BlackFly
Stamm-User
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Ich habe mir die Garantiebedingungen mal genauer durchgelesen.
Zusätzlich zu den einschränkungen bezüglich des Händlers gilt die Garantie auch nur für den "ersten" Käufer, bei wiederverkauf verfällt die Garantie.
Und als antwort auf die Ursprüngliche Frage wie es sich mit er Garantie verhält beim Kauf im ausland:
Zusätzlich zu den einschränkungen bezüglich des Händlers gilt die Garantie auch nur für den "ersten" Käufer, bei wiederverkauf verfällt die Garantie.
Und als antwort auf die Ursprüngliche Frage wie es sich mit er Garantie verhält beim Kauf im ausland:
Ob dieses allerdings vor Gericht bestand hätte und diese Einschränkungen auch gelebt werde kann ich nicht sagen. Bei den EU-Import Autos ist dieser zusatz z.B. ungültig und die Garantie muss auch in Deutschland gewährt werden wenn das Auto aus dem Ausland kommt/gekauft wurde...Ansprüche im Rahmen der Eingeschränkten Garantie
können nur in dem Land erhoben werden, in dem das Produkt gekauft wurde