Greystoke
Stamm-User
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Was ihr meint ist die "Schöpfungshöhe". Die ist zum einen überraschend schnell erreicht und spielt zum anderen bei einem Verstoß gegen das Markenrecht nur in besonderen Fällen (zB Satire) eine Rolle.LambdaOmegaLambda schrieb:[FONT="]
Hehe, zur Auslegung der geistigen Erfindungshöhe siehe auch diese Anekdote über Konrad Zuse: https://www.android-hilfe.de/forum/...au-kann-die-moto-360.608964.html#post-8052715[/FONT]
Nicht verwechseln und nichts riskieren, nur weil man da im UrhG einen Halbsatz falsch interpretiert hat