gibt es zwar spezielle Vorschriften zum Kaufvertrag, diese schließen aber die allgemeinen Vorschriften zum Vertrag oder zu Willenserklärungen nicht aus. Insoweit sollte man sich mal § 323 BGB genauer betrachten (man sollte hier durchaus nicht immer nur davon ausgehen, dass der gekaufte Gegenstand, nämlich hier das Handy, einen Sachmangel hat und somit Gewährleistungsvorschriften anzuwenden sind, hier wurde unter diesem Blickwinkel einfach eine zugesicherte Leistung noch nicht erbracht!!):

Jetzt ist nur die Frage, wer sich den Rechtsstreit mit welchem Ergebnis antun will, wenn sich der Verkäufer auf außergerichtlichem Wege weigert (so wir mir gegenüber im Chat bei Amazon unter Berufung auf die abgelaufene Gewährleistungsfrist - mit dem Mann/ dieser Frau im Chat muss ich doch darüber gar nicht weiter diskutieren, der schreibt höflich, dass er es verstehen kann und es ihm leid tut, dass er sich aber an interne Vorgaben halten muss! - ich habe jedenfalls außer Telefon und Chat mit einem Mitarbeiter keine andere schriftliche Konkaktmöglichkeit gefunden, worüber man das rechtlich begründet alles darlegen könnte, ohne von einem einzelnen Mitarbeiter letztlich abgespeist zu werden).

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung


*)
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn 1.
der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
2.
der Schuldner die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Gläubiger wesentlich ist, oder
3.
im Falle einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.
(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.
(5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.

Man könnte sich ggf. auch noch mit folgender Vorschrift befassen:

§ 281
Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung

.....


Aber wenn man ehrlich ist: Man nutzte das Gerät bislang 2 Jahre, eine durchschnittliche Verwendungsdauer sollte mit 3 Jahren veranschlagt werden (wenn es noch läuft und der Akku OK ist, danach ist es wegen fehlender Sicherheitsupdates nur noch eingeschränkt verwendbar). Also konnte man es 2 von 3 Jahren nutzen, und wenn man mal 270 € dafür bezahlt hat (so wie ich damals im Sonderangebot), dann hat es eben auch nur noch 1/3 = 90 € Wert. Dafür geht man kein Kostenrisiko für einen Rechtsstreit ein.
 
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Das 7.2 wurde als wir es zum ersten Mal gesehen haben damit beworben dank Android one bekommt das Smartphone 3 Jahre lang monatliche Sicherheitspatches und mindestens 2 grosse Updates das war auf der IFA Berlin und später bei Kauf der Geräte beides ist nicht der Fall zumindest bei uns wir haben immer noch Android 10 und Sicherheitspatch Oktober jetzt ist Januar müsste eigentlich das nächste schon kommen wir fühlen uns getäuscht vielleicht sieht der Gesetzgeber und ihr das anders mag sein uns können sie mit ihren Versprechungen auf keinen Fall nochmal ein Nokia verkaufen auch wenn wir jetzt überall beworben die Updates noch Mal auf 3 grosse Updates versprechen auf keinen Fall nochmal Nokia
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Zum Schluss noch eines versprechen kann man viel man muss oder sollte es auch einhalten das ist bei Nokia momentan zumindest bei dem 7.2 nicht der Fall
 
Zuletzt bearbeitet:
@Andy.K hatte Amazon die nicht mit 30 Monaten Garantie verkauft? Zumindest eine Zeit lang?

Kann es irgendwie nicht mehr einsehen nachdem ich meine zurück gegeben habe.

Bei den neuen Samsung Smartphones kann ich sehen das ich 30 Monate Garantie von Amazon habe.
 
Hat jemand ein bei Nokia direkt gekauftes phone umtauschen können? Amazon ist ja sehr Bilanz, habe nur eines direkt bei Nokia mit 3 Jahren Garantie damals gekauft...
 
Ich tue mir das jetzt auch nicht weiter an (den Streit), hoffe, dass da doch noch wenigstens paar Sicherheitsupdates kommen, sodass ich es noch ein halbes Jahr nutzen kann. Dann schaue ich mich nochmal auf dem Markt um, kommt ja sicher auch noch das eine oder andere neue raus. Nokia wird es aber bestimmt nicht sein. Das Angebot mit dem Samsung A51s 5G im Moment für 329 € bis zum 10.1. ist zwar hervorragend, aber auf der anderen Seite geht mein Nokia ja noch gut, wenn wenigstens die kleinen Updates kämen.

Ich habe aber gerade mal auf dem Handy meiner Frau geschaut: Samsung M21. Hat vor einem Jahr schon das große Update auf A11 bekommen und offensichtlich soll es auch noch das A12 geben. Der Stand ihrer Sicherheitsupdates ist aber 1. September 2021 ... und ich habe gerade mal gecheckt, im Moment sind keine weiteren verfügbar.
Und Motorola hatten wir früher auch schon mal, da waren wir von den Updates auch nicht begeistert.
Und irgendwelche anderen Chinesen kommen für mich erst recht nicht in Frage, die halten sich ja gleich von Anfang an bedeckt, wie lange es welche Updates geben wird.
Das ist dann leider auch alles Realität.
 
@Andy.K, im Prinzip hast du Recht, aber wie du schon selbst sagst, wer fängt bei dieser Summe einen Rechtsstreit an? Meins ist am 23. Februar zwei Jahre alt, bis dahin haben sie noch Zeit für das Update. Aber ich vermute, da kommt nichts mehr. Wenn man liest, wie fehlerhaft das A11 beim 7.2 im November Rollout in anderen Ländern war, lass ich mein 7.2 lieber so wie es ist, es funktioniert nämlich. Und wenn demnächst die Sicherheitspatches ausbleiben, wird es sowieso ersetzt. Allerdings nicht durch ein NOKIA. Da müsste schon ein äußerst verlockendes Angebot kommen, um mich weichzukochen. Aber auch daran glaube ich nicht. 😎
Beiträge automatisch zusammengeführt:

@Kachelkaiser, nicht bei NOKIA, aber bei MM. Ich hatte für meine Frau ein 3.2 mit 16 GB int. Speicher gekauft. Unter A10 konnte man die SD Card noch als internen Speicher formatieren, was auch notwendig war und wunderbar funktioniert hat. Mit dem Update auf A11 war leider alles vorbei und das 3.2 zum Briefbeschwerer verdammt (meine Story ist im 3.2 Forum nachzulesen). Da es dann nicht mehr so wie bei Auslieferung nutzbar war, bin ich erst NOKIA und dann MM so lange auf den Sack gegangen, bis sie es gegen ein 2.4 mit 32 GB (mein Vorschlag) getauscht haben. Da war das Teil schon 1 1/2 Jahre alt. Theoretisch müsste man es beim 7.2 jetzt genauso machen, aber dazu hab ich keinen Bock mehr, es funktioniert ja immer noch einwandfrei. Auch ohne A11. 😎
Beiträge automatisch zusammengeführt:

Und warum die das A11 beim 7.2 nicht hinkriegen, ist mir echt ein Rätsel. Wir haben noch ein 3.4 und ein 2.4 (das aus dem Tausch) in gebrauch, beide mit A11, die laufen absolut fehlerfrei, also können sie es doch. Sitzen beim 7.2 die falschen Entwickler am Tisch? 😎
 
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