Wasserschaden durch Telefonieren

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chris_42

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Hallo zusammen,

mein Milestone ist defekt. Ich hatte es gleich nach Erscheinen bei O2 gekauft habe es deshalb dort zur Reparatur gebracht. Nach ca. 2 Wochen durfte ich es abholen und musste dabei schockiert erfahren, dass es nicht repariert worden sei, da ein irreparabler Wasserschaden vorliege.

Jedenfalls hat man mir ein Photo gezeigt, dass den verfärbten Feuchtigkeitsindikator auf der Platine zeigt. Allerdings sitzt unter dem Akkudeckel ja noch ein Indikator, und dieser ist nicht verfärbt, was ja wohl ein Beweis dafür ist, dass mir das Milestone nicht ins Klo gefallen ist oder so :). Der O2-Mann laberte dann etwas von "Schweiß, Kondenswasser, ...".

Dummerweise habe ich mit dem Ding aber nur telefoniert! Ich war zwar in Asien auf Reisen und habe es ab und an ein bissschen "vollgeschwitzt" beim Telefonieren, aber das muss einTelefon doch abkönnen, oder?

Ok, und nun die kurze Frage: Was tun? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Lohnt es sich evtl. gar, einen Anwalt zu nehmen?

Leicht verzweifelter Dank im voraus,
Chris
 
Hi Chris,

Wenn der Schaden durch Schweiß entstanden ist, dann muss die Reparatur trotzdem auf Herstellerkosten erfolgen. Das ist normale Nutzung und man kann erwarten, dass ein Handy dadurch nicht kaputt geht.

Das ist jedenfalls der rechtliche Standpunkt ;)

Grüße,
Alex
 
a_engels schrieb:
Hi Chris,

Wenn der Schaden durch Schweiß entstanden ist, dann muss die Reparatur trotzdem auf Herstellerkosten erfolgen. Das ist normale Nutzung und man kann erwarten, dass ein Handy dadurch nicht kaputt geht.

Das ist jedenfalls der rechtliche Standpunkt ;)

Grüße,
Alex

Rechtlich ist das denke ich nicht so einfach. Ich glaube einen rechtlichen Anspruch auf Garantie hast Du nicht. Sofern der Schaden nicht innerhalb von 6 Monaten aufgetreten ist, sollte es schwierig werden einen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können.
 
Naja, die Garantievereinbarungen sind schon rechtlich verbindlich für den Hersteller. Der TE hat das Telefon normal benutzt und deswegen besteht imho Anspruch auf Leistung des Herstellers.
 

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