freibooter
Dauer-User
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Auch das ist so nicht ganz richtig. Der Hersteller muss überhaupt nichts, Gewährleistung hat man nur gegenüber dem Händler. Huawei hat in Deutschland meines Wissens keinerlei Form des Direktvertriebs, Huawei selbst ist also zu keinem Zeitpunkt in der Pflicht. Rechte hat also man nur gegenüber dem Mobilfunkanbieter oder Amazon, Media Markt und co. - oder im Falle eines gebraucht-Kaufes von Privat: effektiv gar nicht.cyvr1 schrieb:Entsperrst du den Bootloader in den ersten 6 Monaten der GEWÄHRleistung (beginnt ja wie die Garantie beim Kauf des Artikels) und es tritt ein Defekt am Gerät auf, muss dir der Hersteller nachweisen, dass der Defekt durch die Entsperrung aufgetreten ist.
Wie wertvoll die Gewährleistungspflicht am Ende für den Kunden ist hängt daher immer vom Händler ab. Amazon erstattet auch nach zwei Jahren meist ohne Murren und ohne dazu wirklich verpflichtet zu sein den vollen Kaufpreis, andere Händler mauern sofort nach der Beweislastumkehr und beharren, rechtlich übrigens nicht haltbar, sogar auf unrentablen Sachverständigengutachten (Mindfactory z.B. war und ist da einer der größten Sündenböcke).
Übrigens sind, um grob zum Thema zurückzukehren, auch Softwarefehler durchaus Sachmängel die man im Rahmen der Gewährleistung reklamieren kann. Man hat also auch hier ein Recht auf Nachbesserung durch den Verkäufer - kann er dies nicht (weil Huawei z.B. keine fehlerkorrigierte Software anbietet), kann man auf Rückabwicklung des Kaufes pochen.