N
Navigatiko
Neues Mitglied
- 0
Rizzen schrieb:Ob es allerdings rechtlich i.O. ist, ist eine ganz andere Frage!
Das Recht ist immer Ausdruck der Interessen der Herrschenden - also heutzutage des Kapitals!
Wenn ich keinesfalls die Karten kaufen würde, kann ich sie mir aller besten Gewissens aus angeblich dubiosen oder besser elitären Quellen holen. Wenn das rechtlich nicht ok ist, ist das nicht mein Thema, denn ich kaufe die Waren wenn ich sie wirklich haben will.
Ein schönes Beispiel: Navigon bietet aktuell für die USA die Karten Q1/2009 zum Erwerb an. Bekomme sie aber aus obiger Quelle als Q1/2011!!!! Welche nehme ich da wohl?? Dazumal ich sie gar nicht benötige - fahre nicht in das Reich des Bösen! War reine Neugierde.
Und wenn ich ein FreshAbo habe, warum soll ich die Karten nicht auf zwei Plattformen verwenden dürfen? Immerhin hat der Softwarevertrag nicht die Hartsoftware sondern die Softsoftware zum Gegenstand. Ich fahre aber nicht mit zwei Navis - sprich: ich mache von meinem Nutzungsrecht immer nur einmal Gebrauch. Wenn das illegal wäre, würde das Problem nicht bei meiner Nutzung liegen, sondern das Recht wäre dann rechtswidrig ggf. sogar verfassunsgwidrig!!
Zum Beispiel hat mir der Chef von Buhl persönlich gestattet, die Software WISO Steuer-Sparbuch mit einer Lizenz auf meinem PC und meinem Notebook zu benützen, da logischerweise man nicht beides gelichzeitig benützt. Man hat zum Glück nur eine Steuererklärung .
Argumente, ja das könnte man aber auch ... sind völlig irrelevant, denn es stimmt ja in meinem Fall nicht.
Ein wunderschönes Sommerwochenende wünscht
Navigatiko