Moto G - Touchscreen eingefroren / Garantiefall

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Viquid

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Hallo android-hilfe-Community,

ich habe das Problem, dass der Touchscreen meines Moto G eingefroren ist. Gestern Abend habe ich den Bootloader entsperrt und das Gerät gerootet.
Bis heute Vormittag lief auch alles problemlos, seitdem ist der Touchscreen leider eingefroren. Die Hardware-Tasten funktionieren.

Der Motorola-Support hat mir nur Dinge gesagt, die ich sowieso schon ausprobiert habe: Rebooten & Factory Reset.

Jetzt hat man mich zu einer Reparatur-Firma "geschickt". Aufgrund des entsperrten Bootloaders räumt man mir keine Garantie/ Gewährleistung ein. Das Gerät habe ich vor 5 Monaten bei Amazon gekauft. Einen Kostenvoranschlag würde ich erst nach dem Einschicken bekommen, welchen ich auch noch bezahlen müsste, sollte ich mich gegen eine Reparatur entscheiden.

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Habt ihr noch Ideen, wie ich das selbst reparieren kann? Kann man die Garantie zurückbekommen, evtl. indem den Unlock und Root rückgängig mache? Und ist das rechtlich überhaupt in Ordnung mir die Garantie zu verweigern? Habe dazu diesen Link bei Giga gefunden.

Beste Grüße und Danke im Voraus
Marvin
 
Du hast beim bootloader unlocken einen Hinweis bekommen, dass dadurch die Garantie erlischt. Da wirst du nichts reklamieren können. Motorola speichert die IMEI als unlocked, das kann man nicht rückgängig machen.

Was heißt denn touchscreen eingefroren genau? Auch nach Neustart?
 
Ja, auch nach Neustart. Habe ja gesagt, dass ich bereits normales Rebooten und auch einen Factory Reset probiert habe.

Was ist mit dem Link? Stimmt es nicht, dass es nicht rechtens ist, dem Nutzer für einen Root, die Garantie abzusprechen?

Und sollte das so sein, hat jemand vielleicht noch eine mögliche Lösung, dass ich es gar nicht einschicken muss?
 
Viquid schrieb:
Was ist mit dem Link? Stimmt es nicht, dass es nicht rechtens ist, dem Nutzer für einen Root, die Garantie abzusprechen?
Dein Link funktioniert nicht. Aber mit einem Root/Unlock verwirkst du in jedem Fall die Garantie.
 
Moin,
Viquid schrieb:
....Was ist mit dem Link? Stimmt es nicht, dass es nicht rechtens ist, dem Nutzer für einen Root, die Garantie abzusprechen?....

nein, das stimmt nicht.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er beliebig gestalten kann - und eben auch festlegen, das die Garantie durch's Rooten erlischt.

Anders sieht es mit der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) aus - Ansprechpartner ist hier der Händler, der ist zur Gewährleistung verpflichtet. Lässt sich jedoch der Fehler auf das Rooten zurückführen, so kann Dir der Händler u.U. einen Reparaturversuch in Rechnung stellen.
 
Was heißt denn nun eingefroren? Reagiert er nicht mehr?

Garantie hast du nun keine mehr, jedoch noch Gewährleistung. Der Verkäufer sollte nun dein erster Ansprechpartner sein und du hast Glück, dass du noch in den ersten 6 Monaten bist. Bis dahin muss der Verkäufer dem Käufer beweisen, dass der Mangel durch diesen verursacht wurde (was kaum jemand machen wird); danach ist es andersrum.
 
Garantie trotz Root und Flash in der EU gesetzlich festgelegt

Hier nochmal der Link. ;)

Ich meinte auch die Gewährleistung. Aber da ich ja "nur" die Software verändert habe, dürfte dies ja keinen Hardwarefehler verursachen. Ich hab ja auch nicht den Prozessor übertaktet o.Ä. Der Händler, in diesem Fall Amazon, müsste mir also eine Reparatur oder ein Neugerät erstatten. Oder sehe ich das falsch?
 
Nein das siehst du richtig, die gesetzliche Gewährleistung verfällt nicht, und da der defekt eher nicht vom ROOT/Unlock kommt, stellt das kein Problem da. Zu mal Amazon das vermutlich nicht mal prüft.

Im übrigen, der Artikel bei Giga ist falsch. Ein sinniger Artikel findet sich hier:

Rooten und Flashen: Gewährleistung bleibt erhalten

Viel Spass beim umtauschen :)
 
Ich würde schon noch mal probieren die originale firmware über adb aufzuspielen. Das ist quasi ein richtiger factory reset. Hast du ja aber vielleicht schon gemacht.
 
Hallo zusammen, ich würde diesen etwas älteren Thread nochmal kurz ausgraben, da ich das gleiche Problem habe, jedoch bzgl. des Moto G 2nd Generation (2014), es betrifft aber eben genau die Vorgehensweise des Threadstartes, daher würde ich hier gerne posten und keinen neuen Aufmachen!

Touchscreen ist ca. 4 Tage nach dem entsperren des Bootloaders (teilweise) ausgefallen. D.h. er reagiert sporadisch nicht mehr. Mal komplett auf dem gesamten Display, mal nur regional. Auch kommt es vor, dass es nach einiger Zeit plötzlich wieder funktioniert. Also sehr sporadisch das ganze. Hatte die ganze Zeit die originale Firmware drauf und lediglich des Root wegen den Bootloader entsperrt um paar Root-Apps nutzen zu können. Diverse FactoryResets und gar ein komplett neues Aufspielen der originalen Firmware per Fastboot brachte keine Abhilfe.

Ich habe mein Moto G 2nd Gen. wissentlich dass ich keine Garantie mehr (seitens Motorola) habe zu meinem Händler eingeschicht um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen (Moto G war ca. 2 Wochen alt).

Diese wurde mir jetzt jedoch (bereits telefonisch) abgelehnt mit der Begründung, dass die Gewährleistung durch entsperren des Bootloaders erlischt. Ist natürlich aus meiner Sicht völliger Unfug, da dies in erster Linie nur die Garantie betrifft.

Zwei Telefonate später wurde ich darum gebeten, das Gerät zur persönlichen Überprüfung einzusenden. Gesagt, getan, kam es heute dann unrepariert zurück mit der Begründung dass die Gewährleistung erloschen ist und zwar mit der folgenden Begründung:

ZITAT: " Die gestzliche Gewährleistung greift jedoch gemäß § 476 BGB dann nicht mehr, wenn die Annahme, dass die Fehlerursache bereits bei Lieferung bestand, "mit der Art [...] des Mangels unvereinbar" ist. "

Da musste ich dann auch erstmal schlucken. Also will sich mein Händler damit rausreden, dass der Fehler eine unmittelbare Folge des entsperren des Bootloader ist und nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben kann. Das ist aus meiner Sicht natürlich völliger Unsinn, da ein entsperren des Bootloader keinen Touchscreendefekt nach sich ziehen kann (und einen sporadischen schonmal gar nicht).

Wie würdet ihr da jetzt weiter vorgehen? Es gibt ja das EU Gerichtsurteil bzgl. Root und CustomRom. Mein Händler nimmt sich ja aber des Paragraphen 476 an (ganz bewusst denke ich), damit eben die Beweislastumkehr ausgeschlossen ist und er somit überhaupt keine Gewährleistung garantieren muss. Aber bedarf es in diesem Falle nicht eines technischen Gutachtens? Gleichermaßen wie sie argumentieren, dass der Schaden durch den Unlock entstanden ist, kann ich ja argumentieren, dass dies technisch nicht möglich ist. Diese Klausel "mit der Art [...] des Mangels unvereinbar" öffnet dem Händler ja alle Türen. Aber trotzdem ist er doch nach wie vor in der Pflicht mir erstmal nachweisen zu müssen dass es ja auch wirklich so ist. Und das wird er nicht können, logischerweise, sonst würden ja alle Entwicklergeräte (mit Erlaubnis zum öffnen des Bootloaders) defacto Totgeburten sein :smile:

Frage jetzt nur, wie argumentiere ich da am besten im Antwortschreiben? Und kann ich dann auch eine Frist setzen, in dessem Rahmen sie die Gewährleistung anerkennen müssen? Theoretisch können sie mein Handy ja sonst bei erneuter Einsendung erstmal wochen- bzw. monatelang "rumliegen" lassen, bevor sie reagieren. Das würde ich dann auch gerne vermeiden? Irgendwelche Ratschläge?

Danke auf alle Fälle an alle die bis hierher mitgelesen haben!
 
Vorab, du bist im falschen Forum. Das G 2014 hat ein eigenes Forum.

Zu deiner Frage: der Händler hat seinen Standpunkt vergleichsweise felsenfest klargemacht. Von ihm darfst du kein entgegenkommen erwarten. Also läuft es auf einen Prozess hinaus. Dort ist das Gutachten obligatorisch. Und ja, natürlich kann man mit entsperrten Bootloader und root den Touchscreen zerstören. Und ebenso natürlich kann man anschließend root entfernen und den Bootloader locken. Von daher kann ich den Standpunkt des Händlers nachvollziehen.
 

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